„Politischer Islam“: Zur Kritik einer desorientierenden Fehlbezeichnung

 In Spätkapitalistische Systementwicklung

Hartmut Krauss

Die medial weit verbreitete Bezeichnung „politischer Islam“ ist bei genauerer Betrachtung keine taugliche Kategorie für eine kritisch-wissenschaftliche Islamanalyse. Vielmehr fungiert sie als Schlüsselbegriff für eine verfehlte Umgangsweise des parteienstaatlichen Herrschaftskartells mit der migrationsimportierten islamischen Herrschaftskultur und ihrer Gefolgschaft.

Wer so tut, als gäbe es einen mechanistisch abtrennbaren unpolitischen, rein spirituellen Kern des Islam, verweigert den Blick auf die Realität und zündet damit eine Nebelkerze. Denn der Islam in seiner objektiv vorliegenden dogmatischen Gestalt kennt keine Trennung von Religion und Staat/Politik und ist letztendlich auf eine totalitäre Alleinherrschaft ausgerichtet.

I. Die Funktion des „politischen Islam“ im vorherrschenden Diskurs

Um der an wissenschaftlicher Wahrheit orientierten und damit „schonungslosen“ Islamanalyse entgegenzuwirken, sind bestimmte herrschaftsfunktionale Gruppen daran interessiert, den islamkritischen Diskurs abzuschwächen bzw. auszubremsen[1]. Da die tagtäglich durchschlagende Evidenz des ultrareaktionären, grund- und menschenrechtsfeindlichen Wesens des Islam als Basis von Meinungsbildungsprozessen nicht gänzlich verdrängt werden kann, soll öffentlich geäußerte Islamkritik zumindest „politisch-korrekt“ kanalisiert werden. Demgemäß spricht man vom „politischen Islam“ (als gäbe es einen unpolitischen Islam), verwechselt bzw. vermischt ständig die Bezugsebenen ‚Islam‘ und ‚Muslime‘, übernimmt das Label „Muslimfeindlichkeit“ (als gäbe es einen „Islam ohne Muslime“) und blendet dabei die islamdogmatisch zentrale Ungläubigenfeindlichkeit“ aus. Zwar grenzt man sich nach „rechts“ und woke-pseudolinks ab, verharrt aber im politisch-ideologischen Fahrwasser des proislamisch-parteienstaatlichen Herrschaftskartells (als Hauptübel), verunglimpft die wissenschaftlich-analytische Grundsatzkritik des Islam als „zu radikal“ (also als zu sehr an die Wurzeln gehend) und reduziert sich oftmals selbst auf die Rolle von Unterstützern und „Fans“ der sog. Reformmuslime, die in ihrer marginalen Minderheitenrolle als Schrittmacher einer abgeschwächten  „Islamkritik light“ fungieren sollen etc.

Genauer betrachtet befinden sich diese Akteure überwiegend (zum Teil sogar mit Parteibuch) an den Rändern bzw. im Fahrwasser der kommandierten Einflusszone von SPD, Grünen, CDU/CSU, FDP und Linkspartei, also dem etablierten Parteienspektrum des globalkapitalistisch-multikulturalistischen („bunten“) Herrschaftskartells.

Objektiv tragen sie (als parteiintern einflusslose Akteure) mit ihrer „taktisch“ verwässerten „Islamkritik“ dazu bei – gerade auch im Rahmen von Wahlkämpfen – die langjährige schädliche Rolle der etablierten Parteien bei der Unterstützung und Förderung der reaktionär-antisäkularen Islamakteure zu verschleiern (siehe Deutsche Islamkonferenz) und die Illusion zu nähren, als könnte man mit dem politisch-medialen Herrschaftskartell den Vormarsch des Islam sowie die verfehlte Migrationspolitik stoppen und zurückdrängen. Obendrein werden dann auch noch die vom etablierten politischen Parteienkartell zunehmend repressiver gestalteten postdemokratischen Herrschaftsverhältnisse zu „unsere liberale Demokratie“ schöngefärbt.

II. Das orthodox-dogmatische Selbstverständnis: Der Islam als allumfassendes Normsystem

Demgegenüber unterstreichen wir folgende Aussage:

Die islamischen Quellentexte „offenbaren“ eindeutig eine grund- und menschenrechtswidrige Weltanschauung, die eine allseitige gesamtgesellschaftliche Normierung beinhaltet[2].

Das herausragende Statusmerkmal des Islam ist dementsprechend dessen Auftreten als autoritär-normativer Vorschriftenkatalog, der Regeln, Gebote, Verbote, Handlungsanweisungen für nahezu sämtliche Lebensbereiche sowie Rechtsnormen bereithält, denen der/die muslimische Gläubige als treu ergebener Gottesknecht bzw. treu ergebene Gottesmagd bedingungslos zu folgen hat. Aus diesem Grund ist auch eine Trennung von Staat/Politik, Religion, Recht und Privatsphäre grundsätzlich ausgeschlossen. Die alltagspraktische Befolgung des gesamten islamischen Regelkanons ist der wahre Gottesdienst und bildet den grundlegenden Kern des gesamten Islam = Hingabe an Allah.

Für den Islam in seiner beurteilungslogisch ausschlaggebenden orthodoxen Grundgestalt, also jenseits von angeblich möglicher subjektivistischer Auslegungswillkür, gilt deshalb das Prinzip „al-islam din wa daula“: Der Islam ist Religion und Staat. D. h.: Der Islam kennt keine Trennung von „reinem rituellen Gottesdienst“ einerseits und normativer Regelung weltlich-gesellschaftlicher Handlungen und intersubjektiver Beziehungen andererseits; er ist in seiner lehrdogmatischen Gesamtheit (Koran, Sunna, Scharia) per se „politisch“. Es gibt also keinen „unpolitischen Islam“.

„Der Islam war schon immer totalitär. Er beherrschte praktisch jeden Gedanken und jede Handlung der Gläubigen. Für dieses Verhältnis stand symbolisch zum Beispiel das Hersagen der Bismillah auch während der unwichtigsten Tätigkeit ebenso wie die allumfassende Bedeutung der Überlieferungen. Jegliche Handlungen, selbst diejenigen, die äußerst fundamentalen biologischen Bedürfnissen entsprechen wie Defäkation oder Koitus, wurden durch religiöse Vorschriften bestimmt. Selbst gesellschaftliche Handlungen, die in anderen Kulturen für außerhalb der Religion stehend angesehen werden, seien sie technischer, wirtschaftlicher oder künstlerischer Natur, wurden in das System integriert und religiös ausgelegt. Jegliche Handlung, Einrichtung, selbst jeglicher Gedanke, der dem System fremd war, wurde entweder abgelehnt oder, wenn dies nicht möglich war, eingegliedert und islamisiert“ (Rodinson, zit. n. Gopal 2006, S. 411f.).

Diese kritische Sicht trifft sehr genau das orthodox-islamische Selbstverständnis: „Der Islam beinflußt den Muslim, ob er sich bewegt oder ruht, er beeinflußt das, was er insgeheim und was er öffentlich tut, was er für sich und was er sichtbar tut, er beeinflußt sein Stehen und Sitzen, sein Schlafen und Wachen, er beeinflußt sein Essen und Trinken, seine Kleidung und seinen Schmuck, er beeinflußt seinen [Habitus beim] Verkauf und Kauf, seine Tauschgeschäfte und Transaktionen, er beeinflußt seine Anstrengung und seine Erholung, seine Freude und seine Traurigkeit, seine Gelassenheit und seinen Zorn, er beeinflußt ihn im Unglück wie im Glück, bei Krankheit wie bei Gesundheit, in [Situationen] der Schwäche und der Stärke, er beeinflußt ihn als Reichen und Armen, als jungen und als alten [Menschen], als bedeutsamen und als gemeinen [Mann], er beeinflußt sein Wohnen und seine Familie, seinen [Umgang mit] Freund und Feind, Frieden und Krieg, er beeinflußt ihn als einzelnen und in der Gemeinschaft, als Herrscher und Beherrschten, als Wohlhabenden und als Habenichts. Es gibt also kein Verhalten, das man sich vernünftigerweise vorstellen kann, und keine Situation, in der der Mensch sich befinden kann, ohne dass der Islam den Muslim beeinflußt und sein Verhalten so festlegt, wie es (der Islam) vorsieht.

Wer folglich denkt, der Islam sei [nur] ein Glaube und nicht auch ein System (eine Ordnung=nizām), ist töricht und weiß nichts vom Islam“ (Abd al-Qadir `Udah, ein konservativer Anhänger der ägyptischen Muslimbrüder. Zit. n. Antes 1991, S. 59).

Demgegenüber ist die Vorstellung eines „rein spirituellen“ Islam, der hinter dem „politischen Islam“ verborgen sei, ein Trugbild, das uns im Kampf gegen die sich ausbreitende islamische Herrschaftskultur völlig unnötig ablenkt und behindert.

III. Strategische Konsequenzen

Worauf wir uns stattdessen – vor dem Hintergrund wachsender islamischer Sozialmilieus – konzentrieren sollten, ist vielmehr die arbeitsteilige Verflechtung der Abteilungen militanter Dschihad, Dschihad des Wortes, politischer Unterwanderungs-Dschihad, ökonomischer Dschihad etc. sowie die islamische Durchdringung gesellschaftlicher Schlüsselbereiche gemäß der Langzeitstrategie islamischer Vorhutkräfte[3]. Letzteres gilt insbesondere für den Bildungssektor, in dem nicht mehr der zugewanderte islamische Nachwuchs in die säkulare-demokratische Lebenskultur „integriert“ werden soll, sondern – und zwar unter dem verlogenen Etikett des „Antirassismus“ – umgekehrt daran gearbeitet wird, den „nichtmuslimischen“ Nachwuchs der „schon länger hier Lebenden“ im Sinne einer dekadenten Akzeptanzkultur gegenüber dem Islam zu erziehen.

Die Bezeichnungen „Islamismus“ oder – häufig synonym verwandt – „politischer Islam“ sind zudem insofern desorientierend, weil sie oftmals fälschlicherweise einen wesentlichen Gegensatz zum Inhalt des traditionellen bzw. orthodoxen Islam suggerieren, wie er in den genannten Quellentexten objektiv vorliegt und subjektivistischen Veränderungen/Erneuerungen/Interpretationen weitgehend entzogen ist[4]. Tatsächlich handelt es sich aber bei den als „islamistisch“ oder „dem politischen Islam zugehörig“ bezeichneten Akteuren schlicht um aktivistische Vorhutkräfte der islamischen Gemeinschaft, die in voller Übereinstimmung mit den Grundinhalten der islamischen Weltanschauung den muslimischen Herrschaftsanspruch gerade auch angesichts der negativ veränderten Realitätsbedingungen (Erfahrung von Herrschaftsverlust gegenüber den Kulturen der ‚Ungläubigen‘) strategisch differenziert durchsetzen bzw. restaurieren wollen.

Vom objektiv vorliegenden, grund- und menschenrechtswidrigen sowie auf totale Herrschaft und Unterwerfung ausgerichteten islamischen Weltanschauungssystem strikt zu unterscheiden sind dann die subjektiven Einstellungen und Verhaltensweisen konkreter Muslime. Entscheidungstheoretisch betrachtet können sich diese zum Beispiel entweder rigoros und dogmatisch an die objektiven Vorgaben halten, diese aktiv-kämpferisch (djihadistisch) gegenüber den Nichtmuslimen zur Geltung bringen, die Haram- und Halal-Regeln nur partiell befolgen, diese weitgehend ignorieren (ohne das nach außen zu zeigen), sich öffentlich distanzieren (austreten) oder aber einen subjektivistisch interpretierten „Self-Made-Islam“ kreieren, der die „gefährlichen“, „anstößigen“, „problematischen“, „unliebsamen“ Aussagen einfach voluntaristisch ausblendet und so tut, als sei dieser subjektivistisch konstruierte Islam der „eigentliche“ Islam. Aus herrschaftskritisch-wissenschaftlicher Perspektive wäre es jedenfalls verfehlt, aus Rücksicht auf vermeintlich „unpolitische Self-Made-Muslime“ bzw. unreflektierte „Mitläufer“ des Islam die Kritik an der islamischen Herrschaftskultur und ihrer strenggläubigen Protagonisten zu verwässern oder abzubremsen.

Der primäre ‚Block‘, auf den sich Islamkritik bezieht, ist demnach der objektiv vorliegende Islam einschließlich seiner „streng gläubigen“ bzw. undistanzierten Befolger. Genau aber zum Schutz dieses ultrareaktionären Blocks wird in Deutschland eine zu überwindende politisch-mediale Hetzkulisse gegen „Islamfeindlichkeit“, „Muslimfeindlichkeit“, „antimuslimischen Rassismus“ etc. aufrechterhalten.

Anmerkungen

[1] Die Sachlage ist relativ delikat. Denn die Konstrukte „Guter Islam“/„Böser Islamismus“ und „politischer Islam“/„unpolitischer (rein spiritueller) Islam“ sind in erster Linie funktionale „Erfindungen“ der Organe des proislamischen Parteienstaates und seines Sicherheitsapparates (Verfassungsschutz etc.) Von daher finden sie dann Eingang in den unreflektierten öffentlich-medialen Diskurs und werden von staats-, partei- und mediennahen sowie einigen universitären Vertretern einer „Islamkritik light“ übernommen. Aufschlussreich hierzu war ein Leitantrag der CSU zum „Politischen Islam“ (2016) in enger Kombination mit dem Konstrukt „verfassungsschutzrelevante Islamfeindlichkeit“.

Genauer betrachtet geht es bei diesen realitätswidrigen Konstrukten grundlegend darum, (1) die Kollaboration mit ausländischen islamischen Herrschaftsträgern sowie mit inländischen Islamverbänden rechtfertigen zu können („Der (gute) Islam gehört zu Deutschland“. Seine ausländischen Vertreter sind „gute Handels- und Bündnispartner“ etc.), (2) dennoch die unmittelbar militanten (terroristisch-djihadistischen) und offen verfassungsfeindlich agierenden Islamakteure/„Gefährder“ (Vertreter des „bösen Islamismus“, die den angeblich „guten Islam“ verfälschen bzw. missbrauchen) beobachten und strafrechtlich verfolgen zu können und (3) grundsätzliche Islamkritik, die den objektiv vorliegenden grund- und menschenrechtswidrigen Inhalt der islamischen Weltanschauung fokussiert und damit dem proislamischen Kollaborationsstaat widerstrebt und deshalb missfällt, als „verfassungsschutzrelevante Islamfeindlichkeit“ zu diskriminieren.

Das Konstrukt erfüllt damit drei Funktionen: 1. Legitimation der Islamkollaboration, 2. Legitimation der Beobachtung und Verfolgung der den Islam angeblich verfälschenden „Islamisten“ und 3. Legitimation der Diskriminierung prinzipieller Islamkritik als „verfassungsschutzrelevante Islamfeindlichkeit“.

Ab dieser Erkenntnislage beginnt dann eigentlich erst die Zone der wissenschaftlich aufgeklärten und tragfähigen Islamkritik.

[2] Siehe dazu ausführlich: https://hintergrund-verlag.de/produkt/der-islam-als-grund-und-menschenrechtswidrige-weltanschauung/

[3] https://hintergrund-verlag.de/analyse-der-islamischen-herrschaftskultur/hartmut-krauss-islamische-herrschaftsstrategie-unter-den-bedingungen-westlicher-vorherrschaft/

[4] Siehe zur Kritik dieser Bezeichnungen auch Tilman Nagel: „‚Der Islamismus hat mit dem Islam nichts zu tun‘ – Eine westliche Illusion“ https://hintergrund-verlag.de/analyse-der-islamischen-herrschaftskultur/tilman-nagel-der-islamismus-hat-mit-dem-islam-nichts-zu-tun-eine-westliche-illusion/ sowie T. Costas „Der Islam ist immer politisch“ https://www.frauenheldinnen.de/themen/islamismus/der-islam-ist-immer-politisch/ und „Der Islamismus ist keine Perversion des Islam https://www.frauenheldinnen.de/themen/islamismus/der-islamismus-ist-keine-perversion-des-islam/

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