Schattenseiten der Migration: Zahlen, Fakten, Lösungen

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Buchbesprechung:

Frank Urbaniok: Schattenseiten der Migration: Zahlen, Fakten, Lösungen

VOIMA Verlag Horgen 2025  *  Taschenbuch  *  282 Seiten  *  ISBN 9783907442524  *  29,80 € (D)

 

Der seit 2015 zu verzeichnende massenhafte Zustrom großenteils irregulärer sowie in ihrem formal zuerkannten Schutzstatus oftmals sehr fragwürdiger außereuropäischer „Fluchtmigranten“ hat Deutschland als europäisches Hauptzielland dementsprechender Migrationsbewegungen, aber auch Länder wie Österreich und die Schweiz, sowohl sozialökonomisch als auch soziokulturell stark belastet und umfassend geschädigt sowie darüber hinaus politisch tief gespalten und destabilisiert. Hinzuweisen ist hier vor allem auf die folgenden negativen Auswirkungen:

  1. Die dauerhafte Be- und Überbelastung der Sozial(transfer)systeme sowie der Aufnahmekapazitäten;
  2. Die überproportional hohe Kriminalitätsbelastung insbesondere von Fluchtmigranten/Asylbewerbern;
  3. Die Überforderung des Schulsystems und infolgedessen die Verstärkung des Bildungsrückgangs;
  4. Die Verschärfung der Wohnungsverknappung und nicht zuletzt
  5. Die Festsetzung und erweiterte Reproduktion rückständig-autoritärer (islamisch-kontranormativer) Sozialmilieus als Motor gesamtgesellschaftlicher Problementwicklung.

In seinem Buch „Schattenseiten der Migration: Zahlen, Fakten, Lösungen“ beleuchtet der in der Schweiz lebende forensische Psychiater Frank Urbaniok zunächst die ersten beiden der vorgenannten Auswirkungen, analysiert daran anschließend detailliert das ideologisch-manipulative Instrumentarium sowie die desinformativen Abwehrklischees der Verteidiger der ungesteuerten Massenimmigration, sondiert die desolate Beschaffenheit des europäischen und deutschen Asylrechts und legt abschließend seine Vorschläge zur Lösung der angestauten Probleme dar.

Im Vorwort beschreibt der Autor, mit welchen Veröffentlichungsproblemen („weiche Zensur“) ein kritischer Wissenschaftler im Rahmen der bestehenden postdemokratischen Herrschaftsverhältnisse mittlerweile konfrontiert ist. So sagten bei der Vorstellung seines Buchprojekts einige Verlage ab. „Aber bei den meisten steckte das Projekt monatelang in einer Sackgasse fest. Die Lektoren befürworteten es. Die Verlagsleitungen und die dort vertretenen Juristen blockierten es. Man fand es gut, man fand es wichtig, aber man hatte Angst, das vermeintlich heiße Eisen anzupacken. Man fürchtete, in die Kritik zu geraten, einem Shitstorm ausgesetzt zu sein und, dass das Thema imageschädigend wirken könnte.“

Ausgangspunkt des Buches ist eine rationale bzw. sachlich differenzierte Sicht auf Zuwanderung als Voraussetzung für eine „intelligente Migration“. Zuwanderung ist dann positiv zu bewerten, wenn sich die Migranten sprachlich, sozialökonomisch und soziokulturell integrieren, zum wirtschaftlichen Erfolg des Aufnahmelandes beitragen und keine kontra-normative Abgrenzung im Kontext gegengesellschaftlicher Milieubildung praktizieren. Umgekehrt müssen aber auch die negativen Seiten der Zuwanderung im Falle von mitgebrachter Integrationsunwilligkeit, desintegrativen Einstellungen und gesellschaftsschädlichen Verhaltensweisen in Rechnung gestellt und klar benannt werden. Schlecht und gefährlich wird es hingegen immer dann, so Urbaniok, „wenn Nebenwirkungen und schädliche Folgen kleingeredet, verschwiegen und ignoriert werden. Das führt dazu, dass sich die schädlichen Wirkungen ungebremst entfalten und potenzieren können. Genau das geschieht im Umgang mit Migration in den meisten westlichen Demokratien. Die Probleme werden weitgehend bagatellisiert und tabuisiert.“ Infolgedessen sei auch der Erfolg rechtspopulistischer und rechtsextremistischer Parteien im Wesentlichen auf das Versagen der etablierten demokratischen Kräfte zurückzuführen“.

Überproportionale Kriminalitätsbelastung von Zuwanderern insbesondere aus islamisch geprägten Ländern

Ein wesentlicher, wenn auch häufig verleugneter Indikator für die „Schattenseiten der Migration“ ist die überproportional hohe Kriminalitätsrate von Ausländern insbesondere bei schwerwiegenden Gewalttaten. Um dieses empirische Phänomen genauer zu betrachten, ist es erforderlich, so der Autor, „die Kriminalitätsquoten deliktspezifisch und nationalitätenspezifisch berechnen“. Das bedeutet: Man ermittelt die Anzahl der Personen mit einer bestimmten Nationalität, die eine bestimmte Straftat begangen haben und setzt sie ins Verhältnis zur Gesamtbevölkerung. Urbaniok verdeutlicht das an folgendem Beispiel:

„Im Jahr 2023 wurden 1.116 Algerier gemäß der Polizeilichen Kriminalstatistik Deutschlands verdächtigt, eine gefährliche Körperverletzung verübt zu haben. 2023 lebten in Deutschland insgesamt 25.045 Algerier. Nun berechnet man die Quote auf 100.000 Personen. Das heißt, man beantwortet die Frage: wie viele Personen von 100.000 Algeriern begehen eine Körperverletzung? Also, wie ist die Kriminalitätsquote in Relation zum Bevölkerungsanteil? Wenn man das macht, dann ist die Quote für gefährliche Körperverletzungen bei Algeriern 4.456 (berechnet auf 100.000 Personen). Diese Quote setzt man nun in Beziehung zur Quote der Inländer. Im Jahre 2023 lebten in Deutschland 71.761.258 deutsche Staatsbürger. Von diesen haben 90.250 eine gefährliche Körperverletzung begangen. Gemessen am Bevölkerungsanteil ergibt das eine Kriminalitätsquote von 126 – ebenfalls auf 100.000 Personen bezogen.“

Anhand der verfügbaren Statistiken zu Tatverdächtigen, verurteilten Straftätern und Strafgefangenen in Deutschland, Österreich und der Schweiz für den Zeitraum von 2017 bis 2023 wird die extrem hohe Überrepräsentation von Migranten aus islamisch geprägten sowie afrikanischen Ländern detailliert nachgewiesen. Betrachten wir hier nur das folgende Beispiel:

Die deutsche Polizeiliche Kriminalitätsstatistik 2023 weist für Sexualdelikte folgende herausragenden Überrepräsentationen aus:

Afghanistan: +974 %

Algerien: +1812 %

Eritrea: +845 % (ca. 50 % sunnitische Muslime)

Gambia: +2114 % (90 % der Bevölkerung sind muslimisch)

Guinea: +2021 % (90 % der Bevölkerung sind muslimisch)

Irak: +795 %

Libyen: +1054 %

Marokko: +709 %

Nigeria: +605 % (ca. 50 % Muslime)

Somalia: +886 % (fast 100 % sunnitische Muslime)

Sudan: +1206 % (ca. 70 % sunnitische Muslime)

Syrien: +517 (74 % sunnitische Muslime; 12 % Alawiten; 10 % Christen; 2 % schiitische Muslime; 2 % Drusen)

Tunesien: +1324 %

Da eingebürgerte Migranten (oftmals mit islamischem Sozialisationshintergrund) als Deutsche, Österreicher und Schweizer gezählt werden, liegt hier eine Verzerrung der realen Sachverhalte vor. Urbaniok plädiert deshalb für die statistische Erfassung von deliktspezifischen Quoten bezogen auf den Migrationshintergrund bis zur 3. Generation: Solche Quoten würden zeigen, „wie hoch der Anteil von Inländern mit Migrationshintergrund (z. B. eine Person mit deutschem, Schweizer oder österreichischem Pass und ursprünglicher Herkunft aus Marokko, inkl. nachfolgende Generationen) an bestimmten Delikten (z. B. Körperverletzung) ist.“ In diesem Kontext werden mit Blick auf Deutschland insbesondere die Türkischstämmigen ins Visier genommen. Angesichts der hohen Zahl von eingebürgerten Türken, die als Deutsche gezählt werden, sei deren dennoch vorliegende konstante Überrepräsentation in der Kriminalitätsstatistik beachtlich. „Wenn man das alles bedenkt, dann sind Überrepräsentationen von mehr als +160 % bei Sexualdelikten oder +244 % bei Straftaten gegen das Leben erheblich. Denn die Zahlen bedeuten, dass Türken 2023 bei Sexualtaten mit +160 % proportional zur Bevölkerungsanzahl mehr als doppelt und bei Straftaten gegen das Leben mit +244 % mehr als dreimal so häufig in Erscheinung getreten sind als Deutsche. Dieser Befund ist ein deutlicher Hinweis dafür, dass problematische kulturelle Prägungen nicht einfach nach kurzer Zeit verschwinden. Sie können über Generationen bestehen bleiben.“

Sozialökonomische Desintegration

Neben der überproportional hohen Kriminalitätsbelastung ist auch eine überproportional hohe Rate von nichterwerbstätigen Sozialtransferbeziehern unter den Migranten aus den islamisch geprägten Ländern festzustellen. D. h. Es findet eine umfangreiche Einwanderung in die Sozialsysteme statt. Urbaniok kommentiert diesen Sachverhalt folgendermaßen: Es ist ungerecht und auf Dauer ein sozialer Sprengsatz, wenn bestimmte Migrantengruppen in erheblich überproportionaler Weise die nicht durch sie erarbeiteten Mittel der sozialen Sicherung verbrauchen. Das werden zu Recht insbesondere die inländischen Bevölkerungsgruppen, die sich selbst in einer sozial schwierigen Situation befinden, ungerecht oder gar provozierend finden.“ Zu ergänzen wäre hier, dass unter dem Deckmantel der „Humanität“ nicht einfach nur eine ungerechte Umverteilung zuungunsten der einheimischen Werktätigen stattfindet, sondern eine Alimentierung oftmals rückständiger und bildungsferner Gruppen, die sich aufgrund ihrer islamischen – darunter dezidiert ungläubigenfeindliche – Überzeugungen und trotz ihrer „sozialmoralischen“ Rückständigkeit auch noch als „überlegen“ wähnen.

Unter Rückgriff auf Zahlen von Koopmans (2023) wird dargelegt, dass die Sozialhilfequote z. B. für Syrer 28-mal, die der Iraker 22-mal und selbst die der Pakistani immer noch fünfmal höher liegt als die der Deutschen. „Selbst die moderat erscheinende Quote der sonstigen Ausländer ist noch immer mehr als doppelt so hoch.“ Aufgrund der importierten islamisch-patriarchalisch normierten Geschlechterrollen sind syrische, irakische und afghanische Frauen zu weniger als 10 % sozialversicherungspflichtig beschäftigt, und bei pakistanischen und somalischen Frauen ist die Beschäftigungsquote nur geringfügig höher“.

Ein Blick in die Schweiz zeigt, dass dort sieben Jahre nach Einreise nur 56 % der vorläufig aufgenommenen Fluchtmigranten, die zum Zeitpunkt der Einreise zwischen 16 und 55 Jahre alt waren, erwerbstätig sind.

Urbaniok thematisiert in diesem Zusammenhang auch das Phänomen der „Ankerkinder“. Dessen Prinzip besteht darin, dass man über die gezielte Einschleusung bestimmter Personen (zum Beispiel Kinder) den Familiennachzug weiterer Personen gewährleistet. Am Schluss entsteht ein vielköpfiges Netz von Personen, die von Sozialleistungen leben. Zu diesen Leistungen haben sie nichts beigetragen. Das hindert sie nicht daran, die Leistungen schamlos ausnutzen.“ Ein besonders krasser Fall von gezielter migrantischer Ausbeutung des deutschen Sozialsystems ist der Fall des deutsch-nigerianischen Jonathan A., der sich selbst „Mr. Cash Money“[1] nennt. Diesem gelang es, dass in Deutschland 24 seiner (angeblichen) Kinder anerkannt wurden. Über diese ‚Ankerkinder‘ sind insgesamt sage und schreibe 94 Familienangehörige nach Deutschland nachgezogen worden. Sie kosten den Steuerzahler jährlich ca. 1,5 Millionen Euro. Jonathan A. erhält monatlich aus der deutschen Familienkasse 22.545,85 Euro.“

Kulturelle Gründe für die Kriminalitätsbelastung und sozialökonomische Desintegration

Die primäre Ursache für die überproportionale Kriminalitätsbelastung sowie für die sozialökonomische Desintegration von Migranten aus islamischen Ländern liegt in deren kulturspezifischen Prägungen. (Siehe hierzu auch: https://diefreiheit.info/kriminalitaetsbelastung-von-migranten-und-islamische-sozialisation/)

Der Autor verdeutlicht hierfür folgenden Zusammenhang:

– Kulturspezifische Prägungen

– Häufiger risikorelevante Einstellungen & Persönlichkeitsmerkmale

– Höhere Wahrscheinlichkeit für Kriminalität und sozial schädliches Verhalten

– Überproportionale Kriminalitätsquoten etc.

Im Einzelnen werden folgende kulturspezifischen Prägungen angeführt:

– Gewaltfördernde Selbstbilder (Gewalt = Stärke und Männlichkeit)

– Gewaltfördernde Rollenbilder (Verfügbarkeit von Frauen)

– Ablehnung des Rechtsstaats und westlicher Werte

– Extremismus

– Gewaltaffinität (Gewalt = legitimes Mittel, um Ziele zu erreichen)

– Parallelkulturelle Orientierung z. B. kriminelle Familientraditionen)

Hier fehlt allerdings eine genauere Darlegung des Fundaments dieser Prägungen, wie es im System der islamischen Weltanschauung und der darauf basierenden Sozialisation vorliegt[2].

Reflektiert man die Auswirkungen der kulturellen Prägungen auf die einzelne Person, so ergeben sich nach Urbaniok in der risikoorientierten forensischen Diagnostik häufig folgende Risikoeigenschaften:

– Dissozialität: Regeln sind unwichtig, häufige Normverletzungen, rücksichtsloses Verhalten

– Delinquenzfördernde Weltanschauung: delinquenzfördernde Überzeugungen (politisch, religiös, weltanschaulich, krimineller Lebensstil) als fester Teil der eigenen Identität

– Dominanzproblematik: Will andere beherrschen, Bedürfnis nach Kontrolle über Personen oder Situationen, andere Menschen sind Statisten für das eigene Leben

– Chronifizierte Gewaltbereitschaft: Starke Gewaltneigung, Gewalt ist positiv besetzt, Gewalt als legitimes Mittel, um eigene Ziele durchzusetzen

– Wutgeprägte Reaktivität: leicht auslösbare, heftige Wutgefühle (Wut = Leitsymptom) mit einem fließenden Übergang zu einer aggressiven Reaktionsbereitschaft. Häufig gleichzeitig auch andere gegensätzliche (z. B. prosoziale) Persönlichkeitsanteile, die aber nichts an der Problematik ändern

– Gesteigerte Kränkbarkeit: Sehr empfindlich, rasch und in vielen Situationen gekränkt, nachtragend.

Neben einer Reihe von Beispielen für den subjektiven Output des kulturellen Prägungszusammenhangs führt Urbaniok zur Veranschaulichung auch die Ergebnisse einer Befragung von ca. 300 muslimischen Schülern in Deutschland an, die 2022 durchgeführt wurde:

„67,8 % sind die Regeln des Korans wichtiger als deutsche Gesetze. 45,8 % finden einen islamischen Gottesstaat als die beste Staatsform und 51,5 % glauben, nur der Islam könne die aktuellen Probleme lösen. 35,3 % haben Verständnis für Gewalt gegen Menschen, die Allah oder den Propheten Mohammed beleidigen und 21,2 % finden es gerechtfertigt, dass Muslime sich mit Gewalt gegen die Bedrohung des Islams durch den Westen verteidigen. 18,1 % erachten Gewalt als gerechtfertigt, wenn es um die Verbreitung und Durchsetzung des Islam geht. Damit bekennt sich fast ein Fünftel der Schüler zu einer klar extremistischen und gewaltbereiten Haltung.“ (Dreißigacker et al., 2023 https://kfn.de/wp-content/uploads/2024/06/FB_169.pdf).

Desinformation und Realitätsverleugnung als Abwehrstrategie des politischen Herrschaftskartells

Um Kritik gegenüber der verfehlten Migrationspolitik mit ihren zahlreichen negativen Folgen möglichst weitgehend abzuwehren, haben die politisch Verantwortlichen mit Hilfe der von ihnen kontrollierten Medien ein Regime der Desinformation und Manipulation errichtet. Dabei geht es darum, unliebsame Fakten zu verdrängen oder zumindest zu relativieren und zugleich desorientierende Ersatzerklärungen zu verbreiten. Der Autor unterscheidet diesbezüglich drei Ebenen:

Level 1: Verwirrung stiften

Hierbei geht es darum, Zahlenangaben und empirische Befunde zur Kriminalitätsentwicklung möglichst intransparent und zusammenhangsblind aufzubereiten. So gibt es, wie Urbaniok kritisch vermerkt, in den offiziellen Statistiken oftmals weder Angaben zur Nationalität der Täter noch zu bestimmten Deliktkategorien. Ein anderes Mal wird eine Handvoll Nationalitäten genannt, alle anderen verschwinden in einer großen Sammelbüchse. Bisweilen bekommt man spezielle Deliktkategorien, dann wieder gibt es Statistiken, in denen die Delikte in einer groben Kategorie zusammengefasst werden wie zum Beispiel Vermögensdelikte oder Gewaltdelikte. Dadurch sind die verfügbaren Daten so unterschiedlich wie Kraut und Rüben.“

Level 2: Warnungen

Wer sich dennoch nicht davon abhalten lässt, sich durch die intransparenten Statistiken hindurchzuarbeiten und die Kriminalitätsquoten deliktspezifisch und nationalitätenspezifisch berechnen will, wird folgenermaßen verwarnt bzw. abgeschreckt. Es heißt dann: „Das kann man nicht! Das soll man nicht! Das darf man nicht! Wer es trotzdem tut, macht etwas Falsches. Er verlässt den erlaubten ‚wissenschaftlichen Rahmen‘.“

Level 3: Die Propaganda-Truppe

Hier stößt man auf die eiserne Abwehrfront der staats- und regierungskonformen Apologeten des unregulierten Migrationsgeschehens. Diese schlagkräftige Truppe“, so Urbaniok, setzt sich zusammen „aus Experten, Publizisten, Politikern und einer großen Zahl politisch aktiver Personen, die das rosarote Narrativ (‚Multikulti ist gut. Basta!‘) ohne Einschränkung und Differenzierung verteidigen.“ Dabei besteht deren Mantra darin, die folgende Erzählung – wie der Autor schreibt – „mit Zähnen und Klauen“ zu verteidigen: „Es gibt keine überproportionale Ausländerkriminalität. Die Elitekämpfer gehen noch ein Stück weiter und sagen: Es gibt in Wahrheit gar keine Migrationsprobleme.“ (Auf die Darlegung der detaillierten widerlegenden Auseinandersetzung mit deren Abwehr- und Verwirrdiskursen muss an dieser Stelle verzichtet werden.)

Grundsätzlich ist dieser Abwehrfront Folgendes entgegenzuhalten:

„Gerade bei ‚Schutz suchendenden‘ und Asyl begehrenden Menschen, die im ‚Fluchtzielland‘ ihrer Wahl – oftmals ohne Identitätspapiere und rechtliche Anspruchsvoraussetzungen – auf Kosten der Einheimischen Obdach finden, rundum verpflegt und sozialpädagogisch sowie juristisch betreut und unterstützt werden, Geld- und Sachleistungen aus Steuermitteln und Sozialabgaben erhalten, unmittelbar medizinische Dienstleistungen und unentgeltliche Sprachkurse in Anspruch nehmen können, sich in der Lage eines umhegten Subjekts der weitverzweigten deutschen Helfer- und Unterstützerindustrie befinden etc., wäre aus rational-moralischer Perspektive am allerwenigsten zu erwarten, dass sie überproportional gewaltkriminell werden. Werden sie es dennoch, so ist von schwerwiegenden subjektiven Zivilisationsdefiziten auszugehen, die aus ihrer herkunftskulturellen Sozialisation und Charakterbildung hervorgehen und die zu Recht bei breiten Teilen der deutschen Bevölkerung auf Kritik und Ablehnung stoßen.“[3]

Erwähnenswert ist auch, dass der Autor in diesem Kapitel ein evolutionäres Modell der subjektiven Realitätsverarbeitung anbietet, mit dem das überzeugte Festhalten an wirklichkeitsfremden, aber zugleich psychisch stabilisierenden Einstellungen erklärt werden kann.

Dysfunktionales Asylrecht und Lösungen im Interesse einer vernünftigen Migrationspolitik

Das den aktuellen Problemverschärfungen unangepasste europäische und nationale Asylrecht ermöglicht nach wie vor ideologische Willkürentscheidungen, die gegen die Interessen der migrationspolitisch weitgehend entrechteten Mehrheitsbevölkerung gerichtet sind und die destruktive Umwandlung der betreffenden Aufnahmeländer in sozialökonomisch, politisch und soziokulturell zunehmend zerrüttete und gespaltene „Mischgesellschaften“ bewirken (schönfärberisch „lackiert“ als Schaffung von „weltoffenen Vielfaltsgesellschaften“). Infolgedessen kam und kommt es zur massenhaften Aufnahme irregulärer sowie nur willkürlich aufenthaltsberechtigter Fluchtmigranten (z. B. „subsidiär Schutzberechtigte“), die man selbst im Falle schwerer Straftaten und dem Wegfall von Fluchtgründen nicht mehr los wird bzw. nicht abschieben kann. Der Autor führt einige gravierende Bespiele für konkrete Abschiebebehinderungen an. Vor diesem Hintergrund sei die deutsche Abschiebequote auch im zweiten Quartal 2024 auf nur magere 13,4 % gestiegen. „Die Gründe, warum Abschiebungen oft nicht vollzogen werden können, klingen 2024 ähnlich wie viele Jahre zuvor (kein Pass, unbekannter Aufenthalt des Betroffenen, Gesundheit, keine Reisedokumente, Abschiebstopp etc.“) Laut deutscher Bundesregierung gab es Mitte 2024 226.882 ausreisepflichtige Personen. Zudem hielten sich zu diesem Zeitpunkt 921.500 Personen mit einem abgelehnten Asylantrag in Deutschland auf; darunter zahlreiche Abgelehnte mit einer „Duldung“.

Völlig zurecht fordert Urbaniok angesichts dieser Sachlage: „Migrationspolitik muss wieder viel deutlicher zurück in den Bereich politischer Verantwortung und staatlicher Souveränität verlagert werden. Sie darf nicht weiter durch eine juristische Perspektive übersteuert werden. Denn den Preis für eine verfehlte Politik zahlen die Bürger und nicht die Gerichte, die das Thema durch ihre Rechtsprechung in eine falsche Richtung gelenkt haben.“

Im Rahmen seiner kritischen Betrachtung der Asyldebatten in Deutschland, Österreich und der Schweiz gelangt der Autor zu der Einschätzung, dass der Fokus nicht nur auf abgelehnte Asylbewerber gerichtet werden muss, sondern grundsätzlich auf integrationsunwillige und kontranormative Migranten. Zwar gäbe es deutliche Überschneidungen. Aber letztendlich geht es um Personen, „die aufgrund kulturspezifischer Prägungen unserer Gesellschaft und ihren Bürgern Schaden zufügen.“ Daran müsse sich die Steuerung des Zugangs und vor allem der Umgang mit den Migranten im Inland orientieren.

Abschließend umreißt Urbaniok folgende Eckpunkte, die für eine echte Migrationswende erforderlich sind:

  1. Ersetzung des individuellen Asylrechts durch ein Kontingentsystem.
  2. Die Straffung und Beschleunigung von Asylverfahren.
  3. Öffentlicher Zugang zu aussagekräftige
  4. n Daten über Ausländerkriminalität.
  5. Berücksichtigung risikobezogener Kennzahlen bei der Arbeits- und Asylmigration.
  6. Durchführung von Asylverfahren an der Grenze oder in Drittstaaten anstatt im Inland.
  7. Festlegung von Obergrenzen für Kontingente.
  8. Keine absolute Personenfreizügigkeit: Einschränkungen bei Überlastung und für Risikoländer.
  9. Integration fördern.
  10. Erhöhung des zivilgesellschaftlichen und behördlichen Integrationsdrucks.
  11. Stärkung der Strafverfolgung und Fokussierung auf kriminelle Organisationen und Clans.
  12. Reduzierung der Duldungen von ausreisepflichtigen Personen, die sich problematisch verhalten.
  13. Häufigerer Entzug von Aufenthaltsbewilligungen bei schwerem Integrationsversagen
  14. Erleichterung von Abschiebungen: Gefährdung im Herkunftsstaat im Einzelfall prüfen.
  15. Sanktionen gegen unkooperative Länder, die ihre Staatsbürger nicht zurücknehmen.
  16. Verträge mit Drittstaaten für Personen, die nicht abgeschoben werden können (Warteraum nicht in Europa).
  17. Etablierung von Ausbürgerungen als repressives Instrument.
  18. Bei Einbürgerungen doppelte Staatsbürgerschaft verlangen, um Ausbürgerungen zu erleichtern.

Insgesamt betrachtet bestätigt Urbanioks fundierte, überzeugende und empfehlenswerte Abhandlung unsere schon 2015 getroffene Einschätzung[4]:

Nicht böswillig zugeschriebener „Rassismus“, sondern die Unvereinbarkeit von säkularer Moderne und islamischer Herrschaftskultur ist der tiefere, zum Teil intuitiv und zum Teil kenntnisbasiert erfasste Grund für die Vermassung islam- und zunehmend migrationskritischer Einstellungen in Europa. Denn zu einem großen Teil beinhaltet die über den Pfad der Ost-West-Migration verlaufende „Globalisierung“ einen Import des Regressiven, Reaktionären und Antiemanzipatorischen in Gestalt vormoderner, offen oder verhüllt auftretender aggressiv-antisäkularer Einstellungs- und Handlungsmuster. Die re-aktive Ablehnung, Abwehr und Reduktionsabsicht gegenüber diesem Zustrom ist durchaus rational begründet und entspricht dem legitimen Interesse der Verhinderung einer zusätzlichen gesamtgesellschaftlichen Lageverschlechterung infolge externer Einwirkungen, wie sie aus dem ungesteuerten Migrationsgeschehen resultieren. Im Grunde geht es um die Verteidigung der noch vorhandenen (Rest-) Bestände der kulturellen Moderne und der daraus hervorgehenden freiheitlichen Lebensordnung, die durch eine falsche Migrationspolitik nicht länger paralysiert werden darf.

Hartmut Krauss

[1] https://www.youtube.com/watch?v=6UKgMyBX64U

[2] Siehe hierzu Krauss 2014; Nagel 2018 und https://diefreiheit.info/kriminalitaetsbelastung-von-migranten-und-islamische-sozialisation/

[3] https://hintergrund-verlag.de/spaetkapitalistische-systementwicklung/hartmut-krauss-kriminalitaetsentwicklung-in-deutschland-im-zeichen-muslimischer-masseneinwanderung/

[4] https://gam-online.de/Bilder/06-2015%20Ungesteuerte%20Massenimmigration%20als%20Effekt%20moralischer%20Erpressung%20Teil%20II.pdf

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