Deutschland als postfaktische Niedergangsgesellschaft
Zur geistigen Lage der Nation
Die Verkennung und Verzerrung der objektiven Realität aufgrund subjektiver Interessen, idealistischer Wunschvorstellungen, irrationaler Vorurteile, psychischer Abwehrmechanismen etc. ist nichts wirklich Neues. Vielmehr handelt es sich hierbei um eine wiederkehrende „ideologische“ Entgleisung der menschlichen Verstandestätigkeit und Erkenntnismöglichkeiten. Gerade in Zeiten voller gesellschaftlicher Umbrüche, polarisierender Gegensätze und selbstverschuldeter Problemlagen ist mit vermehrten kognitiven Pathologien zu rechnen.
Doch ist das objektive Sein eine zu erhabene Gegebenheit, als dass es sich auf individuelles Wahrgenommenwerden, egozentrischen Willen oder subjektive Vorstellungskraft reduzieren ließe. Wer bloß behauptet oder sich auf einen realitätsentrückten „Glauben“ zurückzieht bzw. diesen sogar autoritativ hervorkehrt, ohne logisch und tatsachenbezogen zu argumentieren, disqualifiziert sich als Teilnehmer am öffentlichen Diskurs einer vernunftorientierten und wissensbasierten Gesellschaft[1].
Nicht umsonst kennt bereits die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789 folgende Einschränkungen:
Artikel 10: „Niemand soll wegen seiner Anschauungen, selbst religiöser Art, belangt werden, solange deren .Äußerung nicht die durch das Gesetz begründete öffentliche Ordnung stört.“
Artikel 11: „Die freie Äußerung von Gedanken und Meinungen ist eines der kostbarsten Menschenrechte: Jeder Bürger kann also frei reden, schreiben und drucken, vorbehaltlich seiner Verantwortlichkeit für den Missbrauch dieser Freiheit in den durch das Gesetz bestimmten Fällen.“
Diese Vorbehalte entspringen keiner Willkür, sondern spiegeln die Grundüberzeugung der Aufklärer, dass das „Gute“ ohne das „Wahre“ nicht auskommt und somit auch die freie Meinung dem Prinzip der Wahrheitsorientierung unterliegt. Ohne Wahrheitsorientierung, die immer dem Modus des Wissens verpflichtet ist, ist die freie Rede im Grunde haltlos und jederzeit pervertierungsanfällig.
Zum Primat der Wahrheitsorientierung als vernünftiges Richtmaß und legitimes Einschränkungsprinzip heißt es bereits im Essay über die Vorurteile bei Du Marsais und d’Holbach (1770),
„dass die Menschen ohne die Wahrheit weder tugendhaft noch glücklich sein können und dass demzufolge für Wesen, die zu einem Leben in der Gesellschaft bestimmt sind, die Wahrheit immer das dringendste der Bedürfnisse darstellen wird.“
Die postfaktische Meinungsmanipulation als Attribut der Herrschenden
Die staats- und regierungsnahe „Gesellschaft für die deutsche Sprache“ (GfdS) hat nun das Adjektiv „postfaktisch“ zum Wort des Jahres gewählt. In ihrer Begründung heißt es:
„Das Kunstwort postfaktisch, eine Lehnübertragung des amerikanisch-englischen post truth, verweist darauf, dass es in politischen und gesellschaftlichen Diskussionen heute zunehmend um Emotionen anstelle von Fakten geht. Immer größere Bevölkerungsschichten sind in ihrem Widerwillen gegen »die da oben« bereit, Tatsachen zu ignorieren und sogar offensichtliche Lügen bereitwillig zu akzeptieren. Nicht der Anspruch auf Wahrheit, sondern das Aussprechen der »gefühlten Wahrheit« führt im »postfaktischen Zeitalter« zum Erfolg.“
Nun ist es zwar richtig, dass es auch in den Medien der sehr heterogenen Gegner des politisch-medialen Herrschaftskartells mitunter faktenfreie und emotionale Wortmeldungen gibt, die zum Teil nicht stubenrein sind. Dennoch ist die einseitig-parteiliche Schuldzuweisung der GfdS an „die da unten“ ihrerseits ebenso faktenwidrig wie hochnäsig und entstellt die tatsächlichen Gegebenheiten. Einmal mehr sind die Kritiker der Elche selber welche.
Betrachten wir deshalb einige Tatbestände:
- Anstatt eine offene, chancengleiche und an Fakten orientierte Debatte über den Islam und seine realen Beschaffenheitsmerkmale zuzulassen, dominiert in den etablierten Parteien und Medien nach wie vor eine Verleumdung und Stigmatisierung islamkritischer Wortmeldungen als „rassistisch“, „islamophob“, „fremdenfeindlich“ etc. Anstatt sachgerecht anzuerkennen, dass Islamkritik als spezifische Form von Religions- und Ideologiekritik ein klassisch linkes Thema ist, wurde wahrheitswidrig behauptet, Islamkritik sei „rechts“ und die Verteidigung einer vormodern autoritären und repressiven Weltanschauung eine gutmenschliche Tat. Mit dieser grotesken Verkehrung gepaart mit gezielter Verleumdung und Stigmatisierung wurde nicht nur eine rationale Debatte systematisch verhindert, sondern echten rechtsextremistischen Trittbrettfahrern überhaupt erst der entsprechende Nährboden bereitet und zudem die Grundlage für ein wachsendes Klima des wechselseitigen Hasses erzeugt, das so leicht nicht mehr verschwinden wird. Wer durch Ausgrenzung und Diffamierung Hass sät, wird einen Shitstorm ernten, wer selbst diffamiert, darf sich nicht wundern, wenn er zum Objekt von reaktiven Hasskampagnen wird.
- Im Zuge der kanzleramtlichen Duldung und Förderung einer irregulären Masseneinwanderung wurde die „postfaktische“ Verteidigung der herrschenden Politik immer wieder auf die Spitze getrieben. Wer sich der problemverschleiernden und rührseligen Willkommenskultur nicht anschließen wollte, wurde umgehend als „Nazi“ etikettiert und geistig-moralisch nach „Dunkeldeutschland“ verbannt. Ein kritisch-rationales Hinterfragen der fälschlicherweise pauschal als „Geflüchtete“ Bezeichneten galt und gilt als absolutes No-go. Selten nur wurden Fakten so nachhaltig durch Emotionen ersetzt und durch einseitig präparierte rührselige Stories verdrängt wie in der medialen Inszenierung der Refugees-Welcome-Stimmung.
- Erst die Silvesternacht 2015/2016 sowie nachfolgende Gewalttaten von muslimischen Zuwanderern zerstörten auf brutale Art diesen falschen Schein. Fortan musste die anti-faktische Verklärung der „Geflüchteten“ ein Stück weit zurückgenommen werden, ohne den realitätswidrigen „Flüchtlingsdiskurs“ fallenzulassen. Zu groß wäre der peinliche Gesichtsverlust. In diesem Sinne liest sich die Begründung der GfdS wie eine klassische Projektion: Es sind die herrschenden Kräfte in Politik und Medien, die zunehmend Emotionen, Stimmungen und Verdächtigungen schüren anstatt sich an Fakten zu orientieren. Um „die da unten“ zu domestizieren, ist man bereit, reale Sachverhalte zu verdrängen, zu verzerren und totzuschweigen oder sogar hartnäckig Unwahrheiten zu verbreiten. Damit aber haben die Herrschenden ihre hegemoniale Kapazität der politisch-ideologischen Konsensherstellung weitgehend eingebüßt.
Kriminalitätsbelastung von Migranten als Anwendungsfall der postfaktischen Meinungsmanipulation
Eine zentrale Ausdrucksform der postfaktischen Realitätsverweigerung seitens des politisch-medialen Herrschaftskartells ist die Verleugnung des realen Ausmaßes der Kriminalitätsbelastung von Zuwanderern. Das postfaktische Dogma lautet: Migranten dürfen nicht krimineller sein als Einheimische. Überprüfen wir im Folgenden diese Behauptung:
Auffällig ist zunächst, dass man bei zahlreichen Politikern, Journalisten und Anhängern einer undifferenzierten Schönfärbung und pauschalen Inschutznahme von Migranten immer wieder auf eine verbalaggressive Abwehr der Erfassung und Nennung des Herkunftshintergrundes von Straftätern (Ausländer oder eingebürgerte Migranten mit oftmals nichteuropäischem Sozialisationshintergrund) stößt. Welche verquere Einstellung steckt hinter diesem hartnäckigen Hang zur Realitätsverschleierung? Tatsächlich ist die Darlegung und Reflexion des Herkunftshintergrundes von Straftätern ein wesentlicher Indikator sowohl für die Polizei als auch für die Politik, die Wissenschaft sowie für die demokratische Öffentlichkeit. Erstens informiert dieser Indikator über Ausmaß und Struktur des grenzüberschreitenden Imports von kriminellen Gruppen aus bestimmten Ländern und Regionen. Zweitensinformiert er über den Integrationsstand unterschiedlicher Zuwanderergruppen – gerade auch bei gleicher oder ähnlicher sozialer Lage. Drittens gibt er einen Hinweis auf herkunftskulturelle Sozialisationsmuster und Einflüsse, die kriminelles Handeln bedingen. Nicht zuletzt verstößt die bewusste Vorenthaltung von wesentlichen Fakten gegen die Wahrheitsorientierung als Leitwert einer um Aufklärung bemühten demokratischen Öffentlichkeit.
Kritisch hervorzuheben ist zudem der wesentliche Sachverhalt, dass die Polizeiliche Kriminalitätsstatistik (PKS) bislang keine klare und eindeutige Erfassung der Kriminalität der Zuwandererbevölkerung erlaubt. So wird der Migrationshintergrund in der PKS nicht erfasst; unterschieden wird nur zwischen Deutschen und nichtdeutschen Straftätern. Straftäter mit einem deutschen Pass, aber einem nichtdeutschen Herkunfts- und nichtwestlichen Sozialisationshintergrund werden nicht erfasst, sondern einfach den deutschen Straftätern zugeteilt. Es liegt auf der Hand, dass damit eine wesentliche Realitätsverzerrung vermittelt wird. In seltener Klarheit wird dieser Sachverhalt auch im Kriminalitätsbericht Duisburg 2013, S. 69f. festgehalten:
„Die Polizeiliche Kriminalitätsstatistik gestattet gleichwohl kaum eine zutreffende Bewertung der Kriminalitätsbelastung der Bevölkerung mit Migrationshintergrund; Spätaussiedler und Eingebürgerte gelten in der Statistik beispielsweise als Deutsche. Der (uninterpretierte) Aussagewert der Kriminalstatistik zur Ausländerkriminalität ist daher gering.“
Infolgedessen wird auch die Feststellung „passdeutscher“ Straftäter mit einem islamischen Sozialisationshintergrund erhebungstechnisch blockiert.
Betrachtet man nun vor diesem Hintergrund die PKS, so ergab sich 2014 folgendes Bild: In diesem Jahr wurden in Deutschland ca. 8,2 Millionen Ausländer registriert, was einem Anteil an der Gesamtbevölkerung (ca. 82 Millionen) von ca. 10 Prozent entsprach. Die PKS weist für 2014 insgesamt 2.149.504 registrierte Tatverdächtige aus. Davon waren 1.532.112 deutsche Tatverdächtige und 617.392 ausländische Tatverdächtige (einschließlich ausländerrechtlicher Verstöße). Demnach waren 28,7% aller Tatverdächtigen in Deutschland Ausländer. Ohne ausländerspezifische Delikte beträgt der Tatverdächtigenanteil Nichtdeutscher 492.610 Personen, was einem Anteil von 24,3 Prozent (2013: 22,6 Prozent) entspricht. (Bei Mord und Totschlag 31,4%; bei Vergewaltigung und sexueller Nötigung 31,0%, bei Raubdelikten 34,3%; bei gefährlicher und schwerer Körperverletzung 27,7%, bei Diebstahl insgesamt 32,5%.) Die Anzahl nichtdeutscher Tatverdächtiger hatte damit insgesamt um 14,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr 2013 zugenommen.
Für 2015 weist die Statistik 9,11 Millionen Menschen mit ausländischem Pass in Deutschland auf, während die Gesamteinwohnerzahl am 31. Dezember 2015 82,18 Millionen Menschen betrug. Der Anteil der ausländischen Teilpopulation an der Gesamtpopulation beläuft sich demnach aktuell auf etwas mehr als 11 Prozent.
Bei insgesamt 2.011.898 Tatverdächtigen weist die PKS für 2015 1.456.078 deutsche Tatverdächtige im Vergleich zu 1.531.013 Tatverdächtigen 2014 aus. Damit ist die Zahl der deutschen Tatverdächtigen um 74.935 bzw. 4,9 Prozent gesunken.
Demgegenüber zeigt die Entwicklung der nichtdeutschen Tatverdächtigen (ohne ausländerrechtliche Verstöße) folgendes Bild: Insgesamt wurden 2015 555.820 Tatverdächtige dieses Personenkreises registriert. Gegenüber 2014 (492.610) bedeutet das eine Steigerung von 63.210 bzw. 12,8 Prozent. (Mit ausländerrechtlichen Verstößen wurden 911.864 nichtdeutsche Tatverdächtige gezählt.)
Der Anteil an der Gesamtheit der Tatverdächtigen hat sich demnach folgendermaßen entwickelt: Betrug der Anteil der deutschen Tatverdächtigen 2014 noch 75,7 Prozent, so ist er 2015 auf 72,4 Prozent gesunken. Hingegen ist der Anteil der nichtdeutschen Tatverdächtigen von 24,3 Prozent auf 27,6 Prozent angestiegen.
D.h.: Die ausländische Teilpopulation von 11 Prozent bezogen auf die Gesamtbevölkerung stellt 27,6 Prozent der Gesamtheit der Tatverdächtigen und weist damit faktisch eine signifikant höhere Kriminalitätsbelastung auf.
Wie hoch zudem der Anteil von deutschen Tatverdächtigen mit Migrationshintergrund an der Gesamtheit der deutschen Tatverdächtigen ist, bleibt statistisch allerdings im Dunklen.
Betrachtet man einzelne Deliktarten, so zeigt sich folgendes Bild:
Bei Straftaten gegen das Leben liegt der Anteil der nichtdeutschen Tatverdächtigen bei 29,3 Prozent; bei Vergehen gegen die sexuelle Selbstbestimmung bei 20, 5 Prozent; bei Rohheitsdelikten und Straftaten gegen die persönliche Freiheit bei 26,3 Prozent; bei Raubdelikten bei 38,4 Prozent; bei gefährlicher und schwerer Körperverletzung, Verstümmelung weiblicher Genitalien bei 32,2 Prozent; Gewaltkriminalität 33,2 Prozent; Straßenkriminalität 28,6 Prozent; Diebstahl insgesamt bei 38,3 Prozent; Ladendiebstahl insgesamt 43,5 Prozent; Taschendiebstahl insgesamt 75,7 Prozent (PKS 2015, S. 70).
Auch im Hinblick auf die kriminalstatistische Erfassung von Partnerschaftsgewalt tritt die proportional deutlich höhere Belastung von nichtdeutschen Tatverdächtigen in Erscheinung. So waren von den insgesamt 108.363 erfassten Tatverdächtigen in den Kategorien Mord und Totschlag, Körperverletzungen, Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, Bedrohung und Stalking 30.782 (28,4 Prozent) nichtdeutsche Staatsangehörige. Dabei wurden mit Abstand am häufigsten Türken erfasst, nämlich 6.799, was einem Anteil von 23 Prozent entspricht[2].
Zudem ist in diesem Kontext noch das Faktum der Ehrenmorde als Kriminalimport aus der islamisch-orientalischen Herrschaftskultur anzuführen. Eine Auflistung der Fälle findet man auf der Internetseite ehrenmord.de.
http://www.ehrenmord.de/doku/2016/doku_2016.php
Die tendenziell und aktuell höhere Kriminalitätsbelastung der ausländischen Teilpopulation zeigt sich auch anhand folgender Faktenlage:
Bei den tatverdächtigen Jugendlichen und Jungerwachsenen zeichnet sich bei den deutschen Jugendlichen und Jungerwachsenen ein Rückgang und bei den nichtdeutschen Jugendlichen und Jungerwachsenen ein deutlicher Anstieg ab. So betrug zum Beispiel die Gesamtzahl deutscher tatverdächtiger Jungerwachsener 2014 177.719 Personen, was einem Rückgang von 5,7 Prozent entspricht. Demgegenüber wurden im gleichen Jahr 83.861 nichtdeutsche tatverdächtige Jungerwachsene erfasst, was einem Anstieg zum Vorjahr um 18,2 Prozent bedeutet. (PKS Berichtsjahr 2014, S. 71.)
„Straftaten, die dem Bereich PMAK (Politisch motivierte Ausländerkriminalität, H.K.) zugeordnet werden, haben sich 2014 fast verdreifacht (2.549, +191,6%); die Gewalttaten haben sich mehr als verdoppelt (390, +133,5%).“[3]
Werfen wir nun einen Blick auf die verurteilten Ausländer nach ausgewählten Straftaten im (hinkenden) Vergleich zu Deutschen (da deutsche Passinhaber mit Migrationshintergrund und/oder islamischem Sozialisationshintergrund als Deutsche geführt werden, was zu einer Belastungsverzerrung zuungunsten der Deutschen ohne Migrationshintergrund führt):
Verurteilt wegen Mord und Totschlag 2014: Ausländer 182; Deutsche 353.
Verurteilt wegen Vergewaltigung 2014: Ausländer 149; Deutsche 276.
Verurteilt wegen gefährlicher und schwerer Körperverletzung: Ausländer 5.292; Deutsche 15.024.
Auch hier zeigt sich wieder ein deutlich überproportionaler Anteil von Ausländern[4].
De facto werden aber gar nicht alle von Ausländern und Zuwanderern (kriminalstatistisch: Asylsuchende, Asylberechtigte, Geduldete, Illegale) begangene Straftaten erfasst. So zeigte eine Umfrage von „Report Mainz“ (Sendung vom 26. Juli 2016) bei den Polizeipräsidien aller deutschen Großstädte, dass dort gar keine genauen Statistiken über sexuelle Straftaten von Flüchtlingen vorliegen und somit das reale Ausmaß dieser Kriminalitätsform überhaupt nicht erfasst wird[5].
Generell liegen mittlerweile genügend Hinweise vor, die auf eine gezielte Täuschung der Öffentlichkeit über die insbesondere von Asylsuchenden begangenen Straftaten schließen lassen.
So fordert zum Beispiel der deutsche Innenminister nach Auskunft eines Whistleblowers die Behörden dazu auf, signifikante Straffälligkeit vor und in Aufnahmelagern zu vertuschen.
„Man könne der Bevölkerung nicht zumuten, dass ein Ergebnis herauskomme, mit dem bestätigt werde, dass es eine Häufung von sexueller Gewalt, von schwerster Körperverletzung gebe. ‚Das wäre ein schlechtes Ergebnis‘.“
Der Kriminologe und frühere Justizminister Christian Pfeiffer berichtete darüber, dass zwei Fernsehsender ihn dahingehend zensieren wollten, im Zusammenhang mit den Kölner Ereignissen nicht über Flüchtlinge zu sprechen.
„Bitte, reden Sie nicht über Flüchtlinge.“
Ein hochrangiger Polizeibeamter aus Frankfurt/M. erklärte gegenüber der regierungsnahen BILD-Zeitung:
„Bei Straftaten von Tatverdächtigen, die eine ausländische Nationalität haben und in einer Erstaufnahmeeinrichtung gemeldet sind, legen wir den Fall auf dem Schreibtisch sofort zur Seite.“
Und weiter:
„Es gibt die strikte Anweisung der Behördenleitung, über Vergehen, die von Flüchtlingen begangen werden, nicht zu berichten. Nur direkte Anfragen von Medienvertretern zu solche Taten sollen beantwortet werden. (…) Ähnliche Anweisungen gab es nach BILD-Informationen auch in NRW: Vorfälle in und um Flüchtlingsheime sollen nicht gemeldet werden – es sei denn, es handelt sich um Anschläge von Neonazis.“
Erst nach den Ereignissen der Silvesternacht wurde im Saarland die Auflage aufgehoben, wonach die Polizei keine Angaben zur Nationalität und Herkunft von Tatverdächtigen machen durfte.
16.12.2016
Anmerkungen:
[1] Zu erinnern ist hier an Kants Unterscheidung zwischen Meinen, Glauben und Wissen.
[2] Vgl. Bundeskriminalamt: Partnerschaftsgewalt. Kriminalstatistische Auswertung – Berichtsjahr 2015.
[3] http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2015/05/pks-und-pmk-2014.html
[4]https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/Rechtspflege/StrafverfolgungVollzug/StrafverfolgungDeutschlandPDF_5243105.pdf?__blob=publicationFile
[5] http://swrmediathek.de/player.htm?show=9921dfd0-5372-11e6-9076-0026b975f2e6