Saudi-Arabien – Konturen einer islamischen Ölrentendiktatur

 In Analyse der islamischen Herrschaftskultur

Es sind vor allem zwei Gegebenheiten, die den zentralen Status Saudi-Arabiens im islamischen Herrschaftsraum gewährleisten: Zum einen ist es als Heimat des Propheten Mohammed und Land der Offenbarung sowie der heiligen Stätten Mekka und Medina der geographisch-sakrale Mittelpunkt der muslimischen Welt. Zum anderenimponiert es „als Hüter der bedeutendsten Welt-Energievorräte mit 26,1% der Erdölreserven und 4% der Erdgasreserven weltweit“ (Barth/Schliephake 1998, S. 16) und auf dieser Grundlage – zusammen mit den übrigen Ölmonarchien (Bahrain, Kuwait, Katar, Oman und die Vereinigten Arabischen Emirate) – als das unangefochtene materielle Reichtumszentrum des islamischen Kulturkreises.

Saudi-Arabien ist damit zum einen das ökonomisch, politisch und ideologisch tonangebende Kernland des sunnitischen Islam. Zum anderen repräsentiert es in Form einer absoluten Erbmonarchie eine extrem reaktionäre und repressive Diktatur mit gravierenden Menschenrechtsverletzungen auf allen Ebenen. Im Rahmen dieses Herrschaftssystems wirkt der Islam in seiner landesspezifisch zugespitzten wahabitischen Form – nicht nur als kulturell dominantes bzw. absolutistisches Konzept religiös normierter Lebensführung, sondern fungiert ganz wesentlich auch als Legitimationsideologie bzw. als geistig-moralische Rechtfertigungsgrundlage der bestehenden Herrschaftsstrukturen. So heißt es in Artikel 6 des saudi-arabischen „Grundgesetzes der Herrschaft“: „Die Bürger bekunden dem König auf der Grundlage des Buches Allahs, des Erhabenen, und der Sunna seines Propheten sowie dem Prinzip ‚Ich höre und gehorche, im Guten wie im Bösen, in Armut wie im Wohlstand‘ die Treue“ (Brandes 1999, S. 270). Die Artikel 23, 45, 46 und 48 verordnen die Unterwerfung des Staates, der Rechtsetzung, der Richterschaft und der Gerichte im Saudi-Arabischen Königreich unter die Scharia.

Unter Berufung auf die Scharia wird in Saudi-Arabien die Todesstrafe für folgende Delikte verhängt: Mord, Vergewaltigung, bewaffneter Raubüberfall, Hochverrat, Drogenhandel, Ehebruch, Entführung, Gotteslästerung und Hexerei. „Die übliche Hinrichtungsart ist die Enthauptung durch das Schwert auf einem öffentlichen Platz. (…) Das Ritual ist kurz: Der Delinquent wird mit einem Wagen vorgefahren und muß sich an einer bestimmten Stelle, einem Graben, gefesselt niederknien. Die Augen werden ihm verbunden. Der Scharfrichter gibt ihm einen Stoß in den Rücken, so daß er sich aufbäumt, und schlägt im nächsten Moment mit dem Schwert zu. Bei einem geübten sicheren Schlag fällt der Kopf sofort zu Boden, das Blut fließt in den Graben. Doch gibt es auch Berichte von Scharfrichtern, die nicht so sicher zuschlagen, und deren vorgenommene Hinrichtung zu einer schrecklichen Schlachterei wird. Was mit dem Körper des Hingerichteten geschieht, und ob die Angehörigen die Leiche für eine Beerdigung erhalten dürfen, ist nicht bekannt.“[1] Unabhängig von China, über das keine Berichte und Zahlen vorliegen, wurden 2016 87 Prozent der erfassten Hinrichtungen in nur vier islamischen Ländern vollstreckt: im Iran 567, in Saudi-Arabien 154, im Irak 88 und in Pakistan 87. Mindestens zwei der Hingerichteten im Iran waren laut Amnesty zur Tatzeit minderjährig[2]. Auch in Saudi-Arabien wurden bereits Minderjährige hingerichtet[3].

Als Herrscher eines Landes mit einer absoluten Erbmonarchie islamischer Prägung als Staatsform, ist der König zugleich weltliches (Staatschef), geistliches (Imam) und Stammesoberhaupt („Scheich der Scheichs“). Als absolutistischer Herrscher verfügt er über den Ministerrat als beratendes, ausführendes und ihm allein verantwortliches Staatsorgan. Das System der Rechtsprechung basiert wie zuvor beschrieben auf der Scharia und wird von Kadi-Gerichten ausgeübt. Die absolutistischen Herrschaftsträger mit dem König an der Spitze sehen sich als rechtmäßige Hüter der beiden heiligen Stätten des Islam und stellen die öffentliche und private Ausübung anderer Religionen unter Strafe. Wie Sjukijajnen/Weidnitzer in einem Aufsatz von 1988 (S. 853) berichteten, wird das Bekenntnis zum Marxismus-Leninismus mit dem Tode bestraft. Fordern saudi-arabische Bürger Freiheitsrechte und betrachten Muslime, Juden, Christen und Atheisten als gleichberechtigt, werden sie wie im Falle von Raif Badawi zu 10 Jahren Haft und 1000 Peitschenhieben verurteilt.

Die politischen Prozesse werden unter Ausschluss der Öffentlichkeit und ohne die Zulassung von Strafverteidigern durchgeführt. Die drakonischen Strafen reichen von der Auspeitschung bis zur Amputation von Gliedmaßen und zur öffentlichen Enthauptung. Auch die gesamte Erziehungs- und Bildungskultur des Landes ist ausschließlich ‚monoislamisch‘ geprägt. „Ziel der Bildung ist es, den islamischen Glauben in die Seele der jungen Generation zu pflanzen (…)“ (Artikel 13 des Grundgesetzes der Herrschaft; Brandes 1999, S. 270). Eine omnipräsente und wenig zimperliche Religionspolizei (Mutawin) überwacht und kontrolliert die strenge Einhaltung der islamischen Regeln im Sinne der „Reinhaltung des Islam“. Nichtmuslime, die bei irgendeiner Form nichtislamischer Religionspraxis ertappt werden, werden festgenommen sowie physisch und psychisch drangsaliert.

Die Frauen sind aus der Öffentlichkeit weitgehend verbannt. Zudem wird eine rigide Geschlechtertrennung praktiziert. „Öffentliche Verkehrsmittel besitzen eigene Frauenabteile, Museen und Parks werden von Männern und Frauen getrennt, zu verschiedenen Zeiten aufgesucht. Es ist undenkbar, dass eine Frau einen Beruf ausübt, der sie mit fremden Männern zusammenbringt.“ (Barth/Schliephake 1998, S. 35). Zudem gilt ein striktes Autofahrverbot für Frauen. Als am 6. November 1990 siebzig saudische Frauen mit Autos in die Innenstadt von Riad fuhren, um gegen das geltende Fahrverbot zu protestieren, wurden sie von breiten Teilen der saudischen Bevölkerung als „kommunistische Huren“ beschimpft  , ihres Arbeitsplatzes verwiesen und bestraft (vgl. Kepel 2002, S. 266). Ohne Genehmigung eines männlichen Vormundes dürfen Frauen weder heiraten noch reisen. Zudem herrscht Verschleierungszwang.

Laut Amnesty International begeht die von Saudi-Arabien geführte Militärallianz Kriegsverbrechen im Jemen, indem bei Bombenangriffen tausende Zivilpersonen getötet oder verletzt werden. „Einige dieser Angriffe waren wahllos, unverhältnismäßig oder gezielt gegen Zivilpersonen und zivile Objekte wie Krankenhäuser, Schulen, Märkte und Moscheen gerichtet. Einige Angriffe der Militärallianz kamen Kriegsverbrechen gleich. Die Militärallianz setzte Waffen aus den USA und Großbritannien ein, darunter auch Streubomben, die unterschiedslos wirken und deren Anwendung verboten ist.“[4]

Grundmerkmale der arabisch-islamischen Ölrentenökonomie

Der volkswirtschaftliche Reichtum Saudi-Arabiens und der übrigen Golfmonarchien ist primär dem schicksalhaften Umstand bzw. dem ‚natürlichen‘ Zufall geschuldet, auf einem Territorium mit einer kostbaren Ressource zu residieren. Als unmittelbar über die gewaltige Ölrendite verfügende Herrschaftseliten sind die autokratischen Oligarchien in der Lage, die staatlichen Einnahmen je nach politischem Machtkalkül zu verteilen, d.h. die Bürger willkürlich zu alimentieren, anstatt ihnen finanzielle Lasten aufzubürden. Während im westlichen Modell des modernen Steuerstaates die aktiven Wirtschaftsbürger (Selbständige, Lohn- und Gehaltsempfänger) durch Abgaben von ihren Einkommen den Staatshaushalt alimentieren und dafür im Gegenzug durch ‚freie Wahlen‘ das staats- und regierungspolitische Geschehen (einschließlich der öffentlichen Haushaltspolitik) indirekt beeinflussen können (Steuern gegen Partizipation), basiert das Modell des autokratischen Rentierstaats auf dem Tausch von Alimentierung ‚von oben‘ gegen Loyalität/Gehorsam ‚von unten‘.

Die Ambivalenz dieser islamischen Rentenökonomie besteht nun darin, dass sie insbesondere den Herrschaftseliten zwar einen enormen Reichtum und dadurch ermöglichten Macht- und Einflusszuwachs verschafft hat, aber gleichzeitig aufgrund dieses unproduktiven Erwerbs von Reichtum entscheidend zur ökonomischen und gesamtgesellschaftlichen Stagnation und Regression beiträgt. Denn rentenökonomische Verhältnisse legen eine subjektive Handlungslogik nahe, auf Eigeninitiative, produktive Investitionen und kreative Organisationsleistungen und entsprechende Anstrengungen zu verzichten und statt dessen vorzugsweise Rent-Seeking zu betreiben, d.h. gute Beziehungen zu Subventionsinstanzen zu pflegen, sich einzuschmeicheln, feinste Techniken der Bittstellerei zu entwickeln und in Korruptionsnetzwerke einzufädeln etc. Hinzu kommt, dass die dauerhafte Alimentierung durch den zugleich autokratisch-repressiven und paternalistischen Versorgungsstaat – noch dazu in Verbindung mit der islamischen Selbstsicht als herrschaftsberufener Gemeinschaft – eine Rentiersmentalität befördert, die individuelle Anstrengungsbereitschaft und Selbstverantwortung zersetzt. So gewöhnten sich die Einwohner der Golfstaaten daran, „dass jede Tätigkeit, die lästig oder mit wenig Prestige verbunden war, von Arabern anderer Staaten und anderen Ausländern ausgeführt werden würde. In allen sechs Staaten außer Bahrain überstieg die Zahl der ausländischen Beschäftigten die der inländischen; in den Vereinigten Arabischen Emiraten machten die Gastarbeiter noch Ende der neunziger Jahre 75 Prozent aller Beschäftigten aus, hier sowie in Qatar und Kuwait stellten die Arbeitsmigranten auch eine Mehrheit der Gesamtbevölkerung“ (Perthes 2002, S. 291). Zudem verleitete die arabische Rentenwirtschaft viele Staaten dazu, ausländische Experten ins Land zu holen, anstatt eine inländische Wissenskultur aufzubauen und das selbst produzierte Wissen effektiv in ökonomischen Tätigkeiten anzuwenden. So wird auch im „Arabischen Bericht über die menschliche Entwicklung 2003“ (Kurzfassung, S. 12) festgestellt, dass „der Ölboom zur Aushöhlung vieler Werte und sozialer Impulse (führte), die für die Entwicklung, den Erwerb und die Verbreitung von Wissen hilfreich gewesen wären. Mit der Ausweitung negativer moralischer Werte in dieser Zeit wurde die Kreativität vernachlässigt und Wissen verlor seine Bedeutung für die menschliche Entwicklung. Der soziale Status von Wissenschaftlern, Intellektuellen und gebildeten Menschen nahm ab. Die neuen Maßstäbe für soziale Werte waren Geld und Vermögen. Dabei war es gleichgültig, auf welche Weise der finanzielle Reichtum erlangt wurde. Eigentum und Besitz ersetzten Wissen und Intellekt. Die wohl negativste Auswirkung die Entwicklung jedoch war, dass Werte wie Unabhängigkeit, Freiheit und Kritikfähigkeit auch begraben wurden … Ergebnis war, dass Gleichgültigkeit, politische Apathie und ein Gefühl der Vergeblichkeit in vielen Schichten gefährlich überhand nehmen konnte.“

Das gesellschaftliche Arbeitssystem der arabisch-muslimischen Rentenökonomie ist demnach durch folgende Wesensmerkmale gekennzeichnet:

1) Hervorzuheben ist zunächst die elementare Abhängigkeit von ausländischen Arbeitskräften, darunter zahlreiches technisches Fachpersonal aus westlichen Staaten. Nach Angaben des saudi-arabischen Arbeitsministeriums in Riad befanden sich 8,8 Millionen ausländische Arbeitskräfte im Land – bei einer Gesamtbevölkerung von gut 20 Millionen. Da sich die einheimische arabisch-muslimische Bevölkerung gemäß ihrer orthodox-islamischen Sozialisation wahabitischer Prägung als besser gestelltes religiöses Herrenvolk wähnt, werden ausländische Gastarbeiter insbesondere in Sektoren beschäftigt, in denen Einheimische nicht arbeiten wollen.

2) Da die Einheimischen nicht nur die „niedrigen“ Arbeiten meiden, sondern darüber hinaus nach gut dotierten und bequemen Jobs vornehmlich im öffentlichen Dienst drängen, steigt die Arbeitslosigkeit in Verbindung mit der noch ungebrochenen Bevölkerungswachstumsrate. Obwohl die Arbeitslosigkeit unter der einheimischen Bevölkerung auf 14-35% unter Männern und mehr noch unter Frauen geschätzt wird, waren schon 1999 von 7,2 Millionen Beschäftigten im zivilen Bereich gerade mal 880.000 Saudis, „von denen wiederum zwei Drittel im ohnehin schon überbesetzten öffentlichen Dienst tätig waren“ (Perthes 2002, S. 307). Das 2006 verkündete „Saudisierungsprogramm“ mit dem Ziel, mehr Einheimische in der Privatwirtschaft unterzubringen, funktioniert bislang nicht. Grund: Die saudischen Arbeitskräfte sind zu teuer und infolge der übermäßigen religiösen Unterrichtsinhalte zu schlecht ausgebildet. Zudem sei es zum Beispiel verpönt, als saudischer Taxifahrer für andere Saudis zu arbeiten.[5].

3) Besonders hervorzuheben ist hier die multirepressive Ausbeutung der zugewanderten einfachen Arbeitskräfte unter den Kommandobedingungen der arabisch-islamischen Herrschaftsgewalt:

  1. a) Zahlreiche ausländische Beschäftigte (aus Pakistan, Indien, Bangladesch, den Philippinen, Indonesien, Sri Lanka oder auch afrikanischen Ländern wie Sudan, Äthiopien, Kenia, Somalia etc.) fristen ihre Existenz unter Bedingungen einer sklavereiartigen unfreiwilligen Knechtschaft. Ursache hierfür ist der Umstand, dass fast alle angeworbenen Arbeitsmigranten ihre Einreise vom Arbeitgeber vorfinanziert bekommen und damit schon vor der Arbeitsaufnahme in eine Schuldenabhängigkeit geraten. Der Arbeitgeber besorgt zudem die Arbeitserlaubnis, behält den Reisepass des Lohnarbeiters ein und legt den Lohn einseitig so fest, dass eine möglichst lange Zeitspanne für die Rückzahlung der vorgeschossenen Reisekostenübernahme sowie für willkürlich festgelegte Unterkunftskosten konstruiert wird. D.h. der Status der Arbeitskräfte gleicht in vielen Fällen weniger dem Status des „doppelt freien Lohnarbeiters“ als vielmehr dem Status des persönlich abhängigen Lohnsklaven, der den Ort, an dem er arbeitet, unter Androhung einer Gefängnisstrafe nicht verlassen darf. Diese Eigenschaftszuschreibung gilt insbesondere auch für die Masse der weiblichen Haushaltshilfen, die von der Familie des Arbeitgebers oft hemmungslos ausgenutzt und manchmal auch sexuell missbraucht werden.
  2. b) Wie unter den gesamtgesellschaftlichen Rahmenbedingungen einer prämodern-feudalen Herrschaftskultur nicht anders zu erwarten, gibt es weder das Recht auf Gründung unabhängiger Gewerkschaften, freie Lohnverhandlungen oder gar ein Streikrecht. Die Löhne und Gehälter werden einseitig von den Arbeitgebern festgelegt. Dabei weist das Entlohnungssystem eindeutig eine ethno-rassistische Diskriminierungsstruktur auf. So werden die Beschäftigten nicht nur je nach Art der Tätigkeit, sondern auch nach Staatsangehörigkeit unterschiedlich bezahlt. „Selbst in den großen multinationalen Unternehmen beziehen Saudis und westliche Beschäftigte mindestens 30% bis 50% mehr als diejenigen, die aus anderen Teilen der Welt kommen.“[6] Da es in Saudi-Arabien wie den Vereinigten Arabischen Emiraten trotz Streik- und Demonstrationsverbot in den letzten Jahren immer wieder zu „wilden“ Arbeitsniederlegungen wegen Nichtauszahlung der Löhne gekommen ist, sagt das an und für sich schon Wesentliches über die Grundbeschaffenheit der dortigen Arbeitsverhältnisse aus[7].
  3. c) Die besondere Ausbeutung und Entrechtung der zugewanderten Arbeitskräfte im ökonomischen Sektor findet ihre Entsprechung und Fortsetzung auch im außerökonomischen Bereich. So müssen ausländische Arbeitskräfte, die ihre Arbeitgeber wegen Nichtzahlung von Löhnen oder sonstigen Arbeitsrechtsverstößen anklagen, damit rechnen, dass sie infolge erfundener Gegenbeschuldigungen und eines gegen sie gerichteten parteilich-willkürlichen Justizsystems inhaftiert und/oder ausgewiesen werden[8]. „Geraten sie in Haft, kann es passieren, dass sie gezwungen werden, Dokumente in Arabisch zu unterschreiben, obwohl sie die Sprache nicht verstehen. Gastarbeiter sind überdurchschnittlich oft von drakonischen Strafen wie Auspeitschungen, Amputationen und sogar Hinrichtungen betroffen. Saudi-Arabien hat im weltweiten Vergleich eine der höchsten Hinrichtungsraten. Die Hälfte der Hingerichteten in den 90er-Jahren waren ausländische Staatsbürger“ (Luchs 2004).

Saudi-Arabien ist damit ein herausragendes Beispiel für die Synthese von ‚moderner‘ und ‚prämoderner‘ Herrschaftskultur. Einerseits fest in das kapitalistische Weltwirtschaftssystem integriert, wirkt es gleichzeitig – gestützt auf seine weltwirtschaftliche Machtstellung – als globaler Förderer und Finanzier des islamischen Fundamentalismus. Dabei bilden ein komplexes Bankensystem sowie ein Netzwerk aus Firmen, politischen und pseudokaritativen Einrichtungen die zentralen Stützpfeiler dieses expansiven Islamismus. So wurde und wird ein beträchtlicher Teil der Profite aus dem Erdölgeschäft unmittelbar in die Unterstützung der multidimensionalen Aktivitäten des islamischen Fundamentalismus einschließlich der palästinensischen Märtyrerindustrie reinvestiert. „Praktisch sämtliche Islamistennetzwerke im Nahen Osten, in Afrika und in der westlichen Welt wurden so vom saudi-arabischen Staat und über den Umweg der von ihm kontrollierten internationalen islamischen Institutionen finanziert: die Organisation der islamischen Konferenz (gegründet 1970), die Islamische Weltliga (NGO mit missionarischer Zielsetzung, gegründet 1962) und vor allem die saudi-arabischen Holdings und Banken, wie die Faisal Islamic Bank, die Dar-al-Mal oder die Dallah al-Baraka. Parallel dazu vervollständigen die Privatinitiativen der al Saud und der Prinzen des Königreichs das Gerüst seiner ‚muslimischen Diplomatie‘“ (Brisard/Dasquié 2002, S. 92). Wurden die Nazis in ihrer Aufstiegsphase gezielt aus Kreisen der deutschen Großindustrie und des Großgrundbesitzes gefördert und unterstützt, so ist der sunnitische Islamismus in seiner organisatorischen Breite, propagandistischen Präsenz, logistischen Kapazität und militanten Stärke undenkbar ohne die hinter ihm stehenden Familienclans der saudi-arabischen Oligarchie. „Osama bin Laden ist lediglich das Symbol für die wichtigsten religiösen und finanziellen Interessen, die auch die Grundlage für die Zukunft des saudi-arabischen Systems bilden. Die Netzwerke, die ihn unterstützen, … seien es islamische Banken oder karitative Einrichtungen, sind auf Dauer angelegt, und es ist eher unwahrscheinlich, dass sie mit Osama bin Laden verschwinden“ (ebenda, S. 108).

Saudi-Arabien ist nur ein, wenn auch relevantes, Beispiel für die wechselseitige Anpassungs- und Durchdringungsfähigkeit moderner kapitalistischer und traditionaler Herrschaftskultur zu Lasten der beherrschten und entmündigten Bevölkerungsgruppen. So zeigt sich im Globalisierungsprozess zunehmend, dass kapitalistische Profitwirtschaft auch und gerade im Rahmen nichtwestlich-prämoderner (neodespotischer) Herrschaftsstrukturen gedeiht, während andererseits die traditionalistischen Herrschaftseliten die Implementierung kapitalistischer (Re-)produktionszusammenhänge gewinnbringend in ihr überliefertes Macht- und Legitimationsinstrumentarium einzuverleiben vermögen. Der antiwestliche Reflex ist hier weitestgehend nicht ökonomischer/antikapitalistischer Natur, sondern gegen die herrschaftsgefährdenden Grundinhalte der kulturellen Moderne (Menschenrechte, Demokratie, Säkularisierung, individuelle Emanzipation, Rechtsstaatlichkeit etc.) gerichtet.

(02.05.2017)

Literaturverzeichnis:

Arabischer Bericht über die menschliche Entwicklung 2003. Deutsche Kurzfassung (Internetversion).

Barth, Hans Karl; Schliephake, Konrad: Saudi-Arabien, Gotha 1998.

Brandes, Jörg-Dieter: … mit Säbel und Koran. Der Aufstieg der Königsfamilie Saud und der Wahabiten. Stuttgart 1999.

Brisard, Jean-Charles; Dasquié, Guillaume: Die verbotene Wahrheit. Die Verstrickungen der USA mit Osama Bin Laden. Zürich 2002. 3. Auflage.

Kepel, Gilles: Das Schwarzbuch des Dschihad. Aufstieg und Niedergang des Dschihad. München 2002.

Luchs, Robert: Die ängstlichen Opfer schweigen. Sklaverei im 21. Jahrhundert. Ausdruck aus dem Internet-Angebot der Zeitschrift „Das Parlament“ mit der Beilage „Aus Politik und Zeitgeschichte“. Ausgabe 07-08 vom 16.02.2004.

Perthes, Volker: Geheime Gärten. Die neue arabische Welt. Berlin 2002.

Sjukijajnen, L. R.; Weidnitzer, Frank: Die Rolle des Islam im politischen System Saudi-Arabiens. Aus: Asien, Afrika, Lateinamerika, Berlin 16 (1988) 5, S. 846-855.

Anmerkungen:

[1] http://www.todesstrafe.de/todesstrafenatlas_Saudi Arabien.html

[2] http://www.kn-online.de/News/Aus-der-Welt/Nachrichten-Aus-der-Welt/Weltweit-weniger-Hinrichtungen-aber-mehr-Todesurteile

[3] http://www.spiegel.de/politik/ausland/saudi-arabien-sieben-junge-maenner-hingerichtet-a-888736.html

[4] https://www.amnesty.de/jahresbericht/2017/saudi-arabien

[5] http://www.zeit.de/wirtschaft/2016-01/saudi-arabien-wirtschaft-oel-modernisierung/komplettansicht

[6] 2008. Jährliche Übersicht über die Verletzung von Gewerkschaftsrechten.http://survey08.ituc-csi.org/survey.php?IDContinent=5&IDCountry=SAU&Lang=DE

[7] Die Existenzbedingungen des „Dubai-Proletariats“ zeigen sich konkret in folgendem Beispiel: Ein aus Afghanistan stammender Arbeitsmigrant verdient als Schweißer auf einer Baustelle in Dubai umgerechnet 125 Euro im Monat. Für sein Essen bracht er monatlich 45 Euro. Vom Rest, den er nach Hause überweist, leben dort 15 Familienmitglieder. Vgl. die Reportage von Rainer Hermann „Arbeiten und schlafen in Dubai“ in: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 22. März 2008, S. 3.

[8] „Im August 2007 wurden vier indonesische Hausangestellte von ihren Arbeitgebern derart schwer geschlagen, dass zwei von ihnen starben und die anderen beiden auf der Intensivstation behandelt werden mussten. Anschließend nahm die Polizei sie gewaltsam aus dem Krankenhaus mit, um die von ihrem Arbeitgeber vorgebrachten Anschuldigungen der Hexerei zu untersuchen. Eine Kontaktaufnahme mit der indonesischen Botschaft wurde ihnen verweigert.“ 2008. Jährliche Übersicht über die Verletzung von Gewerkschaftsrechten.

 

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