Ohne fortbestehenden Aufenthaltsanspruch: Die sunnitische Mehrheit der Syrer in Deutschland

 In Spätkapitalistische Systementwicklung

Hartmut Krauss

Bei dem zum Teil heftig kritisierten Staatsempfang für den ex-dschihadistischen syrischen Übergangspräsidenten al-Scharaa hatte Bundekanzler Merz Anfang April in seiner vorschnell-unüberlegten Art zunächst gesagt, dass 80 Prozent der Syrer Deutschland verlassen müssen. Später wurde dann wie gewohnt zurückgerudert und behauptet, diese Aussage stamme von al-Scharaa. Doch dieser dementierte umgehend und ließ damit Merz als Lügner dastehen.

Stattdessen befürworten nach einer Civey-Umfrage aber 66 Prozent der deutschen Staatsbürger, dass syrische Geflüchtete in ihre Heimat zurückkehren und dort beim Wiederaufbau ihres Landes mithelfen sollen[1].

Demgegenüber dominiert in den Medien wiederum ein pauschal geschöntes Bild bezüglich des Integrationsstandes der syrischen Asylmigranten, das allerdings einer kritisch-realistischen Überprüfung nicht standhält.

Syrer im Sozialtransfer- und Arbeitssystem

Sieht man von den ca. 250.000 unter umstrittenen Umständen eingebürgerten Personen aus Syrien ab, dann halten sich in Deutschland ca. 940.000 Syrer auf. Da in weiten Teilen des syrischen Staatsgebietes der Bürgerkrieg beendet ist, wäre es jetzt nicht nur möglich, sondern im deutschen Interesse auch erforderlich, den sog. Schutzstatus für die deutlich überwiegende Mehrheit der nichtkurdischen sunnitischen Kriegsflüchtlinge aus Syrien aufzuheben bzw. zu beenden. Das betrifft ca. 70 bis 75 Prozent.

Dadurch würde eine beträchtliche Reduzierung der Sozialtransferbelastungen (Grundsicherung, Asylbewerberleistungen, Sprachintegrationskosten etc.) des Staates und der Gesellschaft (Steuer- und Abgabenzahler) erreicht. Bezogen auf die ca. 600.000 syrischen Empfänger von Grundsicherung (SGB II) und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wäre das ein Einsparpotenzial von ca. 10 Milliarden Euro berechnet für ein Jahr.

Gegenüber den ca. 600.000 syrischen Sozialtransferbeziehern sind 266.100 syrische Staatsangehörige sozialversicherungspflichtig beschäftigt, während 50.830 einen nur geringfügigen Job haben. Darüber hinaus waren rund „245.000 Syrer (…) bei der Arbeitsagentur als ‚arbeitsuchend‘ gemeldet (244.540, Stand: März 2026), davon gelten 142.330 als ‚arbeitslos‘ – das heißt: Sie stehen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung.“[2] Damit liegt die Arbeitslosenquote von Syrern bei 32,1 Prozent. „Ein Grund für die relativ hohe Arbeitslosenquote ist, dass syrische Frauen oftmals nicht berufstätig sind: Ihre Beschäftigungsquote liegt bei lediglich 22,2 Prozent. Bei Männern liegt sie hingegen bei 61,8 Prozent.“[3]

Im Gegensatz zu herkömmlichen Mythen aus den Kreisen der Asyllobby ist zudem zu berücksichtigen, dass der größte Teil dieser erwerbstätigen syrischen Minderheit im Niedriglohnsektor (Gastronomie, Objektschutz, Logistik) arbeitet. Da nur etwa 25 Prozent von ihnen über einen in Deutschland anerkannten Berufs- oder Hochschulabschluss verfügen, besetzen sie eher Helferstellen als die immer wieder beschworenen händeringend gesuchten spezialisierten Fachkräftepositionen. Faktisch arbeitet demnach ein Großteil der syrischen Erwerbstätigen (ca. 80 Prozent) in Jobs auf Helferniveau.

Generell gilt, dass die die allgemeine Armutsgefährdungsquote in Deutschland bei etwa 20 Prozent liegt. Im Unterschied dazu sind „Geflüchtete“ – und hier insbesondere jene aus muslimisch geprägten Herkunftsländern – zu fast zwei Dritteln (ca. 63 Prozent) armutsgefährdet.

Syrische Ärzte und Pflegekräfte

Im Unterschied dazu stellen syrische Mediziner mit ca. 6.000 Personen tatsächlich die Hauptgruppe unter den ca. 68.000 im Ausland ausgebildeten Ärzten in Deutschland. Hierzu ist allerdings anzumerken, dass oftmals von Sprachproblemen in diesem „systemrelevanten“ Sektor auszugehen ist. So berichten Ärztekammern und Krankenhausdirektoren von zunehmenden Beschwerden durch Patienten, die ihre ausländischen Ärzte aufgrund von Sprachbarrieren nicht verstehen. Dabei werden mangelnde Sprachkenntnisse auch als potenzielle Gefahr für Fehlbehandlungen und Fehldiagnosen eingestuft.[4]

In einem Interview mit CICERO schilderte eine Oberärztin aus Niedersachen ihre Erfahrungen u. a. folgendermaßen: „Schlechte Erfahrungen haben wir (…) mit Ärzten aus Afghanistan und Syrien gemacht. Zusammenfassend muss ich leider sagen: Je muslimischer die Kollegen durch ihre Sozialisation geprägt wurden, desto schwieriger ist auch der Umgang im Krankenhausalltag mit ihnen. (…)  Viele muslimische Kollegen haben große Schwierigkeiten damit, Kritik anzunehmen. Da sie ein sehr stark ausgeprägtes Ehrgefühl haben, fühlen sie sich dann unmittelbar angegriffen. Als ich einem Arztkollegen sachlich erklären wollte, wie man einen Leichenschein ausstellt, schrie er mich an und warf mir Rassismus vor. Er sagte außerdem, dass er sich mit solchen einfachen Aufgaben nicht abgeben möchte. Wie soll ich mit einem Kollegen gewinnbringend arbeiten, wenn er nicht mit Kritik umgehen kann und sich in seiner Ehre gekränkt fühlt? Immer wieder Neues zu lernen, ist in unserem Beruf unverzichtbar. – Ein weiteres großes Problem ist das Geschlechterbild, das viele meiner muslimischen Arztkollegen haben. Es ist grauenhaft, wie respektlos sie teilweise mit Pflegerinnen umgehen. Selbst mir als erfahrene Oberärztin treten sie manchmal mit einer Arroganz und Überheblichkeit gegenüber, die ich aus meiner Erfahrung in Krankenhäusern bis dato noch nicht kannte. Wir haben junge Assistenzärztinnen im Team, die mir ganz offen ins Gesicht sagen, dass sie am Wochenende mit arabischen Kollegen keinen gemeinsamen Dienst machen möchten. Sie fühlen sich belästigt und haben Angst. Als Frau muss ich sagen: Ich kann meine jungen Kolleginnen sehr gut verstehen.“[5]

Generell ist im Hinblick auf Pflegeberufe entgegen vorherrschender Tabus zu berücksichtigen, dass insbesondere Männer aus arabischen Ländern, die islamisch-patriarchalisch sozialisiert sind, für diesen Einsatz tendenziell ungeeignet sind. Indem das islamische Weltbild auf der Überordnung des Mannes über Frauen und der Abwertung „Ungläubiger“ oder „Schwacher“ basiert, kollidiert dies diametral mit dem pflegerischen Ethos der Empathie und Gleichwertigkeit. Zudem gilt in vielen arabischen Herkunftsgesellschaften die Körperpflege Fremder (insbesondere durch Männer) als statusniedrig oder aus islamisch-normativen Gründen problematisch, was zu inneren Widerständen oder Aggressionen führen kann. Wenn eine weltanschaulich-kulturelle Prägung die professionelle Distanz, die Empathie gegenüber „Andersgläubigen“ oder die Akzeptanz weiblicher Autorität einschränkt, entstehen gerade in der Pflege handfeste dysfunktionale Probleme. Eine sachliche Prüfung, ob die tiefsitzende Sozialisation eines Bewerbers mit der Berufsethik vereinbar ist, wäre hier als eine Mindestanforderung für die Qualitätssicherung erforderlich. Stattdessen wird seitens der Asyl- und Islamlobby immer wieder der stereotype Vorwurf der Diskriminierung als Schutzschild benutzt, um eine inhaltliche Auseinandersetzung mit problematischen islamischen Dogmen zu verhindern, die ihrerseits eindeutig rassistisch-ungläubigenfeindlich beschaffen sind[6].

Syrer als Gruppe mit überproportional hoher Kriminalitätsbelastung

Syrer sind in Deutschland laut polizeilicher Kriminalstatistik (PKS) überproportional oft als Tatverdächtige registriert. Dabei sind sie deutlich häufiger in Gewaltkriminalität verwickelt als deutsche Staatsbürger. So entfallen etwa 38 Prozent der Straftaten syrischer Beschuldigter auf Rohheits- und Gewaltdelikte. 2024 wurden knapp 115.000 syrische Tatverdächtige von der Polizei ermittelt. Damit waren Syrer die größte ausländische Tätergruppe, gefolgt von Türken mit circa 93.300 Tatverdächtigen[7]. Zusammen mit Afghanen wird im Vergleich zu Deutschen teilweise von einer zehnfach höheren Tatverdächtigenbelastung bei Gewaltkriminalität berichtet. Insgesamt hat sich die Zahl der syrischen Tatverdächtigen in den letzten zehn Jahren nahezu verfünffacht.

Konkrete Auswertungen für den Zeitraum 2019 bis 2023 zeigen zudem, dass Syrer bei Gruppenvergewaltigungen regelmäßig die Liste der fünf am häufigsten registrierten Staatsangehörigkeiten anführen[8]. In NRW beispielsweise hatten im Jahr 2024 rund 78 Prozent der ermittelten Gruppenvergewaltiger einen Migrationshintergrund, wobei Syrer auch dort eine signifikante Gruppe bildeten. „Die meisten tatverdächtigen Zuwanderinnen/Zuwanderer im Bereich der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung kamen im Jahr 2024 aus Syrien (26,5 %).“[9]

Syrer als Importeure islamischer Herrschaftskultur und judenfeindlicher Einstellungen

Nur etwa 15 Prozent der Syrer in Deutschland gehören nicht der muslimischen Mehrheit an. Ein Großteil dieser Mehrheit folgt wiederum – mindestens so stark wie die türkische Community in Deutschland – den grundlegenden Dogmen und Vorschriften des Islam, die im Gegensatz zu den freiheitlich-säkularen Prinzipien der europäischen Lebensordnung stehen. (Studien bezogen auf die türkischstämmigen Muslime in Deutschland zeigten, dass knapp die Hälfte von ihnen die Befolgung der islamischen Gebote über die Gesetze des deutschen Staates stellt.[10]) Eine Befragung (2021) von nach Deutschland durchgewanderten muslimischen „Geflüchteten“, darunter ein Großteil aus Syrien, ergab folgendes Bild: 50,9 Prozent bezeichneten sich selbst als „stark gläubig“, 43,3 Prozent als „eher gläubig“ und nur drei Prozent als „gar nicht gläubig“[11].

Umfragen unter muslimischen Schülern – unter denen Syrer ebenfalls eine große Gruppe bilden – ergaben unlängst, dass 67,8 Prozent bekundeten, dass für sie die Regeln des Korans wichtiger seien als die deutschen Gesetze. Zudem zeigten 45,8 Prozent der jungen Muslime Sympathien für die Idee eines islamischen Gottesstaates als beste Staatsform. Zwar waren diese letztgenannten Umfragen nicht repräsentativ, sollten aber als Warnsignal für die Ausbreitung islamisch-verfassungsfeindlicher Tendenzen nicht bagatellisiert werden[12]. Und so zeigte dann auch eine neue Studie des Bundeskriminalamtes, dass 45,1 Prozent der Musliminnen und Muslime unter 40 Jahren „latent oder manifest islamismusaffin“, d. h. undistanzierte Befolger der grund- und menschenrechtswidrigen islamischen Weltanschauungsvorgaben, sein sollen[13].

Als sunnitische Stammesangehörige und Einheiten der ex-dschihadistischen Übergangsregierung in Syrien im Sommer 2025 ein Massaker an Drusen verübten, bei dem 200 Menschen getötet und teilweise enthauptet wurden, wurde dieses Verbrechen von sunnitischen Anhängern des syrischen Übergangsregimes vor dem Roten Rathaus in Berlin lautstark gefeiert. Dabei wurde von diesen Syrern in Deutschland laut vorliegenden Berichten auch zur Tötung und Vergewaltigung von Drusen aufgerufen. In diesem Kontext „sei auch ein vulgärer und extrem gewaltverherrlichender Ausdruck aus dem syrischen Arabisch verwendet worden, der zur sexuellen Erniedrigung und Ermordung von Drusen aufrufe. Zudem beziehe sich der Ausdruck im regionalen Sprachgebrauch auf die erzwungene Körperhaltung, bevor sie auf Knien hingerichtet werden.“[14]

Darüber hinaus fungiert ein Großteil der oftmals irregulär immigrierten nichtkurdischen sunnitischen Syrer als Träger und Transporteur juden- und israelfeindlicher Einstellungen und reichert damit den „neudeutschen (bunten) Antisemitismus“ an. Dabei sind diese juden- und israelfeindlichen Einstellungen auf zwei sich wechselseitig verstärkende Kausalfaktoren zurückzuführen: 1) auf die überlieferte islamspezifische Judenfeindlichkeit (als Teilaspekt der generellen islamischen Ungläubigenfeindlichkeit) sowie 2) auf die extrem antizionistische und judenfeindliche Staatspropaganda seitens des baathistischen Assad-Regimes, in der Israel bis hinein in die Schulbücher systematisch dämonisiert wurde.[15]

Fazit: Aufenthaltsberechtigung ist kein Wunschkonzert

Der seit 2015 zu verzeichnende massenhafte Zustrom großenteils irregulärer sowie in ihrem formal zuerkannten Schutzstatus oftmals sehr fragwürdiger außereuropäischer „Fluchtmigranten“ hat Deutschland als europäisches Hauptzielland dementsprechender Migrationsbewegungen sowohl sozialökonomisch als auch soziokulturell stark belastet und umfassend geschädigt sowie darüber hinaus politisch tief gespalten und zerrüttet. Hinzuweisen ist hier insbesondere auf folgende negative Auswirkungen:

  1. Die dauerhafte Be- und Überbelastung der Sozial(transfer)systeme;
  2. Die überproportional hohe Kriminalitätsbelastung von Flüchtlingen[16];
  3. Die Verstärkung des schulischen Bildungsrückgangs[17];
  4. Die Verschärfung der Wohnungsverknappung[18] und nicht zuletzt
  5. Die Festsetzung und erweiterte Reproduktion rückständig-autoritärer (islamisch-kontranormativer) Sozialmilieus.

Ermöglicht wurde dieser destruktive Prozess durch eine umfassende Zweckentfremdung und willkürlich-verfälschende Verbiegung des Asylrechts in eine Schutzkonstruktion für irregulär eingeschleuste Zuwanderer, bei denen es sich vielfach bei genauerer Betrachtung um verkappte Wirtschaftsflüchtlinge mit Ankerfunktion für Familiennachzüge handelt. So wurden z. B. illegal nach Deutschland gelangte „Schutzsuchende“, die bereits eine ganze Reihe von sicheren Ländern durchquert hatten, nicht zurückgewiesen, in Schutzberechtigte umdefiniert und bis heute – auch bei Ablehnung des Asylantrags – unbefristet alimentiert. Darauf aufbauend wird nun trotz des sachlich-objektiven Wegfalls der Schutzbegründung für sunnitisch-syrische Zuwanderer deren Aufenthalt plus Alimentierung widerrechtlich nicht beendet, sondern im Grunde deren Wunschermessen zugewiesen: „Wer nicht gehen möchte, kann bleiben und im ‚Notfall‘ die Gerichte überlasten[19].“ Negiert wird dabei das folgende Grundprinzip: Der Anspruch auf Asyl als Kriegsflüchtling entfällt, wenn die entsprechenden Voraussetzungen nicht mehr gegeben sind, da sich die Verhältnisse im Herkunftsland (hier: weitest gehende Beendigung des Kriegsgeschehens und Wegfall der Verfolgung durch das Assad-Regime) verändert haben. D. h. entgegen der ideologisch herrschenden Meinung: Aus dem bewilligten temporären Asylanspruch folgt nicht automatisch ein dauerhaftes Bleiberecht; auch dann nicht, wenn der vorübergehend Aufenthaltsberechtigte oder „Geduldete“ subjektiv bleiben möchte.

Die (tatsächlichen oder vermeintlichen) Kriegsflüchtlinge gerade auch aus Syrien kamen über und aus Länder/n nach Deutschland, in denen sie bereits nicht mehr um ihr Leben fürchten und deshalb fliehen mussten und die der Genfer Flüchtlingskonvention beigetreten sind. Hier ging es also seitens der Einströmenden – obendrein indoktriniert durch Schleuserkriminelle – schlicht um die Realisierung einer vermeintlichen „best of-Option“ und nicht darum, ihr Recht auf Schutz verwirklichen zu können. Um es gegenüber der Asyllobby konkret und exakt zu sagen: Es besteht kein Rechtsanspruch darauf, als Flüchtling unbedingt nur in Deutschland zu leben, weil es hier – bei Ausblendung der Interessen und Rechtsansprüche der einheimischen Aufnahmebevölkerung – angeblich am angenehmsten und schönsten ist. Insofern ist es sowohl rechtlich als auch moralisch inakzeptabel, dass die Genfer Flüchtlingskonvention unter missbräuchlicher Instrumentalisierung des Schengen-Abkommens dahingehend pervertiert wurde und wird, dass hauptsächlich nur das Kommen und Verweilen in Deutschland als Zielland gewissermaßen zum Naturgesetz erhoben und daraus faktisch ein Nötigungszwang nach dem Motto abgeleitet wurde und wird: „Jetzt sind sie halt da. Nehmt sie also gefälligst auf, versorgt sie, alimentiert sie und gewährt ihnen ein unbefristetes Bleiberecht.“ Alles andere, so die Interessenpropaganda von Seiten der Asyllobby, wäre ein „Verstoß gegen die Menschenrechte“.

Gegenüber dieser interessenpolitischen Fehlinstrumentalisierung der Menschenrechte zwecks ideologischer Verteidigung irregulärer Einwanderungsschübe ist ein abwehrendes Grundrecht der passiv betroffenen Bevölkerungen der europäischen Aufnahmeländer im Interesse der Verteidigung gegenüber aufgezwungener Lebensverschlechterung geltend zu machen. D. h. ein Abwehrecht angesichts einer negativen Beeinträchtigung infolge ungesteuerter und irregulärer Masseneinwanderung von Menschen, die definitiv keine politisch Verfolgten sind, aus sicheren Ländern einströmen und eine mehrdimensionale Belastung darstellen.

Bemerkenswerterweise waren nun auch bereits nach Schätzungen des UNHCR bis zum 31. August 2025 860.000 Syrer aus den Anrainerstaaten (Libanon, Jordanien, Ägypten, Irak) zurückgekehrt[20]. „Allein aus der Türkei“, so die BZ, kehrten bereits bis zum November 2025 „550.000 Syrer nach Hause zurück, gefolgt vom Libanon mit 320.000 Heimkehrern und Jordanien mit 152.000 Rückkehrern. Auch Ägypten und der Irak verzeichneten nach dem Ende Assads Zehntausende Rückkehrer nach Syrien.“[21]

Vor diesem Hintergrund sind auch und gerade in Deutschland jetzt jene (willkürlichen) Scheinhindernisse beiseite zu räumen, die einer entsprechenden Rückführung angeblich entgegenstehen.

Anmerkungen:

[1] https://civey.com/umfragen/56512/wie-bewerten-sie-den-aufruf-von-kanzler-friedrich-merz-an-syrische-gefluchtete-in-ihre-heimat-zuruckzukehren-und-beim-wiederaufbau-des-zerstorten-landes-zu-helfen?utm_source=b2cnewsletterl&utm_medium=email&utm_campaign=20260403_sendinblue_2212

[2] https://mediendienst-integration.de/fluechtlinge/syrische-fluechtlinge-in-deutschland/syrischÄe-fluechtlinge-am-arbeitsmarkt/

[3] Ebenda.

[4] Siehe hierzu exemplarisch https://www.cicero.de/innenpolitik/missstande-in-krankenhausern-manche-der-auslandischen-arzte-sind-ein-erhebliches-sicherheitsrisiko; https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/politik/auslaendische-aerzte-entlastung-mit-sprachhuerden/; https://www.focus.de/gesundheit/news/landesaerztekammer-warnt-schlechte-deutschkenntnisse-gefaehrlich-rekordzahl-bei-aerzten-ohne-deutschen-pass_id_259724378.html

[5] https://www.cicero.de/innenpolitik/meistgelesene-artikel-2025-januar-manche-der-auslandischen-arzte-sind-ein-erhebliches-sicherheitsrisiko

[6] Ein besonders drastischer Fall wurde aus Schweden bekannt, wo ein 22-jähriger später eingebürgerter Asyl-Syrer namens Abdulrahman Al Khleed Almasalmeh als Pflegekraft in 15 Fällen ihm anvertraute Senioren unter „Allahu-Akbar“-Rufen misshandelt, gedemütigt und sich dabei gefilmt haben soll. „In einem Video ist sein Opfer eine 92-jährige Frau. Der Syrer zeigt auf die Seniorin und ruft ihr zu: ‚Du siehst aus wie ein Affe.‘ Während er auf sie zeigt, wiederholt er: ‚Du siehst aus wie ein Affe‘ Daraufhin holt Almasalmeh zum Schlag gegen das Gesicht der Frau aus. Er packt ihre Nase und zerrt daran. Anschließend beleidigt er die schwedische Frau weiter auf Arabisch. ‚Du Hure. Ich schwöre, ich werde dich verfluchen‘, legt er nach und sagt weiter: ‚Friss Scheiße, Hure!‘“ Zuvor gehörte der eingebürgerte Asyl-Syrer einer kriminellen Gang an und war unter anderem wegen Raubes sowie der Erniedrigung mehrerer schwedischer Jugendlicher mit einer Schusswaffe verurteilt worden. Trotz dieser Vorgeschichte hatte die Heimhilfe in Örebro ihn im März des vergangenen Jahres eingestellt.

https://apollo-news.net/syrer-soll-als-pflegekraft-senioren-unter-allahu-akbar-gesaengen-misshandelt-haben/; https://samnytt.se/prenumerera/plus-adsfree?redirect=%2Fhemtjansten-i-orebro-anstallde-gangkriminell-syrier-krankte-och-torterade-stort-antal-aldre

[7] https://de.statista.com/statistik/daten/studie/2461/umfrage/nichtdeutsche-tatverdaechtige-nach-nationalitaet/

[8] https://www.welt.de/politik/deutschland/article68964788204e050eae234087/polizeistatistik-788-gruppenvergewaltigungen-im-vorjahr-anteil-nicht-aufgeklaerter-faelle-bei-36-prozent.html

[9] https://www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/Lagebilder/KriminalitaetImKontextVonZuwanderung/KriminalitaetImKontextVonZuwanderung_node.html

[10] https://www.achgut.com/artikel/wie_zugewanderte_muslime_politisch_ticken

[11] https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Forschung/Kurzanalysen/kurzanalyse1-2025-religionszugehoerigkeit-gefluechtete.pdf?__blob=publicationFile&v=10

[12] Siehe z. B. https://www.juedische-allgemeine.de/politik/studie-fur-die-meisten-muslimischen-schuler-ist-der-koran-wichtiger-als-deutsche-gesetze/

[13] https://www.motra.info/motra-monitor-2024-25/; S. 26.

[14] https://www.tagesspiegel.de/berlin/vor-dem-roten-rathaus-in-berlin-syrische-islamisten-feiern-massaker-an-drusen-14074955.html

[15] Eric Angerer, Ronald Bilik, Hartmut Krauss: Judenfeindlichkeit. Ideologische Wurzeln und gegenwärtige Erscheinungsformen 2022; Günter Jikeli: Von Damaskus nach Berlin. Antisemitismus unter syrischen Geflüchteten in Deutschland 2025; https://www.telepolis.de/article/Antisemitismus-in-Deutschland-7517145.html?seite=all

[16] https://hintergrund-verlag.de/spaetkapitalistische-systementwicklung/hartmut-krauss-kriminalitaetsentwicklung-in-deutschland-im-zeichen-muslimischer-masseneinwanderung/

[17] https://hintergrund-verlag.de/spaetkapitalistische-systementwicklung/hartmut-krauss-muslimische-primaersozialisation-und-konfrontative-islambekundung-im-schulsystem/ Über 250.000 syrische Kinder und Jugendliche besuchen derzeit allgemeinbildende Schulen in Deutschland.

[18] https://www.kettner-edelmetalle.de/news/wohnungsmangel-in-deutschland-massenzuwanderung-als-eine-der-hauptursachen-02-08-2023

[19] „Wurden 2023 noch 71.885 Klagen durch abgelehnte Asylsuchende eingereicht, waren es 2024 insgesamt 100.494, wie die Deutsche Richterzeitung herausgefunden hat. 2025 stiegen demnach die Eingangszahlen bei der Justiz auf 143.221 Klagen gegen negative Asylbescheide.“ https://www.merkur.de/politik/klagen-gegen-abgelehnte-asylbescheide-verdoppeln-sich-seit-2023-zr-94197756.html

[20] https://reliefweb.int/report/syrian-arab-republic/enhanced-regional-survey-syrian-refugees-perceptions-and-intentions-return-syria-egypt-iraq-jordan-lebanon-september-2025

[21] https://www.bz-berlin.de/welt/syrer-rueckkehr-heimat

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