Anmerkungen zum Fall Sami A.

 In Spätkapitalistische Systementwicklung

Auch Richter, die sich inhaltlich oftmals völlig zu Unrecht als „im Namen des Volkes“ Handelnde inszenieren, müssen sich öffentlicher Kritik stellen und nicht sofort – wie im vorliegenden Fall (https://www.dw.com/de/der-fall-sami-a-eine-chronologie/a-45104498) – mit dem Gestus der Unhinterfragbarkeit in wehleidige „Politikerschelte“ verfallen. Dass sie dabei von den Mainstreammedien unterstützt werden, ist wenig überraschend.

Die spekulative Behauptung der Verwaltungsgerichte, dass Sami A. in Tunesien die Folter drohe, auf der überhaupt der ganze Streit beruht, ist angesichts vorliegender Sachverhalte unsubstantiiert. Offenkundig fehlt auch hier wie in so vielen anderen Fällen die hinreichende richterliche Sachverhaltskenntnis.

Nach dem sog. Arabischen Frühling hat Tunesien als einziges arabisches Land de facto konkrete Schritte in Richtung Demokratie und Einhaltung von Menschenrechten unternommen. So hat das Land 2014 das Verbot der Folter in die Verfassung aufgenommen, die UN-Konvention gegen Folter unterzeichnet und 2016 eine Behörde geschaffen, die die Einhaltung des Folterverbots überwacht. 2015 wurde dem „Tunesischen Dialog-Quartett“, bestehend aus dem Gewerkschaftsbund UGTT, dem Arbeitgeberverband Utica, der Menschenrechtsliga LTDH und der Anwaltskammer, der Friedensnobelpreis verliehen, da das Land „mit großer moralischer Autorität entscheidend zum Aufbau einer pluralistischen Demokratie“ beigetragen habe.

Die Anti-Terror-Behörde des tunesischen Justizministeriums hat darüber hinaus die spekulativen Mutmaßungen aus Deutschland zurück gewiesen, Sami A. könnte in Tunesien gefoltert werden. So sagte ihr Sprecher Sofiane Sliti: „Folter ist für uns eine rote Linie, Folter gibt es in Tunesien nicht. Wer das behauptet, lügt.“

https://www.wallstreet-online.de/nachricht/10726500-tunesien-tunesiens-anti-terror-behoerde-bekraeftigt-folterverbot

Die von sog. Menschenrechtsorganisationen aus dem Umkreis der globalkapitalistischen Migrationsindustrie stammenden Behauptungen, in Tunesien würde ungebrochen weiter gefoltert, sind nicht nur vor diesem Hintergrund unglaubwürdig, sondern auch leicht als Alibikonstrukt erkennbar, um Abschiebungen prinzipiell soweit es geht zu verhindern.

Zudem zeigte sich ja dann auch in der Praxis als Prüfstein der Wahrheit, dass Sami A. in Tunesien nicht etwa gefoltert, sondern nach kurzer Zeit auf freien Fuß gesetzt wurde. Auch deshalb ist das gerichtliche Rückholdiktat für diesen „freien Islamisten“ nun objektiv eine unsinnige Willkürmaßnahme bzw. Ausdruck reiner Machtausübung. Motto: „Den Behördenfuzzys zeigen wir’s jetzt aber mal.“

Demgegenüber ist grundsätzlich Folgendes zu betonen: Es kann nicht sein, dass die Regierung wie jetzt in Bezug auf Tunesien ein Land als sicheres Herkunftsland definiert, die Justiz dann eine Abschiebung in eben dieses Land aufgrund von willkürlichen und unsubstantiierten richterlichen Spekulationen hintertreibt und somit Gefährder zu Lasten der einheimischen Bevölkerung im Land hält oder sogar zurückholt. Das ist nicht „rechtsstaatlich“ sondern gesellschaftsbeschädigend unter dem Deckmantel formaler „Rechtsstaatlichkeit“; also eine besonders perfide Form regressiver Gesellschaftsveränderung.

Unabhängig von diesem konkreten Fall müsste vor dem Hintergrund der zunehmenden Gefährdung der in Deutschland lebenden Bevölkerung durch eine große Zahl von terroristischen, terroraffinen, kriminellen , gewalttätigen, sexuell übergriffigen und desintegrierten/kontranormativ-antisäkular gesinnten Zuwanderern islamischer Prägung grundsätzlich eine bislang fehlende legislative Rechtsgüterabwägung zwischen den Grundrechten der Masse unbescholtener Staatsbürger (Schutz der körperlichen Unversehrtheit, des Eigentums und der freiheitlich-säkularen Lebensordnung) einerseits und der „Würde“ von islamistischen „Gefährdern“ andererseits vorgenommen werden. Nur so könnte die verdeckte ideologische Willkür von „postmodernen“ Richtern, wie sie bereits in recht umfangreichen kulturrelativistischen Skandalurteilen mit Kulturbonus für islamische Straftäter vorliegt, zumindest ein Stück weit eingedämmt werden.

Wenn bislang in Deutschland mehrfach vorbestrafte Zuwanderer immer wieder auf freien Fuß gesetzt, nicht abgeschoben und durch mittlerweile völlig obsolet gewordene Rechtsverhältnisse zu weiteren Straftaten regelrecht ermuntert werden, wie im Falle des afghanischen Vergewaltigers einer Vierzehnjährigen am helllichten Tag in Hamburg (https://www.blick.ch/news/ausland/14-jaehrige-in-hamburg-vergewaltigt-der-taeter-30-haette-laengst-das-land-verlassen-muessen-id8723564.html), so ist das der weit wesentlichere Skandal als das jetzt über Gebühr negativ aufgebauschte Vorgehen der Behörden in NRW im Falle Sami A.

(16.08.2018)

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