Irreguläre Masseneinwanderung als gesellschaftlicher Krisengenerator

 In Spätkapitalistische Systementwicklung

Zur Diagnose und Therapie einer fundamentalen Fehlentwicklung

Der seit 2015 zu verzeichnende massenhafte Zustrom großenteils irregulärer sowie in ihrem formal zuerkannten Schutzstatus oftmals sehr fragwürdiger außereuropäischer „Fluchtmigranten“ hat Deutschland als europäisches Hauptzielland dementsprechender Migrationsbewegungen sowohl sozialökonomisch als auch soziokulturell stark belastet und umfassend geschädigt sowie darüber hinaus politisch tief gespalten. Hinzuweisen ist hier insbesondere auf folgende negative Auswirkungen:

  1. Die dauerhafte Be- und Überbelastung der Sozial(transfer)systeme;
  2. Die überproportional hohe Kriminalitätsbelastung von Flüchtlingen;
  3. Die Verstärkung des schulischen Bildungsrückgangs;
  4. Die Verschärfung der Wohnungsverknappung und nicht zuletzt
  5. Die Festsetzung und erweiterte Reproduktion rückständig-autoritärer (islamisch-kontranormativer) Sozialmilieus.

Infolge der Aufnahme von 1,3 Millionen Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine[1], denen in Deutschland unmittelbar nach registrierter Ankunft Bürgergeld ausbezahlt wird[2], hat sich diese komplexe Problemlage noch weiter zugespitzt.

So wurden laut der EU-Asylagentur EUAA im 1. Halbjahr 2023 in den EU-Staaten sowie Norwegen und der Schweiz ca. 519.000 sog. Asylanträge gestellt – darunter zahlreiche infolge illegaler Grenzübertritte. (Hauptherkunftsländer Syrien, Afghanistan, Irak, Türkei) Das bedeutet einen Anstieg von 28 Prozent im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022 und ist der höchste Wert seit sieben Jahren. 2022 war die Gesamtzahl mit 996.000 Anträgen noch knapp unter der Millionenmarke geblieben. Nur 2015 (1,4 Millionen) und 2016 (1,3 Millionen) wurden deutlich mehr Anträge registriert. Allerdings sind in den aktuellen Zahlen die vier Millionen Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine nicht eingerechnet. Und wer hätte das gedacht: Mit fast einem Drittel (30 Prozent) gingen die meisten Anträge einmal mehr in Deutschland ein, gefolgt von Spanien und Frankreich.

Zum Jahresende zeigte sich dann, dass 2023 insgesamt 1,13 Millionen Asylanträge in der EU plus Norwegen und der Schweiz gestellt wurden[3].

„Im Jahr 2023 haben insgesamt 351.915 Personen einen Asylantrag in Deutschland gestellt (329.120 Erst- und 22.795 Folgeanträge). Gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres (217.774 Erstanträge) bedeutet dies einen Anstieg um 51,1 Prozent. 22.603 der Erstanträge im Jahr 2023 betrafen in Deutschland geborene Kinder im Alter von unter einem Jahr. Im selben Zeitraum hat das Bundesamt über 261.601 Erst- und Folgeanträge entschieden, die Gesamtschutzquote lag bei 51,7 Prozent. Abgelehnt wurden die Anträge von 61.778 Personen, 64.546 Verfahren entfielen auf sogenannte sonstige Verfahrenserledigungen (z. B. Dublin-Verfahren oder Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages).“[4]

Folgende Staatsangehörigkeiten waren 2023 (bis Ende Oktober) am stärksten vertreten:

► Syrien mit 83.336 Erstanträgen, im Vorjahr Rang 1 mit 50.180 Erstanträgen (+66,1 Prozent),

► Türkei mit 45.086 Erstanträgen, im Vorjahr Rang 3 mit 15.018 Erstanträgen (+200,2 Prozent),

► Afghanistan mit 43.958 Erstanträgen, im Vorjahr Rang 2 mit 26.497 Erstanträgen (+65,9 Prozent).

(…)

Insgesamt wurden bis Ende Oktober 2023 216.603 Erst- und Folgeanträge entschieden, davon:

► Syrien mit 73.404 Entscheidungen (Gesamtschutzquote: 87,0 Prozent),

►Afghanistan mit 39.039 Entscheidungen (Gesamtschutzquote: 76,8 Prozent),

►Türkei mit 19.021 Entscheidungen (Gesamtschutzquote: 14,0 Prozent).

Die Gesamtschutzquote für alle Herkunftsländer lag im Zeitraum Januar bis Oktober 2023 bei 51,9 %.[5]

Daraus ergibt sich, dass knapp die Hälfte der gestellten Asylanträge abgelehnt wurde. Zudem ist kritisch zu hinterfragen, ob in Anbetracht des deutlich reduzierten (Syrien) bzw. gar nicht mehr gegebenen (Afghanistan) Kriegsgeschehens die hohe Gesamtschutzquote für Antragsteller aus diesen beiden Ländern aktuell überhaupt noch gerechtfertigt ist oder ob es sich hierbei nicht um eine unangemessene Willkürentscheidung handelt.

Zu betrachten ist in diesem Zusammenhang auch die Relation der ausreisepflichtigen Immigranten zu tatsächlich vollzogenen Abschiebungen. So waren nach offiziellen Angaben Ende 2022 304.308 zugewanderte Menschen in Deutschland ausreisepflichtig, darunter etwa 70 Prozent abgelehnte Asylbewerber.

Etwa 82 Prozent der „Ausreisepflichtigen“ wurde eine Duldung zuerkannt. Das heißt: Sie wurden aufgefordert, das Land zu verlassen, können aber „aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen“ nicht abgeschoben werden. Was nun aber „tatsächliche oder rechtliche Gründe“ im Näheren sind, bleibt unklar und wäre einer genaueren Überprüfung zu unterziehen.

Unabhängig davon beläuft sich die Zahl der „unmittelbar Ausreisepflichtigen“ – also Personen, die gleich abgeschoben werden könnten –auf rund 56.163.

Von diesen „unmittelbar Ausreisepflichtigen“ wurden de facto im ersten Halbjahr 2023 aber nur 7.861 Personen abgeschoben, wobei diese Zahl im Vergleich zum Vorjahreszeitraum sogar noch eine Steigerung von 27 Prozent gewesen sein soll. Am häufigsten von Abschiebungen betroffen waren nach vorliegenden Angaben Personen mit georgischer Staatsangehörigkeit (705), dahinter folgen Nordmazedonier (665), Afghanen (659) und Türken (525).

In 520 Fällen scheiterte die eingeleitete Abschiebung, und zwar aus folgenden lapidar angeführten, grundsätzlich aber – rechtstaatlich betrachtet – skandalösen Gründen. So werden als häufigste Ursachen Widerstand der Betroffenen, Weigerung des Piloten oder der Fluggesellschaft und eine Übernahmeverweigerung der Bundespolizei genannt.[6]

Hinzu kommen noch die erteilten Visa für den Familiennachzug von „Geflüchteten“ und Personen mit unterschiedlichem Aufenthaltsstatus. Im Jahr 2023 waren das fast 125.000 Visa (2022: 117.000)[7].

Betrachten wir im Folgenden zunächst die negativen Auswirkungen dieser un- bzw. fehlregulierten Massenzuwanderung exemplarisch auf folgenden wesentlichen Systemebenen:

Sozial(transfer)system

Insgesamt betrachtet besteht ein zentraler sozialpolitischer Grundsachverhalt in Deutschland darin, dass 62 Prozent der Bürgergeldbezieher einen Migrationshintergrund aufweisen[8].

Ein wesentlicher Tatbestand liegt vor diesem Hintergrund dahingehend vor, dass das deutsche Sozialtransfersystem weit überproportional von „Zugewanderten“ aus den „zuzugsstärksten Asylherkunftsländern“[9] in Anspruch genommen wird und bei diesen als „Pullfaktor“ wirkt. Während 5,3 Prozent der Deutschen Bürgergeld beziehen, sind es 65,6 Prozent der Menschen aus der Ukraine (kollektiver Sonderstatus), 55,1 Prozent der Menschen aus Syrien[10], 47,1 Prozent der Menschen aus Afghanistan, 41,7 Prozent der Menschen aus dem Irak und 16,2 Prozent der Menschen aus der Türkei.[11]

Im Mai 2023 lag die „Bürgergeldquote“ der Zuwanderer aus den genannten Asylherkunftsländern insgesamt (ohne Ukrainer) bei 45,7 Prozent (919.755 Personen) und damit drei- bis sechsmal höher als bei europäischen Zuwanderern[12]. (Nicht einbezogen sind hier diejenigen mindestens 400.000 Zuwanderer, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.)

Zwar findet ein Teil der „Fluchtmigranten“ im Laufe einer mehrjährigen Aufenthaltsdauer Zugang zum Arbeitsmarkt. Aber für einen großen Teil gilt das eben nicht. Zudem ist zu berücksichtigen, dass der Zugang findende Teil aufgrund von großen Qualifikations[13]– und Sprachdefiziten[14] sehr häufig nur in prekäre Beschäftigungsverhältnisse einmündet. So sind vier von zehn Flüchtlingen auch nach sieben Jahren in einer Helfertätigkeit beschäftigt „Dieser Anteil bleibt außerdem vergleichsweise stabil. Nur wenigen gelingt der Aufstieg vom Helfer zur Fachkraft.“[15] Dementsprechend lag die Beschäftigungsquote (ohne geringfügig Beschäftigte) im Mai 2023 unter Deutschen bei 64,5 Prozent, unter Ausländern bei 48,3 Prozent und im April 2023 unter Syrern bei 31,7 Prozent, unter Irakern bei 33,8 Prozent und unter Afghanen bei 31,8 Prozent.

Laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gab es Mitte 2023 576.747 Bürgergeldempfänger mit Familie. Davon sind 221.918 deutsche Staatsbürger und 354.826 (62 Prozent) besitzen eine ausländische Staatsangehörigkeit. Von diesen Letztgenannten wiederum stammen nur 15 Prozent aus einem EU-Mitgliedsstaat.

Im Näheren setzen sich die ausländischen Bedarfsfamilien wie folgt zusammen:

► 54.666 der arbeitslosen – aber erwerbsfähigen – Leistungsberechtigten mit Kindern kommen aus einem EU-Mitgliedstaat.

► Eine ukrainische Staatsangehörigkeit haben 85.804 Bürgergeldbezieher mit Familie.

► Unter den restlichen sind laut dem BMAS 117.293 Bürgergeldempfänger aus einem der TOP 8 Asylherkunftsländer: Syrien, Afghanistan, Türkei, Irak, Iran, Georgien, Somalia oder Russland.[16]

Zwar ist es richtig, sozial ungerechte Verteilungsstrukturen und kapitalistisches Lohndumping zu kritisieren und entsprechende Veränderungsmaßnahmen zu fordern. (Zum Beispiel Reduzierung prekärer Beschäftigungsverhältnisse und Eindämmung von Niedriglohnsektoren.) Aber die von sozialpopulistischer Seite immer wieder oberflächlich gern ins Feld geführte Kinderarmut ist großenteils ein von außen importiertes Phänomen und verweist auf einen wesentlichen Aspekt verfehlter (unregulierter) Zuwanderungspolitik.

Bereits im Jahr 2017 betrug die Armutsgefährdungsquote von Kindern mit Migrationshintergrund, die nicht in Deutschland geboren wurden, ca. 54,3 Prozent. 2020 hatten von allen einkommensarmen Unter-18-Jährigen in Deutschland 64 Prozent und in NRW sogar 69 Prozent einen Migrationshintergrund. 2015 lag dieser Anteil etwa zehn Prozentpunkte niedriger. Waren 2015 ca. 1,57 Millionen deutsche Kinder mit ihren Eltern auf Grundsicherung angewiesen, sank diese Zahl im März 2023 auf 1,03 Millionen. Demgegenüber stieg die Zahl ausländischer Kinder von 365.000 auf 935.000. Damit haben derzeit knapp 48 Prozent der Kinder im Bürgergeldbezug eine ausländische Staatsangehörigkeit – 2015 waren es etwa 19 Prozent. Zu berücksichtigen ist hier, dass seit 2015 mehr als 300.000 (aufenthaltsbegrenzte) Kinder aus Syrien, Irak, Afghanistan und anderen Asylherkunftsländern sowie, seit Februar 2022, etwa 270.000 Kinder aus der Ukraine hinzugekommen sind.

Festzuhalten ist demnach erneut folgender Sachverhalt:

Ein relevanter (überproportional sehr hoher) Teil der in Deutschland registrierten Armutspopulation entstammt einem Migrationsimport und ist nicht systemimmanent generiert worden. Vielmehr handelt es sich hierbei um eine „Verlagerung“ von Teilen der Bevölkerung aus vormodern-rückständigen, überbevölkerten, zum Teil durch Kriege zerrütteten Ländern, die im Rahmen der hierzulande als „relativ arm“ bezeichneten staatlich alimentierten Lebenslagen ein deutlich besseres materielles Dasein führen als in ihren Herkunftsgebieten und diesen Tatbestand auch subjektiv so widerspiegeln bzw. erleben und in ihre Herkunftsländer kommunizieren.

Insgesamt ergibt sich damit folgende paradoxe, durch falsches bzw. unverantwortlich-dilettantisches Regierungshandeln hervorgebrachte Konstellation:

  1. Was in Deutschland statistisch als „Armut“, „prekäre Lebenslage“ etc. klassifiziert wird, bedeutet für Immigranten häufig einen Wohlstandsgewinn auf Kosten der Einwanderungsgesellschaft und wird deshalb subjektiv völlig anders erlebt und bewertet als von „Sozialpopulisten“.
  2. Zu konstatieren ist ein gravierender Widerspruch zwischen einem beklagten Fachkräftemangel einerseits, der durch Zuwanderung behoben werden soll, bei gleichzeitiger Existenz einer sich erhöhenden Zahl von geringqualifizierten, relativ jungen und disparat sozialisierten Migranten aufgrund einer ungesteuerten und großenteils irregulären Zuwanderung andererseits. Vor diesem Hintergrund ist die Fortsetzung einer ungesteuerten Masseneinwanderung, wie sie aus dem großkapitalistischen Unternehmerlager immer wieder zwecks Installierung einer Lohndumpinggruppe und Erweiterung der inländischen Käufermasse durch staatlich subventionierte Konsumenten gefordert wird, radikal zu überwinden und durch eine quantitative und qualitative Zuwanderungssteuerung zu ersetzen.

Kriminalitätsbelastung

Nach vorliegenden Informationen anhand der polizeilichen Kriminalitätsstatistik ist die Zahl der Straftaten 2022 insgesamt um 11,5 Prozent gestiegen. Dabei wurden insgesamt mehr als zwei Millionen Tatverdächtige erfasst (plus 10,7 Prozent.). Bei 783.876 Personen (plus 22,6 Prozent) bzw. knapp 40 Prozent handelt es sich dabei um ausländische Tatverdächtige. Der Anteil von tatverdächtigen „Zuwanderern“ (Asylbewerber, Bürgerkriegsflüchtlinge, illegal in Deutschland lebende Personen) beträgt 310.062 (plus 35 Prozent).

Betrachtet man die Anzahl rechtskräftig verurteilter Straftäter in Deutschland, so betrug diese 2022 insgesamt 647.374 Personen. Davon hatten ca. 408.721 Personen die deutsche und ca. 238.700 Personen eine nichtdeutsche Staatsbürgerschaft (knapp 37 Prozent)[17]. (Offen bleibt hier einmal mehr der Anteil von Deutschen mit Migrationshintergrund, die zwar „Passdeutsche“ sind, aber eine nichtdeutsche Identität und Sozialisation aufweisen.)

Deutlich angestiegen sind insbesondere die Zahlen für Gewalttaten (197.202 Fälle/plus 8,9 Prozent) und für gefährliche und schwere Köperverletzung (144.663 Fälle/plus 8,7 Prozent.) Gezählt wurden zudem 8.160 Messerangriffe. Dabei ist festzustellen, dass Asylbewerber im Bereich der Gewaltkriminalität stark überrepräsentiert sind. „Bei schweren Gewaltdelikten wie Mord, Totschlag und Vergewaltigung treten sie sieben Mal häufiger als Täter in Erscheinung, als aufgrund ihres Bevölkerungsanteils zu erwarten wäre“ (Koopmans 2023, S. 27). So gab es in den Jahren 2015 bis 2022 insgesamt mehr als 8.590 angezeigte Fälle von Vergewaltigung, sexueller Nötigung und sexuellen Übergriffen durch Zuwanderer[18].

Ebenso stieg die Zahl der Einbrüche um 21,5 Prozent (65.908 Fälle) im Vergleich zum Vorjahr.

Besonders hervorstechend ist zudem der hohe Anstieg der Zahl tatverdächtiger Kinder (93.095 Fälle/plus 35,5 Prozent). Als neuer Trend – auch auf Schulhöfen – wird das Versenden kinderpornografischer Video- und Bilddateien angeführt. Die polizeiliche Aufklärungsquote lag laut Angaben 2022 bei 57,3 Prozent.

Ein erschreckendes Ausmaß hat speziell die Gewaltkriminalität an Bahnhöfen angenommen. Dort stieg die Zahl der Körperverletzungen gegenüber 2019 um 22 Prozent. 53 Prozent der Tatverdächtigen waren laut Bundespolizei deutsche Staatsangehörige, 47 Prozent nicht-deutsche. Dabei stieg die Zahl der Taten, bei denen Messer eingesetzt wurden, um 44,5 Prozent.

In der Altersgruppe der generell überdurchschnittlich kriminalitätsbelasteten 14- 39-jährigen Männer sind Flüchtlinge mit dem Faktor 2 überrepräsentiert (Anteil an der Gesamtheit 5,6 Prozent; 11,1 Prozent Tatverdächtige) Weibliche Flüchtlinge sind ebenfalls mit dem Faktor 2 überrepräsentiert. (Anteil an der Gesamtheit 2,5 Prozent; 5,2 Prozent Tatverdächtige.) „Bei den schweren Gewaltdelikten, für die keine Aufschlüsselungen nach Altersgruppen und Flüchtlingsstatus in den Statistiken vorliegen, würde diese demographisch bereinigte Überrepräsentierung von Flüchtlingen noch höher liegen, da die unbereinigte Rate nicht gut drei Mal, sondern etwa fünf Mal so hoch ist wie in der Gesamtbevölkerung.“[19]

Den 9 Flüchtlingsopfern von tatverdächtigen deutschen Tätern stehen 80 Deutsche als Opfer von tatverdächtigen Flüchtlingen gegenüber (neun Mal so viele). Darunter waren 9 Opfer eines Terroranschlags sowie 71 Opfer von „gewöhnlichem“ Mord und Totschlag. Insgesamt waren Flüchtlingstäter für 12 Prozent aller Opfer von Mord und Totschlag verantwortlich (5 Mal mehr als anteilsmäßig erwartbar wäre.) „Insgesamt geht es dabei zwischen 2017 und 2020 um etwa 300 Opfer von vollendeten sowie über 1.600 Opfer von versuchten Mord und Totschlagdelikten durch tatverdächtige Flüchtlinge.“[20]

Zusätzlich zur Belastung der Sozialsysteme sowie der kommunalen Infrastrukturen und Unterbringungsmöglichkeiten, der Kriminalitätszunahme „im Kontext von Zuwanderung“, der Überstrapazierung des Erziehungs- und Schulsystems (mit der Folge eines allgemeinen Bildungsrückgangs), der Verschärfung der Engpässe auf dem Wohnungsmarkt, der Ausdehnung islamisierter Sozialmilieus etc. sollen laut einer unlängst zitierten Studie 50 Prozent der Fluchtmigranten an Depressionen, 46 Prozent an Schlafstörungen, 38 Prozent an PTBS, 35 Prozent an Panikattacken leiden und 19 Prozent selbstmordgefährdet sein. Wie der Arzt und Experte für Migration, Dr. Jost Butenop, errechnet hat, sollen insgesamt bis zu 550.000 der ca. zwei Millionen Flüchtlinge in Deutschland eine Therapie benötigten. „Darunter sind die Messer- und Axtmänner der Zukunft. Es sind nicht viele, aber es sind menschliche Zeitbomben“, befürchtete der Migrationsbeauftragte einer Regierungsbehörde im „Focus“[21]. Was der Experte dabei womöglich unterschätzt, ist die bei vielen der Fluchtmigranten potenziell gegebene explosive Mischung aus psychischer Störung und islamisch-sozialisatorischer Grundprägung.

Bildungssystem

Neue PISA-Studie zeigt: Schüler in Deutschland auf bislang schlechtestem Niveau „Deutschland wird bunter und dümmer“ (NZZ)

Zuletzt war bereits die Studie des Instituts zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen „IQB-Bildungstrend 2021“ zu folgendem Ergebnis gelangt: Die Kompetenzen der Viertklässler in den Fächern Deutsch und Mathematik sind gegenüber den Ergebnissen aus den Jahren 2011 und 2016 bundesweit deutlich gesunken. Demnach hat sich der negative Trend seit 2016 sogar noch verstärkt. Bei insgesamt sinkendem Kompetenzniveau haben sich insbesondere die zuwanderungsbedingten Defizite aufgrund des erhöhten Anteils von Kindern mit oftmals islamischem und afrikanischem Migrationshintergrund infolge der irregulären Masseneinwanderungsschübe in allen Bereichen noch weiter bemerkbar gemacht.

Nun zeigt die neue internationale Vergleichsstudie PISA („Programme for International Student Assessment“), dass die 15-jährigen Schülerinnen und Schüler in Deutschland im Jahr 2022 das bisher schlechteste Ergebnis erzielt haben. Demnach sind deren Leistungen in den Bereichen Mathematik, Lesen und Naturwissenschaften merklich gesunken. Schon seit langer Zeit ist deutlich erkennbar, dass das durchschnittliche Kompetenzniveau der Gesamtschülerschaft in dem Maße sinkt, wie sich der Anteil von Schülerinnen und Schülern aus islamisch und vormodern geprägten Ländern im Kontext unregulierter Einwanderungsschübe erhöht. Angesichts dieser negativen Entwicklung werden seitens der Regierenden immer wieder die gleichen Phrasen verkündet. So heißt es diesmal: „Wir brauchen dringend eine Trendwende und müssen die Anstrengungen erhöhen, um die Grundkompetenzen aller Schülerinnen und Schüler zu stärken. Und wir brauchen dringend eine gezielte Förderung für die sozial benachteiligten Kinder und Jugendlichen. Als Bundesbildungsministerium stehen wir bereit, die zuständigen Länder hierbei zu unterstützen.“ (Jens Brandenburg, Parlamentarischer Staatsekretär im Bundesbildungsministerium)

Gegenüber dieser notorischen Leier hatten wir schon 2010 (Feindbild Islamkritik, S. 238; 241) festgestellt:

„Die simplifizierende Rede von der ‚sozialen Benachteilung‘, die obendrein als ideologisches Abwehr- und Ablenkungsinstrument eingesetzt wird, verstellt (…) den wissenschaftlich-analytischen Blick auf die reale Komplexität der Problemlage:

Kinder aus Zuwandererfamilien, deren Eltern (a) aus der Unterschicht stammen, (b) einen niedrigen Bildungsstatus und eine geringe Bildungsorientierung aufweisen, (c) gemäß religiös-autoritären (‚prämodernen‘) Prinzipien erziehen und (d) kaum oder nur schlecht Deutsch sprechen, sind sozialisatorisch so negativ konditioniert, dass die bereits in der vorschulischen Entwicklung angehäuften und später weiterwirkenden Entwicklungsnachteile durch die Bildungsinstitutionen mitunter noch abgeschwächt, aber nicht mehr kompensiert werden können. Es ist also nicht die soziale Unterschichtzugehörigkeit ‚an sich‘, sondern die eigentümliche Verflechtung von sozialen, sprachlichen und kulturellen Einflussfaktoren, die hier negativ zum Tragen kommt.“

Und

(…) „Die undifferenzierte Etikettierung der Situation islamisch stämmiger Jugendlicher als ‚sozial benachteiligt‘ muss in dieser realitätsverschleiernden Einfachheit (…) ad acta gelegt werden, denn dieses Label blockiert kritisch-wissenschaftliche Analyse und Reflexion. Tatsächlich handelt es sich bei der Problemlage muslimischer Jugendlicher weniger um ‚soziale Benachteiligung‘ als vielmehr um im eigenen Herkunftsmilieu erzeugte sozialisatorische Deprivation gemäß des islamisch-herrschaftskulturellen Regelkanons. Dabei ist grundsätzlich auch der für ‚deutsche Zustände‘ relevante Tatbestand festzustellen, dass islamische Eltern im Vergleich zu einheimischen Eltern einen deutlich höheren Konservatismusgrad aufweisen, erheblich strenger und gewaltbesetzter erziehen, die heranwachsenden Nachkommen weniger unterstützen, aber dafür deutlich mehr Wert auf formale Verhaltensdisziplin als Ausdruck für autoritäts- und gruppenkonformes Verhalten legen. Insgesamt ist damit von einer hervorstechenden Dominanz traditional-religiöser Normen- und Wertevermittlung in islamischen Zuwandererfamilien auszugehen. Dieser Sachverhalt spiegelt sich – wie gezeigt – auch sehr klar in den Einstellungen sowohl von älteren als auch (sogar noch schärfer) jüngeren muslimischen Zuwanderern. Es kann deshalb begründet von einer konsistenten Verknüpfung von a) islamischer Weltanschauung, b) Sozialisation/Erziehung/Normenvermittlung und c) subjektiver Bewusstseins und Verhaltensebene ausgegangen werden.“

Wenn der Bildungsökonom Ludger Wößmann anmerkt „Die Bildungskrise ist unser größtes Standortrisiko“, so hat er nur bedingt recht. Denn tatsächlich ist die unregulierte und großenteils irreguläre Masseneinwanderung mit ihren negativen (kompetenzsenkenden) Auswirkungen insbesondere auch auf das Bildungssystem das eigentliche dahinter liegende „Standortrisiko“.

Festsetzung und erweiterte Reproduktion einer kontranormativen (repressiv-antisäkularen) Lebensweise und Bewusstseinsform

Die unregulierte und von den deutschen Regierungsinstanzen jahrelang geförderte und halsstarrig verteidigte Masseneinwanderung von großenteils irregulären muslimischen „Schutzsuchenden“ erhöht im Endeffekt das Potenzial von Menschen, die einer säkular-demokratischen und menschenrechtlich ausgerichteten Gesellschafts- und Lebensordnung distanziert bis ablehnend und feindlich gegenüberstehen und ein kontranormatives Überzeugungs- und Verhaltenssystem mitbringen. Die erweitere Reproduktion dieser vormodern-irrationalen und religiös-antiemanzipatorischen Überzeugungs- und Verhaltenskultur untergräbt und zersetzt mittel- und langfristig die Grundlagen der säkular-freiheitlichen Identität der europäischen Zivilisation.

Obwohl man nicht alle Muslime über einen Kamm scheren kann, ist doch realistisch davon auszugehen, dass ein Großteil sozialisatorisch durch die orthodox-islamischen Weltanschauungsinhalte und Normvorgaben geprägt ist und entsprechende Bewusstseins- und Verhaltensformen aufweist, die sich nicht so leicht von der subjektiven „Festplatte“ löschen lassen. Hinzu kommt, dass die orthodox-islamischen Mainstreamakteure auf den Auf- und Ausbau gegengesellschaftlicher Sozialräume bedacht sind, in denen die grund- und menschenrechtswidrigen, antisäkularen und antiemanzipatorischen Vorgaben des Islam tradiert, verinnerlicht und reproduziert werden können.

Der eigentliche Wesenskern der gesamten konfliktbeladenen Auseinandersetzung um Zuwanderung, Flüchtlingspolitik, Integration etc. liegt demnach in dem objektiven Antagonismus zwischen europäischer säkular-demokratischer Lebenskultur einerseits und orientalischer islamisch-gottesherrschaftlicher Lebenskultur andererseits. In Gestalt der unkontrollierten Masseneinwanderungsschübe von hauptsächlich Muslimen wird dieser Antagonismus enorm verschärft.

Verallgemeinernd betrachtet, hat das massenhafte Einströmen von islamisch geprägten und normierten Zuwanderern leicht nachvollziehbar zur Verstärkung des Islamisierungsprozesses in europäischen Ländern wie Österreich und Deutschland geführt. D. h. der Druck der Ausbreitung grund- und menschenrechtsfeindlicher vormodern-religiöser Herrschaftskultur wurde und wird enorm verstärkt, indem das Reservoir reaktionär sozialisierter/sozialisierender und gesinnter Menschen mit einem antiemanzipatorischen und sozialmoralisch rückständigen (ultrarechten!) Einstellungsprofil auf vermeidbare Weise anschwillt. Bereits jetzt führt diese Ausbreitung zu einer mehrdimensionalen Kontaminierung der säkular-demokratischen Grundordnung durch die Anerkennung von islamischen Kinderheiraten[22], punktueller Übernahme von Regelungen gemäß der Scharia[23], der Durchsetzung von Sonderrechten für muslimische Schülerinnen und Schüler gemäß der repressiv-autoritären Sexual- und separatistischen Geschlechtermoral des Islam[24], der Einrichtung muslimischer Gebetsräume in öffentlichen Einrichtungen[25] u. s. w.

Zudem ist das folgende Paradoxon zu berücksichtigen: Die „Flüchtlinge“ bzw. kulturdifferenten „Siedler“ aus arabischen und afrikanischen Ländern fliehen vor den Folgen dysfunktionaler „Sozialmodelle“, wie sie in ihren islamisch-patriarchalisch programmierten Herkunftsländern vorherrschen. Gleichzeitig sind sie aber von diesen Herkunftskulturen/Sozialmodellen nachhaltig geprägt, bringen diese gewissermaßen als mentales Gepäck mit und wollen sie hier errichten und ausleben. (Was zum Teil bereits im Aufnahmelager beginnt.)

In dieser Perspektive des Erlebens handelt es sich bei der sich alltäglich-lebensweltlich ausbreitenden Symbolik und Normenordnung islamischer Herrschaftskultur wie Kopftücher, Ramadan im Arbeits- und Schulalltag, Ganzkörperverschleierung, Moscheen, Minarette, Muezzinrufe, öffentliche Freitagsgebete, Halalgeschäfte, Burkinibadetage etc. eben nicht einfach nur um harmlose „religiöse“ Bedeutungen, sondern um die Wahrnehmung und Bewertung multipler Ausdrucksformen und Zeichen der Zugehörigkeit zu einer durch und durch antisäkularen und normativ unvereinbaren, grund- und menschenrechtswidrigen Weltanschauungs- und Gesinnungsgemeinschaft mit reaktionären Herrschaftszielen.

Demgegenüber ist die weitgehend abgestimmte und gleichermaßen tief in die alltägliche Lebenstätigkeit eingreifende politisch-mediale Einwirkung darauf bedacht, eben diese legitime und zwecks Selbstbehauptung notwendige Ablehnungseinstellung innerhalb der nichtmuslimischen Mehrheitsbevölkerung umfassend zu diskriminieren und einzuschüchtern, indem eine entsprechende Verleumdungskulisse aufgebaut wird.

Auf diese Weise ist eine von den herrschenden Instanzen ausgeübte Unkultur der etablierten Islamisierungsbefürwortung entstanden, die den Normalbürger dazu bringen will, seine säkular-demokratische und islamkritische Identität und Überzeugung preiszugeben oder zumindest zu verbergen und den Prozess der Ausbreitung islamischer Herrschaftskultur in Deutschland nicht nur passiv zu erdulden, sondern gleichzeitig auch noch zu alimentieren. Die dazu bevorzugt eingesetzten ideologischen Mittel sind a) das überkommene christliche Konzept der unbedachten und undifferenzierten Nächstenliebe bis hin zur Feindesliebe sowie b) der postmoderne Kulturrelativismus, der eine kritische Reflexion anderer Kulturen von vornherein ausschließt und diese damit in ihrer oftmals reaktionär-antiemanzipatorischen Beschaffenheit tabuisieren möchte.

Maßnahmen zur Überwindung der irregulären und unregulierten Masseneinwanderung sowie zur Durchsetzung eines neuen Zuwanderungsregimes

Um die zum großen Teil irreguläre, generell weitgehend unregulierte und in ihren Auswirkungen gesellschaftsschädliche Masseneinwanderung aus vormodern-rückständigen und aufklärungsfeindlichen Kulturregionen einzudämmen, sind zunächst auf europäischer und deutscher (nationalstaatlicher Ebene) folgende signalpolitische Grundvoraussetzungen zu erfüllen:

Die EU und die deutschen Bundesregierungen haben seit spätestens 2015 eine konzeptionslose und rechtsbrüchige Zuwanderungspolitik praktiziert, die nicht die Ursachen von irregulären und unregulierten Fluchtbewegungen nach Europa und Deutschland bekämpft, sondern stattdessen lediglich eine chaotische Folgenbewältigung betrieben. Demgegenüber gilt es, umgehend ein Konzept der ursachenorientierten Problembewältigung umzusetzen, das destruktive Symptomabwälzung vermeidet und die legitimen Interessen der europäischen Aufnahmebevölkerung in den am meisten belasteten Ländern berücksichtigt.

Der bisherige kardinale Fehler besteht darin, das Gesamtphänomen der Flüchtlingsproblematik und der entstandenen Migrationsströme als europäisches bzw. deutsches Problem zu behandeln, anstatt es als außereuropäisch entstandenes und globalpolitisch zu lösendes Problem anzugehen und zu bearbeiten und sich dementsprechend auf der internationalen/außenpolitischen Bühne zu verhalten. D. h.: Diese Fehlinternalisierung des Flüchtlingsproblems sowie die aktuelle Lenkung der Flüchtlingsströme nach Europa bei gleichzeitiger „Abschottung“ nichteuropäischer (insbesondere arabisch-islamischer) Herrschaftsräume als scheinbar unausweichliches „Schicksal“ müssen sofort überwunden werden.

Der eigentliche weltpolitische Skandal besteht demnach darin, dass es im Sinne einer globalen Fairness-Regel keine annährend proportionale Verteilung der Kriegsflüchtlinge auf alle Kontinente gibt (Fair-Teilen), sich zentrale islamische Staaten wie insbesondere die reichen sunnitischen Ölmonarchien weitgehend abschotten und die EU-Politiker das einfach so hinnehmen, damit eine selbstbeschädigende Fehlinternalisierung externe Problemlagen vornehmen und sich dabei obendrein z. B. von Durchgangsstaaten wie der Türkei erpressen lassen. D. h.: Hier ist ein absolutes Versagen der EU-Politik festzustellen, die es versäumt hat und weiter versäumt, der einseitigen Abwälzung der Flüchtlingsströme nach Europa entgegenzuwirken und auf eine gleichgewichtige Verteilung von Flüchtlingen auf alle Weltregionen zu drängen.

Erforderlich bzw. längst überfällig wäre deshalb die Einberufung einer Weltflüchtlingskonferenz auf UNO-Ebene, um

a) eine globale Aufteilung und ausgewogene Steuerung der Migrationsströme auf alle Regionen durchzusetzen und so die einseitige und überlastende Bewegung nach Europa zu beenden,

b) eine bessere Ausstattung und Versorgung von Aufnahmelagern in den Anrainerstaaten der Krisenregionen zu erreichen und

c) eine internationale Koordination und Effektivierung der Schleuserbekämpfung zu vereinbaren.

An die Stelle der unverantwortlichen Politik, die Länder Europas und vor allem Deutschland unter dem scheinheiligen Vorwand „humanitärer Verpflichtung“ zu einem riesigen Problemauffangbecken entwicklungsblockierter überbevölkerter nichtwestlicher Herrschaftssysteme und -kulturen zu verwandeln und damit gesellschaftlich zu destabilisieren, muss das Ziel einer globalen Menschenrechtsordnung gegen die problemverursachenden reaktionär-fortschrittsfeindlichen Mächte und Akteure der Ausreiseländer durchgesetzt werden. Darin, in der Unterstützung und Herbeiführung einer globalen Umwälzung menschenfeindlicher Herrschaftsverhältnisse, und nicht in einer vordergründigen, fehlinternalisierenden und in ihren Folgen selbstzerstörerischen Caritas besteht die wahre Humanitas.

Strikt zurückzuweisen sind deshalb auch die genau ins Gegenteil – nämlich auf die Beibehaltung und Förderung der irregulären Masseneinwanderung – zielenden Beschlüsse von deutschen Regierungsparteien wie der SPD, die sich a) für die finanzielle Unterstützung privater Seenotrettung mit anschließend automatischer Aufnahme in der EU als funktionaler Teil des internationalen Schleusersystems sowie b) für die „Familienzusammenführung“ von abgelehnten, aber geduldeten Asylbewerber einsetzen.[26]

Hinzu kommt der Missbrauch von als „humanitär“ inszenierten Ansiedlungsprogrammen wie im Fall von angeblich unter dem Taliban-Regime gefährdeten Afghanen. So befanden sich unter den Antragstellern nach Mitteilung der deutschen Botschaft in Pakistan radikalislamische Personen, Analphabeten, Betrüger und Terroristen. Viele Antragssteller wiesen Einstellungen auf, die dem deutschen Wertesystem zuwiderlaufen. Zudem seien viele Bildungszertifikate zweifelhaft, weil Abschlüsse in Koranschulen nicht mit Universitätsdiplomen aus Europa gleichgesetzt werden können. Wie sich zuletzt herausstellte, hatte die Bundesregierung ihr Aufnahmeversprechen auch an mindestens 25 afghanische Scharia-Richter erteilt, die nach vorliegenden Berichten ca. 200 Familienangehörige mit nach Deutschland bringen sollen. Zudem wurde bekannt, dass seit Ende Juni dieses Jahres etwa 3.000 Anträge bearbeitet wurden, wobei bei rund jedem dritten Antrag Identitäts- und Gefährdungszweifel festgestellt wurden. Bislang gab die Bundesregierung – jenseits der Asylstatistik – 44.000 Afghanen ein Aufnahmeversprechen[27].

Im Einzelnen sind folgende Orientierungen und Maßnahmen umzusetzen:

1. Aufgrund des aktuell verstärkten und überfordernden Massenandrangs von illegalen Zuwandererströmen sind einschneidende Sofortmaßnahmen zu ergreifen, um das Geschehen im Interesse der europäischen Bevölkerung zu steuern und in vernünftige Bahnen zu lenken.

Dazu gehören:

a) die konsequente Sicherung der europäischen Außengrenzen zur Abwehr und Rückführung des fortlaufenden Andrangs von Flüchtlingen, die illegal aus sicheren Drittländern (z. B. außerhalb von Syrien, dem Irak oder Afghanistan) nach Europa einströmen. Dazu gehört wiederum die Ersetzung privater Seenotrettung mit automatischer Einfahrt in die EU durch EU-kommandierte und koordinierte Seenotrettung (Frontex) im Mittelmeer und Verbringung der Geretteten in Sichtungszentren außerhalb Europas oder die Installierung solcher EU-finanzierten Auffangzentren in Griechenland oder Italien an Stelle der ungehinderten quasiautomatischen Weiterreise der Geretteten durch Europa in ihre jeweiligen Wunschzielländer.

b) Erforderlich ist gleichzeitig die Durchführung von effektiven Grenzkontrollen innerhalb der EU und an den deutschen Grenzen gemäß der jeweils gegeben „Fluchtrouten“. Im Einklang mit der konsequenten Exterritorialisierung von Asylantragsüberprüfungen können und müssen Migranten ohne Einreisevisum nach Durchqueren von EU-Mitgliedsstaaten sowie der Schweiz an deutschen Grenzen zurückgewiesen werden. (Im Gegensatz dazu gilt aktuell die unhaltbare Regelung, dass jeder, der an der deutschen Grenze das Wort „Asyl“ sagt, von der Bundespolizei nicht zurückgewiesen werden darf. Gegenüber dieser permissiven Unrechtspraxis machen Grenzkontrollen nur dann Sinn, wenn die Einreise unbefugter Personen abgewiesen werden kann.) Entgegen der notorischen Bedenkenträgerei seitens der Asyllobbyisten bestätigt eine erste Auswertung der Bundespolizei die Wirksamkeit von Grenzkontrollen. Demnach ist nach Einführung von stationären Grenzkontrollen am 16. Oktober die illegale Migration über die deutschen Grenzen deutlich zurückgegangen. So wurden an den Grenzen zu Polen, Tschechien und der Schweiz in den 30 Tagen vor der Einführung von Kontrollen 18.492 illegale Einreisen registriert, im gleichen Zeitraum danach nur noch 11.029 – was einem Rückgang von 40 Prozent entspricht. Zugleich gehen damit deutlich mehr Schleuserkriminelle ins Netz der Fahnder: „Am polnischen Grenzabschnitt seien in einem Zeitraum von 30 Tagen 754 Fahndungstreffer registriert worden, darunter 152 offene Haftbefehle. An den kontrollierten Grenzabschnitten zu Polen, Tschechien, der Schweiz und auch Österreich sei die Zahl der vollstreckten Haftbefehle deutlich gestiegen.“[28]

 

2. Deutschland hat im Vergleich zu anderen europäischen Ländern und nichteuropäischen westlichen Staaten im Zuge eines das Asylrecht missbrauchenden „Durchreisetourismus“ relativ und absolut bereits eine (zu) große Zahl von „Flüchtlingen“ aufgenommen. Im Rahmen der Folgenbewältigung dieser überzogenen und verantwortungslosen Aufnahmepolitik („Wir schaffen das“) hat sich das Land bereits negativ verändert und ist u. a. auch dadurch in einen destabilisierenden Niedergangsprozess geraten. D. h.: Mit insgesamt 3,3 Millionen oftmals illegaler Zuwanderer (Asylzuwanderung) sowie vor dem Hintergrund der großen Zahl bereits im Land lebender desintegrierter Muslime ist die Grenze der sozialökonomischen und soziokulturellen Integrationsfähigkeit bereits überschritten.

Vor diesem Hintergrund gilt es bis zu einer weltweiten (Verteilungs-)Lösung des Flüchtlingsproblems einen sofortigen Aufnahmestopp für Personen zu verhängen, die illegal die deutsche Grenze – oftmals ohne oder mit gefälschten Identitätspapieren – übertreten und entsprechende Grenzkontrollen einzuführen. Dieser Aufnahmestopp gilt nicht für Personen, die als tatsächlich politisch Verfolgte um politisches Asyl bitten, ihren Antrag schon im Ausland gestellt haben (deutsche Botschaften) und entsprechende Identitätspapiere vorlegen können.

Es kann nicht länger der aktuell desaströse Zustand aufrecht erhalten bleiben, dass aus sicheren Regionen kommende scheinbare oder tatsächliche Flüchtlinge sich Deutschland wie in einem Reisekatalog als neues Wunschdomizil aussuchen, die Grenzen mit oftmals gefälschten Pässen illegal überschreiten, häufig Identitätsverschleierung betreiben und dabei von zahlreichen EU-Staaten einfach „durchgewunken“ werden.

Grundsätzlich ist Folgendes festzustellen:

A. Nur bei einem sehr keinen Teil der einströmenden Immigranten handelt es sich um tatsächlich politisch Verfolgte, denen bei vorliegenden Voraussetzungen selbstverständlich Asyl zu gewähren ist[29]. Hierzu gehören z. B. von radikalislamischen Kräften bedrohte Christen, Jesiden, Atheisten, Afghanen, die mit der Bundeswehr zusammengearbeitet haben und nunmehr von den Taliban als „Verräter“ verfolgt werden, Homosexuelle sowie von Genitalverstümmelung bedrohte Frauen und Mädchen. Im Kern handelt es sich hierbei um islamgeschädigte Personenkreise. Für diese Gruppe gilt es, die Asylverfahren konsequent zu exterritorialisieren. D. h. die Verfahren werden vor einer Einreise nach Deutschland im Ausland (deutsche Botschaften; Zentren in Drittländern) durchgeführt[30].

B. Ein großer Teil kommt aus Nichtkriegsgebieten als „Wirtschaftsflüchtling“ ohne politischen Asylanspruch. Für diesen Personenkreis besteht de facto weder ein Anspruch auf die Einleitung eines Asylverfahrens noch auf den Erhalt von Asylleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Auch greift hier aufgrund frei selbst gewählter Reiserisiken kein Hinweis auf die Menschenrechte etc. Ein quantitativ und qualitativ steuerndes Einwanderungsgesetz könnte sinnvoll sein; würde aber den Druck illegaler Masseneinwanderung nicht automatisch drosseln. Auch der ehemalige Präsident der Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, stellt zur massenhaften missbräuchlichen Instrumentalisierung des Asylrechts durch Nichtschutzbedürftige eindeutig Folgendes fest: „Die Durchführung der aufwendigen Asylverfahren auch für all die vielen Menschen, die offenkundig kein Recht auf Asyl und auf internationalen Schutz haben, weil sie ersichtlich weder politisch verfolgt noch als Kriegs- oder Bürgerkriegsflüchtlinge anzuerkennen sind, war und ist dysfunktional und objektiv Rechtsmissbrauch.“[31]

C. Die (tatsächlichen oder vermeintlichen) Kriegsflüchtlinge[32] kommen über und aus Länder/n nach Deutschland, in denen sie bereits nicht mehr um ihr Leben fürchten und deshalb fliehen müssen und die der Genfer Flüchtlingskonvention beigetreten sind. Hier geht es also seitens der Einströmenden – obendrein indoktriniert durch Schleuserkriminelle – schlicht um die Realisierung einer vermeintlichen „best of-Option“ und nicht darum, ihr Recht auf Schutz verwirklichen zu können. Um es konkret und exakt zu sagen: Es besteht kein Rechtsanspruch darauf, als Flüchtling unbedingt nur in Deutschland zu leben, weil es hier – bei Ausblendung der Interessen und Rechtsansprüche der einheimischen Aufnahmebevölkerung – angeblich am angenehmsten und schönsten ist. Insofern ist es sowohl rechtlich als auch moralisch inakzeptabel, dass die Genfer Flüchtlingskonvention unter missbräuchlicher Instrumentalisierung des Schengen-Abkommens dahingehend pervertiert wurde und wird, dass hauptsächlich nur das Kommen und Verweilen in Deutschland als Zielland gewissermaßen zum Naturgesetz erhoben wird und daraus faktisch ein Nötigungszwang nach dem Motto abgeleitet wird: „Jetzt sind sie halt da. Nehmt sie also gefälligst auf, versorgt sie, alimentiert sie und gewährt ihnen Bleiberecht.“ Alles andere, so die Interessenpropaganda von Seiten der Asyllobby, wäre ein „Verstoß gegen die Menschenrechte“. Gegenüber dieser interessenpolitischen Fehlinstrumentalisierung der Menschenrechte zwecks ideologischer Verteidigung irregulärer Einwanderungsversuche ist ein abwehrendes Grundrecht der passiv betroffenen Bevölkerungen der europäischen Aufnahmeländer im Interesse der Verteidigung gegenüber aufgezwungener Lebensverschlechterung geltend zu machen, d. h. angesichts einer negativen Beeinträchtigung infolge ungesteuerter und irregulärer Masseneinwanderung von Menschen, die definitiv keine politisch Verfolgten sind und aus sicheren Ländern einströmen. Insofern hier Regierung, Gesetzgeber und Justiz keine Abhilfe schaffen, wird Widerstand zur Bürgerpflicht.

D. Der Anspruch auf Asyl als politisch Verfolgter oder Kriegsflüchtling entfällt, wenn die entsprechenden Voraussetzungen nicht mehr gegeben sind, da sich die Verhältnisse im Herkunftsland verändert haben. D. h.: Aus dem bewilligten temporären Asylanspruch folgt nicht automatisch ein dauerhaftes Bleiberecht.

 

3. Deutlich zu reduzieren ist die hohe Zahl von abgelehnten und somit im Grunde ausreisepflichtigen Asylbewerbern, denen dennoch willkürlich – etwa durch unangemessene und überzogene Berufung auf den „Grundsatz der Nichtzurückweisung“ (Non Refoulement) – eine „Duldung“ zuerkannt wurde und die somit – im Unterschied zu Ländern wie z. B. Frankreich – weiterhin nach dem Asylbewerber-Leistungsgesetz alimentiert werden[33]. Genau auch dieser Tatbestand wirkt – neben der durch Widerspruchverfahren in die Länge gezogenen Dauer von Asylverfahren – als weiterer „Pull-Faktor“ für Deutschland. Deshalb gälte es insbesondere auch hier, Geldleistungen durch Sachleistungen zu ersetzen.

Insofern sich die Herkunftsländer der irregulären Migranten weigern, ihre Landsleute aufzunehmen, sind gezielte Sanktionsmaßnahmen wie staatliche Kürzungen von Hilfsgeldern gegen die entsprechenden Länder erforderlich.

Ein schwerwiegender Effekt der überzogenen Duldungspraxis besteht nicht zuletzt auch darin, dass sich kriminell auffällig gewordene abgelehnte Asylbewerber, oftmals mit Unterstützung von „Flüchtlingshelfern“[34], auf Kosten der Steuer- und Abgabenzahler und zur Verhöhnung der späteren potenziellen Opfer, ohne Bleiberecht unbehelligt frei bewegen und schwere Straftaten vorbereiten können[35].

EU-Kompromiss zur Neuregelung von Asylverfahren

Angesichts von mehr als einer Million Asylanträgen für 2023 haben sich die EU-Mitgliedsstaaten, das EU-Parlament und die EU-Kommission am 20. Dezember 2023 auf neue Regeln im europäischen Asylsystem geeinigt.

Die Absichtserklärung sieht folgende Maßnahmen vor:

Demnach sollen Asylverfahren bereits an den EU-Außengrenzen durchgeführt werden. Zu diesem Zweck ist die Errichtung von Asylzentren in Grenznähe vorgesehen, in denen die Identität von Asylbegehrenden überprüft wird. Damit will man erreichen, dass Migranten mit geringen Aufnahmechancen erst gar nicht in die EU gelangen. Die Migranten werden dabei als nicht eingereist betrachtet und bis zur Antragsentscheidung in Auffanglagern untergebracht. Im Fall einer Ablehnung müssen sie von dort zurückkehren. Zunächst sollen 30.000 Plätze in diesen Einrichtungen entstehen. In vier Jahren will man 120.000 Plätze vorhalten.

Zudem soll die Zahl der sicheren Drittstaaten deutlich erhöht werden. Geplant sind in diesem Zusammenhang Kooperationsprojekte mit Nicht-EU-Staaten wie zum Beispiel Tunesien, deren Realisierung allerdings gänzlich unklar ist. Dass die ins Auge gefassten Länder irreguläre Migranten „zurücknehmen“, dürfte nach vorliegenden Erfahrungen eher unwahrscheinlich sein.

Des Weiteren ist eine Reform für die Verteilung von Asylbewerbern innerhalb der EU vorgesehen. Demnach sollen die EU-Binnenländer die Aufnahme von Migranten anhand einer bestimmten Quote zusagen. Staaten, die keine oder weniger geflüchtete Menschen aufnehmen, sollen entweder Sachleistungen erbringen oder sich mit 20.000 Euro pro nicht aufgenommenen Asylbewerber freikaufen können.

Darüber hinaus sieht eine sogenannte Krisenverordnung vor, dass im Falle von besonders hohen Zahlen von Asylsuchenden auch Antragsteller mit höheren Anerkennungschancen die Grenzverfahren durchlaufen müssen und dann sogar 18 statt 12 Wochen festgehalten werden können.

Anmerkungen:

[1] Laut Statistik vom Juli bezogen 480.000 Ukrainer Bürgergeld. 410.000 erhielten Arbeitslosengeld. Dazu kommen noch einmal sogenannte Unterbeschäftigte. Das sind Menschen, die wegen Krankheit nicht arbeiten können oder in Fortbildungsmaßnahmen stecken. 370.000 Ukrainer sind in dieser Gruppe. Zusammen also gibt es knapp 1,3 Millionen Empfänger von staatlichen Transferleistungen aus der Ukraine. Demgegenüber stehen 160.000 sozialversicherungspflichtig beschäftigte Ukrainer. https://www.focus.de/finanzen/news/deutsche-vs-auslaendische-bezieher-in-wahrheit-ist-das-buergergeld-laengst-ein-migrantengeld_id_246059699.html

[2] Jetzt wurden Forderungen seitens der CDU/CSU laut, die automatische Bewilligung von Bürgergeld für Ukraineflüchtlinge zu stoppen und eine Pflicht zur Offenlegung von Bankdaten und Konten einzuführen. Ferner heißt es „Weniger als 20 Prozent der Ukrainer, die in Deutschland leben, gehen einer Arbeit nach. In den Niederlanden sind es über 70 Prozent, in Polen sogar noch mehr. Das zeigt: Deutschland bietet die falschen Anreize.“ (Eine späte Erkenntnis von CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt.) https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/kein-b%C3%BCrgergeld-f%C3%BCr-neu-ankommende-ukraine-fl%C3%BCchtlinge-neue-forderung-aus-der-cdu/ar-AA1kpAMe

[3] https://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/eu-norwegen-schweiz-mehr-als-eine-million-asylantraege-im-jahr-2023-19446937.html

[4] https://www.bamf.de/SharedDocs/Meldungen/DE/2024/240108-asylgeschaeftsstatistik-dezember-und-gesamtjahr-2023.html

[5] https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Statistik/AsylinZahlen/aktuelle-zahlen-oktober-2023.pdf?__blob=publicationFile&v=3

[6] https://mediendienst-integration.de/migration/flucht-asyl/duldung.html und https://www.focus.de/politik/deutschland/as_id_202255287.html

[7] https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/deutschland-fluechtlinge-familiennachzug-visa-100.html

[8] https://correctiv.org/faktencheck/hintergrund/2023/09/15/buergergeld-empfaenger-wer-faellt-unter-62-prozent-mit-migrationshintergrund/

[9] Diese zuzugsstärksten Herkunftsländer von „Asylsuchenden“ sind laut dem Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien.

[10] Bei den Syrern und Personen aus den arabischen Republiken gab es 330.000 erwerbsfähige Empfänger von Bürgergeld. Arbeitssuchend sind es 250.000 und 200.000 gelten als Unterbeschäftigte. Zusammen empfangen also rund 800.000 Syrer und Personen aus den arabischen Republiken hierzulande Geld vom Staat. Demgegenüber stehen 210.000 Menschen aus dieser Personengruppe in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung. https://www.focus.de/finanzen/news/deutsche-vs-auslaendische-bezieher-in-wahrheit-ist-das-buergergeld-laengst-ein-migrantengeld_id_246059699.html

[11] https://correctiv.org/faktencheck/hintergrund/2023/08/31/buergergeld-irrefuehrender-grafik-fehlt-kontext-zu-quoten-von-gefluechteten/

[12] https://doku.iab.de/arbeitsmarktdaten/Zuwanderungsmonitor_2308.pdf

[13] Von den 2022 nach Deutschland gelangten Asylantragstellern aus den Hauptherkunftsländern gaben für den Bereich der beruflichen Bildung 18,2 Prozent den Abschluss einer Hochschule (H) an. „9,5 % hatten eine berufliche Ausbildung absolviert (B), weitere 12,5 % einen Beruf erlernt, aber kein Zeugnis dazu erhalten (ohne Zeugnis=oZ). Fast 60 % hatten keine weiterführende Ausbildung absolviert (K). Die meisten vor der Flucht berufstätigen Erstantragstellenden waren als einfache Arbeitende/Angestellte in geringer Stellung tätig (G, 43,2 %), gefolgt von Personen in mittlerer Position (M, 22,0 %) und Selbständigen (S, 16,1 %). Höhere Stellungen als Arbeitende/Angestellte nahmen 6,4 % (H) ein.“ https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Forschung/BerichtsreihenMigrationIntegration/SoKo-Analysen/soko-jahresbericht-2022.pdf?__blob=publicationFile&v=5

[14] So konnten zum Beispiel laut einer repräsentativen Umfrage unter zwischen 2013 und 2016 nach Deutschland „Geflüchteten“ 75 Prozent keine formale Ausbildung vorweisen. https://www.bq-portal.de/Anerkennung-f%C3%BCr-Betriebe/Qualifikationen-von-Fl%C3%BCchtlingen Nach einem Bericht des Österreichischen Integrationsfonds (OIF) vom November 2022 wiesen 7 von 10 Asyl- und subsidiär Schutzberechtigten mit Zuerkennung im Jahr 2022, die einen Deutschkurs nach Integrationsgesetz besuchten, einen Alphabetisierungsbedarf auf – sie müssen also erst die lateinische Schrift erlernen. Im Vergleich zum Jahr 2019 entspricht dies einer Steigerung um die Hälfte; bei Männern fällt der Anstieg mit 80 Prozent besonders hoch aus. https://www.integrationsfonds.at/newsbeitrag/alphabetisierungsbedarf-bei-fluechtlingen-steigt-oeif-schnuert-massnahmenpaket-und-baut-ergaenzende-lernangebote-aus-15733/

Das deutsche BAMF informierte im März 2018 folgendermaßen: „Zum Zeitpunkt der Einreise waren etwa 34 Prozent der Geflüchteten lateinisch alphabetisiert, 51 Prozent Zweitschriftlernende (d. h. in nicht-lateinischem Schriftsystem alphabetisiert) und 15 Prozent Erstschriftlernende (d. h. in keinem Schriftsystem alphabetisiert). Bei der Einreise waren in allen drei Gruppen weder schriftliche noch mündliche Deutschkenntnisse in nennenswertem Ausmaß vorhanden.“ ttps://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Forschung/Kurzanalysen/kurzanalyse10_iab-bamf-soep-befragung-gefluechtete-alphabetisierung.html

[15] https://exxpress.at/8-jahre-nach-wir-schaffen-das-die-bilanz-der-fluechtlingskrise-ist-ernuechternd/

[16] https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/neue-zahlen-mehr-migranten-als-deutsche-kassieren-buergergeld-85972886.bild.html

[17] „Nach Angabe der Quelle sind Verurteilte Angeklagte, gegen die nach allgemeinem Strafrecht Freiheitsstrafe, Geldstrafe oder Strafarrest verhängt wurde. Ebenso dazu zählen Verurteilte, deren Straftat nach Jugendstrafrecht mit Jugendstrafe, Zuchtmitteln oder Erziehungsmaßregeln geahndet wurde. Verurteilt werden können grundsätzlich nur strafmündige Personen, diese müssen zum Tatzeitpunkt also 14 Jahre oder älter gewesen sein.“

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1070004/umfrage/rechtskraeftig-verurteilte-personen-in-deutschland-nach-staatsangehoerigkeit-und-altersgruppen/

[18] https://www.nzz.ch/international/asyl-und-sexualverbrechen-tausende-frauen-opfer-von-fluechtlingen-ld.1769909

[19] Vgl. Koopmans, Ruud: Die Asyl-Lotterie. Eine Bilanz der Flüchtlingspolitik von 2015 bis zum Ukraine-Krieg. München 2023, S. 144.

[20] Wie Fußnote zuvor. S. 159.

[21] Siehe Focus 30/2023, S. 38ff.

[22] http://www.huffingtonpost.de/2016/06/01/kinderehe-kinderbraut-scharia_n_10235930.html

http://www.deutschlandfunk.de/urteil-von-bamberg-bayerisches-gericht-erklaert-kinderehe.886.de.html?dram:article_id=357185

[23] http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,722220,00.html

[24] Vgl. Krauss 2013, S. 169ff.

[25] http://www.epochtimes.de/politik/deutschland/muslimische-gebetsraeume-in-oeffentlichen-schulen-islam-vertrag-in-niedersachen-stoesst-auf-scharfe-kritik-landtag-a1289399.html

[26] https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/spd-familiennachzug-fluechtlinge-100.html

[27] https://www.businessinsider.de/politik/deutschland/baerbock-aerger-neue-sicherheitsprobleme-bei-aufnahmen-von-afghanen/

[28] https://www.focus.de/politik/deutschland/stationaere-kontrollen-wirken-einreisen-halbiert-polizei-meldet-40-prozent-weniger-illegale-einwanderung_id_252445929.html

[29] Artikel 16a GG besagt:

„(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.

(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.“ (…)

[30] Das müsste zumindest für die von Papier vorgeschlagenen Vorprüfungen gelten: „Eine Vorprüfung vor der Einreise, ob der geltend gemachte Fluchtgrund plausibel und dringlich ist, würde eine geordnete und legale Einreise ermöglichen und gewährleisten. Eine solche legale Einreise wäre regelmäßig die Voraussetzung für die Durchführung des eigentlichen Asylverfahrens.“ https://www.morgenpost.de/politik/article239738745/hans-juergen-papier-asylreform-asyl-flucht-begrenzen.html

[31] https://www.morgenpost.de/politik/article239738745/hans-juergen-papier-asylreform-asyl-flucht-begrenzen.html

[32] Wenn in einem Land Kriegshandlungen ausgeführt werden, heißt das nicht automatisch, dass dieses Geschehen in allen Landesteilen gleichzeitig stattfindet und somit ein Anerkennungsgrund als „Kriegsflüchtling“ a priori vorliegt.

[33] Siehe https://www.zeit.de/politik/deutschland/2023-07/migration-asylbewerber-leistungen-europa-vergleich

[34] https://www.zeit.de/news/2016-07/26/kriminalitaet-linken-politiker-setzte-sich-fuer-bleiberecht-von-syrer-ein-26130006

[35] Siehe die Beispiele bei Koopmans; a. a. O. (Fußnote 13), S. 113ff.

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