Solidarität mit Ralph Giordano – Die expansive Sichtbarmachung islamischer Kontrollmacht im Schatten der Religionsfreiheit
In einem Streitgespräch mit dem verbandsislamischen Funktionär Bekir Alboga, das vom TV-Kanal des Kölner Stadtanzeigers ausgestrahlt wurde, hatte Ralph Giordano den Bau einer Großmoschee in Köln als Zeichen der Desintegration und als Zurückweichen vor dem Vormarsch der islamischen Herrschaftskultur kritisiert. Daraufhin bekam er postwendend Morddrohungen von radikalen Muslimen, während ihm der altliberale Gerhard Baum – als exemplarischer Vertreter der deutschen Gutmenschen-Fraktion – ebenso reflexartig in den Rücken fiel und mit den herkömmlichen Klischees die reaktionären und antiliberalen Grundmerkmale des Islam dementierte.
Wie unübersichtlich und heruntergekommen die politisch-ideologischen Verhältnisse hierzulande mittlerweile sind, zeigt sich in diesem Fall einmal mehr in der folgenden bizarren Konstellation: Auf der einen Seite wird der prominente jüdische Antifaschist Giordano von proislamischen Kräften in diffamierender Weise in die rechte Ecke gestellt und seine begründete Kritik an integrationsunwilligen und antidemokratischen Muslimen als „rassistisch“ und „fremdenfeindlich“ diffamiert. Grenzt man sich anderseits mit scharfen Worten von rechtsradikalen Trittbrettfahrern ab, die sich an die fortschrittlich-demokratische Islamkritik aus populistischen und taktischen Gründen anhängen, dann handelt man sich wie Giordano eine Strafanzeige ein. (Er hatte die rechtspopulistische Partei „Pro Köln“ als „lokale Variante des zeitgenössischen Nationalsozialismus“ bezeichnet und sich dagegen verwahrt, mit „Pro Köln“ in Verbindung gebracht zu werden, nur weil er sich gegen den geplanten Bau einer Zentralmoschee in Köln ausgesprochen habe.)
Die HINTERGRUND-Redaktion solidarisiert sich mit Ralph Giordano und unterstützt seine Positionen u. a. auch mit Argumenten, wie sie im nachstehenden Beitrag näher ausgeführt werden.
An die fortschrittliche Öffentlichkeit richten wir folgenden Appell:
Während sich pseudolinke und auf muslimische Wählerstimmen schielende Kräfte als Islamapologeten aufspielen und in ihrer objektiven Wirkung oftmals wie Handlanger der Islamisten agieren, wenden sich Teile der einheimischen Rechtsextremisten aus Gründen arisch-rassistischer und deutschtümelnder ‚Vormachtskonkurrenz’ gegen das Einsickern der islamischen Herrschaftskultur. Gegenüber diesen reaktionären Lagern gilt es in Deutschland und Europa eine dritte emanzipatorische Front aufzubauen, die sich gleichermaßen gegen den einheimischen (rassistischen) wie den zugewanderten (religiös-totalitären) Rechtsextremismus und seine Unterstützergruppen wendet und für eine fortschrittliche Gesellschaftsveränderung im Sinne der Grundprinzipien der ‚kulturellen Moderne’ eintritt.
Die Strategie der ‚legalistischen‘ Islamisierung findet ihre scheinbare Rechtfertigungsgrundlage in einer isoliert-abstrakten sowie unkritisch-formalistischen Auslegung von Artikel 4, Absatz 1 und 2 des Grundgesetzes. („Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.“). So wird nicht nur von islamischen Verbandsfunktionären, sondern auch von islamophilen deutschen Politkern, Juristen, Journalisten etc. mit Verweis auf den „Religionsparagraphen“ immer wieder jede Kritik an der öffentlichen und rechtlichen Ausweitung islamischer Normen, Verhaltensweisen und Glaubensbezeugungen notorisch abgewehrt. Dabei übersieht diese formalistisch-dogmatische Apologetik folgende Kerntatbestände, die ihre reale Sprengkraft wohl erst noch entfalten werden:
A) Der Religionsbegriff des Grundgesetzes[1] unterstellt unter dem Eindruck der kulturhistorischen Wirkung des Aufklärungshumanismus ein modernes Religionsverständnis, wonach Religion gleich welcher Art keine absolute Geltungsmacht mehr beanspruchen kann, sondern eine Trennung von Religion, Staat, Recht und Privatsphäre vorausgesetzt ist. Genau diese Trennung hat der Islam in Lehre und Praxis eben nicht vollzogen. Solange er aber „die Trennung von Staat und Moschee ablehnt, ist er als Ideologie zu betrachten, nicht als Religion. Seine Ziele sind damit politisch – und nicht ein Aspekt von Religionsfreiheit“ (Wagner 2004). Zudem gewährt er keine Glaubensfreiheit und verknüpft Gläubigkeit untrennbar mit der Einhaltung grundrechtswidriger Vorschriften. Aus diesem Grund kann sich der säkular-demokratische Staat im Falle des Islam auch nicht auf einen inhaltsabstrakten, die konkreten Glaubensvorschriften ignorierenden, Neutralismus zurückziehen und darf auch nicht auf eine „scharfe Befragung“ verzichten[2].
B) Da der Islam folglich in seiner vorherrschenden orthodoxen Form massiv mit diversen Artikeln des Grundgesetzes kollidiert, sich nicht auf die Ausübung seiner eigentümlichen Rituale (Beten, Fasten, Pilgerreise, Feiertage) und spirituellen Belange beschränken lässt und grundsätzlich einer säkular-demokratischen Gesellschaftsordnung widerstrebt, kann er auch keinen vollen Schutz des Grundgesetzes für sich in Anspruch nehmen. Generell muss deshalb die Einhaltung und der Schutz grund- und menschenrechtlicher Regelungen Vorrang haben vor dem Schutz eines religiösen Glaubens, der in wesentlichen Teilen auf der Befolgung verfassungswidriger religiöser Vorschriften beruht. Die rechtsdogmatisch konstruierte Unterscheidung zwischen ‚Überzeugung’ und ‚Handlung’ widerspricht nicht nur aufgrund ihrer mechanistischen Aufspaltung der integralen Logik menschlicher Lebenstätigkeit und ist mithin lebenswirklichkeitsfremd, sondern verkennt in Gänze die Wesensspezifik des Islam als einer prämodernen Vorschriftenreligion[3]: Die Glaubensausübung der (streng gläubigen) Muslime muss sich in der konkret-praktischen Befolgung von alltagsbestimmenden Handlungsnormen realisieren und kann eben nicht auf das bloße (passive) ‚Haben’ von ‚Überzeugungen’ beschränkt werden.
C) In der öffentlichen Debatte sowie in der gesetzgeberischen und juristischen Praxis wird zudem übersehen, dass Artikel 4 des Grundgesetzes auch das Recht auf Freiheit von der Religion garantieren soll. D. h.: Er gilt ebenso für die in Deutschland große Zahl nichtreligiöser Menschen („Ungläubige“), die im Übrigen einen grundgesetzlichen Anspruch darauf haben, gegenüber der dem Islam unleugbar anhaftenden Diskriminierung und Gewaltandrohung in Schutz genommen zu werden. Auch ist jenseits des christlich-islamischen Dialogs in Rechnung zustellen, dass nicht nur die Gefühle religiöser Gruppen verletzt werden können, sondern genau so die Gefühle nichtreligiöser Menschen, die sich z. B. durch allzu penetrante Gotteshuldigung in der Öffentlichkeit belästigt und herausgefordert fühlen.
Ein sichtbares Zeichen der Ausbreitung der islamischen Herrschaftskultur ist die wachsende Zahl von Moscheen, während gleichzeitig – zumindest nach Angaben des Zentrums für Türkeistudien – die Zahl der Moscheebesucher nachhaltig schrumpft. „Nur 13,0% der 18-25-Jährigen besucht regelmäßig die Moschee gegenüber immerhin 50,0% der Über 60-Jährigen“ (Zentrum für Türkeistudien 2004). Dem vermehrten Moscheebau liegt demzufolge nicht etwa eine spontane Frömmigkeitsausbreitung zugrunde, sondern vielmehr eine gezielte expansive Symbolpolitik des konservativ-fundamentalistischen Lagers der Muslime. Aufschlussreich ist der Tatbestand, dass die größten Moscheen in Frankreich, Spanien, Italien, Belgien, Großbritannien etc. mit riesiger finanzieller Unterstützung aus Saudi-Arabien gebaut wurden[4], was auf einen entsprechenden streng-orthodoxen, nämlich wahabitischen Einfluss schließen lässt. In Deutschland existieren mittlerweile über 100 klassische Moscheen und über 2.200 Gebetshäuser, die größten davon in Berlin („Moschee des Märtyrertums“) mit 5.000 „Betplätzen“, in Frankfurt mit 3.000 und in Mannheim mit 2.500 Plätzen. Zum Teil werden diese Bauten von deutschen Kommunen subventioniert, wie im Fall des niederbayrischen Ortes Dingolfing.
Die Moschee (arabisch „Masdschid“ = „Ort der Niederwerfung“), ist – deckungsgleich mit der Wesensstruktur des Islam – nicht nur Ort spiritueller Glaubenspraxis, sondern zugleich Ort politisch-weltanschaulicher Indoktrination und zum Teil auch nachweislich Stätte kriminell-terroristischer Konspiration. Moscheen waren immer auch Verwaltungs- und Handelszentren, in denen weltliche Dinge bis zur Kriegsvorbereitung besprochen wurden. Zudem fungiert die Moschee als Stätte der Geschlechtertrennung und damit als reproduktiver Ort des autoritären Patriarchalismus. „So wie die Moscheen in Deutschland mehrheitlich betrieben werden, sind sie nicht nur Männerhäuser, sondern auch die Initiationsorte einer muslimischen Parallel- und Gegengesellschaft. Und diese Gesellschaft ist nicht nur von der deutschen Gesellschaft weitgehend getrennt, sondern trennt auch die islamische Gesellschaft vertikal, in Männer und Frauen“ (Necla Kelek).
Gerade unter den Bedingungen der westlichen Diaspora soll die Zahl, Größe und Imposanz der Moscheen darüber hinaus nach außen Stärke, Einfluss und Macht des Islam ausdrücken bzw. dessen universellen Herrschaftsanspruch demonstrieren. Bezeichnenderweise tragen viele Moscheen den Beinamen „Fatih“ (der Eroberer) in Anlehnung an Fatih Sultan Mehmet, der 1453 das früher christliche Konstantinopel eroberte. „Fast an jedem Ort“, so Spuler-Stegemann (2002, S. 156f.), „taucht … der Name ‚Fatih Camii‘, ‚Eroberer-Moschee, auf, z. B. in Pforzheim, Heilbronn, Mannheim, Bremen, im hessischen Stadtallendorf, in Lauterbach, Köln, Wuppertal-Barmen, Castrop-Rauxel, Kaiserslautern, Krefeld, Hameln, Kiel, Flensburg oder in Lübeck.“
Als Provokation ist auch der Name „Ayasofya“ anzusehen, wie die 1996 in Nürnberg eröffnete Moschee oder die Moscheen in Oberhausen und Düsseldorf. Denn: Die Hagia Sophia, jene einst vom Kaiser Konstantin erbaute Kirche, wurde nach der Eroberung von Konstantinopel zu einer Moschee umgewandelt und gilt bei den Muslimen bis heute als Symbol des Sieges des Islam über das Christentum.
Was dem vordergründigen oder leichtgläubigen Betrachter als fromme Begegnungsstätte, erscheint, die einmal im Jahr sogar zum „Tag der offenen Tür“ einlädt, entpuppt sich bei näherer Betrachtung des Öfteren als Showkulisse für eine gezielte militant-terroristische Agitation. So warben Moscheen wie die „Ayasofia Cami“ in Aschaffenburg oder die Fatih-Moschee in Mannheim durch Verweise auf ihren Internet-Seiten für die militärische Ausbildung zum Dschihad. Dort hieß es u. a.:
„Entsprechend dem oben genannten Vers (‚Und rüstet gegen sie auf, soviel ihr an Streitmacht und Schlachtrossen aufbieten könnt …‘ ) ist die militärische Ausbildung im Islam eine Verpflichtung eines jeden zurechnungsfähigen, männlichen und gereiften Muslims, ob reich oder arm, ob Studierender oder Arbeiter, ob in einem moslemischen Land oder in einem nicht moslemischen Land lebend. Der Prophet (Friede sei mit ihm) erklärte die Bedeutung des Begriffs ‚Kraft‘ aus dem o. g. Vers während einer Freitagsrede, indem er erwähnte, dass ‚Kraft‘ speziell das Schiessen meint.
Der Vers meint mit ‚soviel ihr an Streitmacht und Schlachtrossen aufbieten könnt … ‚‘ dass die Muslime sich bis zum Äußersten ihrer Fähigkeiten und Umstände vorbereiten sollen. ‚Schlachtrosse‘ bezieht sich auf die Pferde, die für die Schlachten vorbereitet wurden.
In unserem Zeitalter erklären die islamischen Gelehrten, dass dieser Ausdruck jegliche Formen moderner Waffentechniken meint, wie z. B. Infanterie-Waffen, Tanks, Artillerie, Flugzeuge, usw. Der o. g. Vers ist ein klares Beweismaterial dafür, dass militärische Ausbildungen jeglicher Art eine islamische Verpflichtung sind, und nicht etwas, was einem freigestellt wird“ (zit. n. Ulfkotte 2003, S.106.).
Eine solche Deutung des Islam ist keinesfalls als Verfälschung einer winzigen Minderheit zu betrachten. Tatsächlich ermöglichen Koran und Sunna in ihrem Aussage- und Überlieferungsbestand nicht nur eine derartige Interpretation, sondern legen sie sogar durch ein ganzes Bündel von Versen und Traditionen nahe. Entsprechend wird sie auch von breiten Teilen der streng gläubigen Muslime als vorherrschende Sichtweise geteilt.
Hinzu kommt, dass es weltweit islamische Geistliche zuhauf gibt, welche die ihnen unterstellten Gläubigen im Namen des Islam in Form von Fatwas (religiösen Gutachten) zu Terror und Gewaltanwendung anstacheln. In einem Aufruf arabischer Liberaler an den UN-Sicherheitsrat wurden folgende Beispiele angeführt:
* „Als der vorsitzende Richter am ägyptischen Gerichtshof 1992 Sheikh Mohammad Al-Ghazali (ein Führer der ägyptischen Muslimbruderschaft) nach dessen Meinung zum Mord an Faraj Foda (säkularer ägyptischer Intellektueller) fragte, meinte Sheikh Al-Ghazali: ‚Der Mord an Faraj Foda war die Bestrafung eines Apostaten, die der Imam (der Staat) nicht ausgeführt hat’. Als der Angeklagte Al-Ghazalis Position hörte, rief er: ‚Jetzt werde ich mit reinem Gewissen sterben’.
* Am 13. Februar 2002 veröffentlichte die in London ansässige Zeitung Al-Hayat eine von dem saudischen Sheikh Ali Bin Khodair Al-Khodhari herausgegebene Fatwa, in dem er die Anschläge vom 11. September in Washington und New York gutheißt und verzeiht. In seiner Fatwa erklärte der Sheikh: „Es ist erstaunlich, dass um die Opfer als [amerikanische] Unschuldige getrauert wird. Diese Opfer können als ungläubige Amerikaner betrachtet werden, die es nicht verdienen, dass man um sie trauert, weil jeder Amerikaner aufgrund seiner Beziehung zu seiner Regierung ein Krieger ist oder [diese Regierung] mit Geld oder seiner Meinung unterstützt. Es ist legitim, sie alle als Kämpfer zu töten; oder als Nicht-Kämpfer wie die Alten, die Blinden oder die Nichtmuslime …‘
* Am 13. Februar 2002 veröffentlichte die Al-Hayat eine weitere Fatwa, herausgegeben vom saudischen Sheikh Safar Bin Abdulrahman Al-Hawali, in der dieser die Anschläge vom 11. September als angemessene Antwort auf Präsident Clintons Raketenangriffe auf Al-Qaida-Trainingscamps nach den Terroranschlägen auf die US-Botschaft in Nairobi, Kenia, bezeichnete. Im Weiteren entschuldigte er die Anschläge auf das World Trade Center und das Pentagon, indem er sie als Zentren der Geldwäsche, als Teufelsnest, Spionagezelle und Mafiazentrum bezeichnete.
* Die von Sheikh Yousef Qaradawi herausgegebene Fatwa erlaubt die Tötung von ‚fötalen‘ (ungeborenen) Juden. Denn (so Qaradawi), wenn Juden geboren sind und aufwachsen, kommen sie eines Tages in die israelische Armee. Darüber hinaus gab Al-Qaradawi am 3. September 2004 (beim ägyptischen Journalistenverband) eine Fatwa heraus, nach der alle im Irak arbeitenden amerikanischen Zivilisten zu töten seien.
* Am 3. Juli 2004 brachte er eine andere Fatwa heraus (veröffentlicht in der Al-Ahram Al-Arabi), welche die Ermordung muslimischer Intellektueller als Apostaten erlaubte. Er behauptete, dass der Islam den Mord an solchen Apostaten rechtfertige. Und nach der von dem Tunesier Rashid Al-Ghannoushi herausgegebenen Fatwa ist es erlaubt, alle israelischen Zivilisten zu töten, weil es (so Ghannoushi in der Fatwa) ‚in Israel keine Zivilisten gibt. Die Bevölkerung – Männer, Frauen und Kinder – sind die Reservesoldaten der Armee und können als solche getötet werden‘“[5]
Auch in den Moscheen Europas und Deutschlands sind die Hasspredigten und gewaltlegitimierenden Stellungnahmen diverser Vorbeter ruchbar geworden, so etwa die Rechtfertigung der Züchtigung von Frauen oder aber vielfältige Verleumdungen der westlichen Werte- und Aufklärungskultur.
Einige islamische Begegnungsstätten wiederum, wie das „Islamische Zentrum Münster“ , das „Islamische Zentrum Hamburg“ mit der angeschlossenen Imam-Al-Moschee und weitere islamische Zentren in Frankfurt, Berlin, Hannover und München sind Propagandanester und Stützpunkte des schiitischen Fundamentalismus in Deutschland, die unter der Kontrolle der iranischen Gottesdiktatur stehen und zum Teil auch als Anlaufstelle der libanesischen Terrorgruppe Hisbollah dienen.
Auch wenn natürlich nicht in allen Moscheen in Deutschland offene Hasspredigten gehalten werden und zur unmittelbaren Gewaltanwendung gegen ‚Ungläubige‘ aufgerufen wird, so handelt es sich doch in den allermeisten Fällen gemäß dem Grundcharakter des Islam um abgeschottete ideologische Räume, in denen antiliberale, „gottesherrschaftliche“ und menschenrechtswidrige Denk- und Einstellungsmuster reproduziert und stabilisiert werden. Der wirkliche Lackmustest für der europäischen Gesellschaften besteht deshalb darin, ob sie weiterhin die Ausbreitung totalitärer Herrschaftskultur unter dem Deckmantel der Religionsfreiheit hinnehmen und damit ihr eigenes Fundament unterminieren werden, oder aber ob sie das erforderliche Maß an substanzethischer Abwehrkraft aufbringen und den Entfaltungsprozess muslimischer Gegengesellschaften stoppen und revidieren werden. Denn: Wer wie der orthodoxe Gesetzes-Islam die europäische Aufklärungskultur feindselig bekämpft und untergräbt, zerstört die Grundsätze von Säkularität und individueller Freiheit.
Fußnoten