Die Hauptbedrohung der freiheitlich-säkularen Lebensordnung ist der Islam, nicht der „Islamismus“

 In Analyse der islamischen Herrschaftskultur

Hartmut Krauss

Die Hauptbedrohung der freiheitlich-säkularen Lebensordnung ist der Islam, nicht der „Islamismus“

Seit Nine Eleven (2001) wird nach den zahlreichen Terroranschlägen „im Namen Allahs“ – wie zuletzt in Berlin auf die CSD-Parade – in der parteienstaatlich kontrollierten deutschen Öffentlichkeit immer wieder das gleiche massenmediale Schauspiel mit folgenden Bühnenerzählungen inszeniert:

  1. Der oder die Täter sind verirrte Einzelkämpfer oder kleine Zellen, die mit dem vorgeblich „friedliebenden Islam“ nichts zu haben (dürfen) und sich im Internet – wie aus dem Nichts (also ohne sozialisatorische und identitäre Vorprägung) – radikalisiert haben.
  2. Vor diesem Hintergrund wird dann Werbung für die Deradikalisierungs-Industrie betrieben anstatt zu den eigentlichen Quellen islamischer Gewaltausübung vorzudringen.
  3. Stattdessen trennt man einen künstlich separierten „bösen Islamismus“ vom eigentlich harmlosen und „guten Islam“ ab und verdunkelt damit u. a. den eigenen migrationspolitischen Beitrag zur Ansammlung von gewaltbereiten Islambefolgern sowie „legalistischen“ Akteuren der destruktiven Ausbreitung islamischer Herrschaftskultur. (Stichwort: Herausbildung und erweiterte Reproduktion gegengesellschaftlicher muslimischer Sozialmilieus.)
  4. Zu guter Letzt erfolgt dann die stereotype Warnung, dass die Gewalttaten der „Islamisten“ nicht von den einheimischen Rechtskräften instrumentalisiert werden dürften. (Die ideologischen Trompeter dieser abgenutzten Warnung sind dann ziemlich genau jene Kräfte, die andersherum jeden „friedliebenden“ AfD-Wähler unter „Nazi-Generalverdacht“ stellen.)

Das teilweise Versagen der Sicherheitsbehörden (die allermeisten verhinderten islamischen Anschlagsversuche in Deutschland beruhen übrigens auf Hinweisen ausländischer Dienste) sowie der Justiz im Umgang mit islamischen „Gefährdern“ ergibt sich dann genau aus diesem staatlich festgelegten politisch-ideologischen (islamapologetischen) Hintergrund.

Genauer betrachtet bilden demgegenüber die militant-dschihadistischen Gewalttaten und Terroranschläge nur die Speerspitze des Gegenwartsislams und seines strategisch langfristig angelegten arbeitsteiligen Strebens nach totalitärer Geltungsmacht. Dahinter befinden sich die ausschlaggebenden Kerninhalte des Islams als grund- und menschenrechtswidriger Herrschaftsideologie:

  1. Anspruch auf Weltherrschaft. „Als einzig wahre Religion gilt bei Gott der Islam“ (Koran, Sure 3, 19). „Mir wurde befohlen, die Menschen solange zu bekämpfen, bis sie ‚Es gibt keinen Gott außer Allah‘ sagen.“ „Ich bin vor der Stunde (d. h. dem Tag der Auferstehung) gesandt worden mit dem Schwert, bis Allah der Erhabene allein angebetet wird. (…) und demjenigen, der sich meinem Befehl widersetzt, ist Erniedrigung und Unterwürfigkeit beschieden.“ (Hadith)e
  2. Absolute Ungleichstellung von Muslimen und Nichtmuslimen. „Kämpft gegen diejenigen, die nicht an Gott und den jüngsten Tag glauben und nicht verbieten (oder: für geboten erklären), was Gott und sein Gesandter verboten haben, und nicht der wahren Religion angehören – von denen, die die Schrift erhalten haben – (kämpft gegen sie), bis sie kleinlaut aus der Hand Tribut entrichten.“ (Koran, Sure 9,29)
  3. Absolute Ungleichstellung von Männern und Frauen. „Und die Männer stehen (bei alledem) über ihnen (den Frauen, H. K.)“ (Koran, Sure 2, 228)
  4. Massive Bestrafung von Apostaten und „Gotteslästerern“/rigorose Negation des Rechts auf Weltanschauungsfreiheit. Als maßgeblich werden folgende überlieferten Prophetenworte angesehen: „‚tötet den, der seine Religion wechselt!‘ und ‚Das Blut eines Muslims (zu vergießen) ist nicht erlaubt, außer in einem dieser drei (Fälle): der verheiratete Ehebrecher, Leben um Leben, und der seinen Glauben Verlassende und von der Gemeinschaft sich Trennende.‘“ (http://www.gair.de/pdf/publikationen/tellenbach_apostasie.pdf S. 4)
  5. Kennzeichnend für den Islam ist nicht zuletzt die Untrennbarkeit von Religion (Gottesglauben), Staat und Recht unter dem Primat des Religiösen. „Es gibt keine wichtige Frage des Lebens, für die der Islam (göttlich festgelegt in Koran und Sunna; H. K.) keine gesetzliche Regelung hat.“ (Chomeini 1983, S. 8). Diesbezüglich wird auf das kategorische Vorbild des Propheten Mohammed verwiesen: Dieser verkündete und erläuterte nicht nur die Gesetze, sondern er verwirklichte sie auch. „Zum Beispiel“, so Chomeini (ebd., S. 28), „führte er die Bestimmungen des Strafgesetzes aus; er hackte den Dieben die Hände ab, verhängte Hadd, steinigte.“

Als Feinde der islamischen Weltherrschaft und des umfassenden Islamisierungsstrebens sind die „Ungläubigen“ als Objekte der Bekämpfung, Tötung, Schmähung, Herabwürdigung etc. herausragendes und übergreifendes Kernthema der islamischen Quellen.

Da Nichtunterwerfung und Widerstand gegen den islamischen Herrschaftsanspruch als Handlungen gegen Gott/Allah grundsätzlich ausgeschlossen sind und die Lebensordnung, ja die pure Existenz der Ungläubigen gegen Allahs Gesetz verstößt, ist es erlaubt, ja gemäß den islamischen Quellenaussagen geboten – natürlich immer in Abhängigkeit von konkret vorliegenden Kräfteverhältnissen -–, Ungläubige zu töten, zu versklaven, zu berauben, zu foltern, zu betrügen, zu verspotten etc.; kurzum: als minderwertig zu behandeln. Dabei besitzen die Ungläubigen (kuffar) im islamischen Diskurs definitiv den Status von Untermenschen. So heißt es in Sure 8, Vers 55: „Siehe, schlimmer als das Vieh sind bei Allah die Ungläubigen, die nicht glauben.“

Das Dschihad-Prinzip zur multistrategischen Durchsetzung der islamischen Weltherrschaft ist folglich untrennbar mit der Vernichtung der Ungläubigen verknüpft:

„Werdet daher nicht matt und ladet (sie) nicht ein zum Frieden, während ihr die Oberhand habt; denn Allah ist mit euch, und nimmer betrügt er euch um eure Werke.“ (Koran, Sure 47, 35) Folgerichtig enthält der Koran auch eine prinzipielle Aufforderung zur Aufrüstung gegen die Ungläubigen (Sure 8, 59, 60): „Und diejenigen, die ungläubig sind, sollen ja nicht meinen, sie würden(uns) davonlaufen (w. sie würden das Rennen machen?). Sie können sich (unserem Zugriff) nicht entziehen. Und rüstet für sie, soviel ihr an Kriegsmacht und Schlachtrossen (?) (aufzubringen) vermögt, um damit Gottes und eure Feinde einzuschüchtern, und andere außer ihnen, von denen ihr keine Kenntnis habt, (wohl) aber Gott!“

Insgesamt betrachtet muss die muslimische Gemeinschaft der Rechtgläubigen im Sinne eines zur Weltherrschaft strebenden Kollektivs jederzeit/in jeder Epoche eine genügend große Zahl an dschihadistischen Kämpfern bereithalten und eine dementsprechende Arbeitsteilungsstruktur mit fließenden Übergängen zu nichtmilitanten Dschihad-Formen aufweisen. „Jemand, der einen anderen im Kampf für den Pfad Gottes mit Waffen unterstützt, ist wie der Kämpfer selbst und hat Anteil an den Belohnungen. Und jener, der zurückbleibt, um sich um die Familie des Kämpfers zu kümmern, ist dem Kriegsheld ebenbürtig.“ (Hughes 1995, S. 132f.)

Generell sind die autoritativen Texte des Islam eine permanent sprudelnde Legitimationsquelle von muslimischen Gewalthandlungen gegen Ungläubige, Juden, Frauen, Abtrünnige, Abweichler aller Art und enthalten eine offenkundige Heroisierung des dschihadistischen Kriegers.

In Anbetracht dieser Herausforderung können aufgeklärte Europäer prinzipiell nur zwei Konsequenzen ziehen:

  1. Sie stellen sich den undistanzierten ungläubigenfeindlichen Islambefolgern und Feinden der freiheitlich-säkularen Lebensordnung durchsetzungsfähig in den Weg und lassen sich von der absurden Islamapologetik nicht einlullen und den Schneid abkaufen. (Keine Feigheit gegenüber den islamischen Feinden der Freiheit)
  2. Sie kämpfen aufrecht, offensiv und kompromisslos gegen diejenigen Apologeten und Kollaborateure des Islams, die fortschrittlich-emanzipatorische Islamkritik als „Islamophobie“ und „Rassismus“ verleumden und ein abrissreifes Kartell der vernetzten Islamkritikfeindlichkeit erschaffen haben.
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