Ehrenmorde haben sehr wohl mit dem Islam zu tun

 In Analyse der islamischen Herrschaftskultur

Gegen die ideologisch-apologetische Entislamisierung von Straftaten mit spezifisch-muslimischem Täterhintergrund

 

Vorbemerkung

In einem Interview mit der Neuen Osnabrücker Zeitung (14. November 2012, S. 5) stellte Bülent Ucar, Leiter des neu gegründeten Instituts für Islamische Theologie an der Universität Osnabrück, die unter Islamapologeten verbreitete These auf, „Ehrenmorde haben nichts mit Islam zu tun“ (so auch die große Überschrift). „Nicht im Islam liegen diese Taten begründet, sondern in einer archaisch-patriarchalischen Gesellschaftsstruktur.“ „Das sind keine religiös geprägten Handlungen.“ „Solche Taten werden sehr oft islamisiert. Wenn so etwas in der Mehrheitsgesellschaft geschieht, spricht man von einem Familiendrama. Bei Fällen aus einem muslimischen Umfeld ist sofort von Ehrenmord die Rede.“

Darüber hinaus forderte Ucar, den Islam (er spricht im Unterschied zu manchen Islamapologeten tatsächlich vom Islam im Singular) in Deutschland rechtlich mit den Kirchen gleichzustellen – ihm den Status einer Körperschaft öffentlichen Rechts zu verleihen. „Das wäre der folgerichtige Schritt im Integrationsprozeß.“ Der frisch unterzeichnete Staatsvertrag mit den Muslimen in Hamburg ginge nicht weit genug. Er sei „vernünftige Symbolpolitik“, reiche aber nicht aus.

Anlass für dieses Interview war u. a. der Beginn eines Ehrenmordprozesses am Osnabrücker Landgericht. Verhandelt wird gegen den Ehemann und den Vater einer 22-Jährigen, die laut Anklage von ihrem Ehemann in Absprache mit ihrem Vater erwürgt worden sei, da sie die Familienehre befleckt habe, indem sie aus der „muslimischen Sunnitenfamilie mit einer streng traditionell patriarchalisch-islamischen Familienstruktur“ ausgebrochen war. Da die Getötete eine Beziehung mit einem verheirateten Mann eingegangen war, soll dadurch die Familienehre so befleckt worden sein, dass diese aus Sicht der Angeklagten nur durch die Tötung wiederhergestellt werden konnte.

 

Die Behauptung, „Ehrenmorde haben nichts mit Islam zu tun“, ist in ihrer Realitätswidrigkeit absurd und für den Ruf eines Islamwissenschaftlers im Range eines Institutsleiters im Grunde desaströs. Genau so gut könnte man auch die These aufstellen, die nationalsozialistische Ideologie habe nichts mit dem Holocaust zu tun, denn in „Mein Kampf“ stehe darüber kein Wort, und zudem habe es Antisemitismus auch schon vor den Nazis und außerhalb der NSDAP gegeben.

Was Ucar, wie viele der ver- und halbgebildeten Islamapologeten, in entlarvender Ungeschminktheit fordert, ist eine unwissenschaftliche Entgegensetzung von weltanschaulich-religiöser Normativität, archaisch-patriarchalischen Verhältnissen und „kulturellen Hintergründen“. Max Weber, der den Islam mit guten Gründen als „Kriegerreligion“ charakterisierte, und Karl Marx, der klarsichtig die muslimische Feindsetzung erkannte, dürften sich angesichts dieses wissenschaftszerstörerischen Auseinanderreißens realer Zusammenhänge im Grabe umdrehen!

Der Islam (bzw. sein angeblicher Stifter Mohammed) ist zwar nicht der „Erfinder“ des Patriarchats, aber er fungiert bis heute als sein treuester konservierender und systematisierender Träger. Tatsächlich blieb er nämlich trotz aller Neuerungen und Modifikationen der vorgefundenen altarabischen Stammeskultur verhaftet, übernahm von ihr zahlreiche Sitten, Gebräuche, Praxen etc. wie Polygamie, Sklaverei, einfache Ehescheidung, Beschneidung und zeremonielle Reinheit, ging ihr gegenüber Konzessionen ein und vermochte sich insgesamt betrachtet ihrer Prägekraft nicht zu entziehen.

Genauer betrachtet fixiert der islamische Normenkatalog wesentliche Seiten des archaischen Patriarchats der vorgefundenen arabischen Stammesgesellschaft und reproduziert damit die Niederrangigkeit der Frauen nunmehr im Gewand einer monotheistischen Legitimationsideologie. „Unangetastet blieb vor allem die weit überlegene Rechtstellung des Mannes, etwa sein Initiativrecht auf Anbahnung und Auflösung eines Eheverhältnisses, seine – auch finanzielle – Dominanz innerhalb der Ehe, sein Recht auf mehrere Frauen, sei es im Rahmen einer Ehe, sei es – auch gleichzeitig – im Rahmen des (legalen) Konkubinats (mit Sklavinnen)“ (Noth 1987, S. 51)

Demnach besteht kein Gegensatz zwischen archaischen (altarabisch-patriarchalischen) Stammesnormen einerseits und dem orthodoxen Islam (der selbst eine eklektische Synthese darstellt) andererseits. Vielmehr liefert der orthodoxe Islam zum einen die passförmige Konservierungs- und Reproduktionsgrundlage der archaischen Traditionen und hebt sie zum anderen auf eine neue, vertiefende und erweiternde Legitimationsebene.

Von zentraler Bedeutung für die Grundlegung des islamischen Patriarchats ist letztendlich die koranische Festschreibung der männlichen Überlegenheit bzw. der weiblichen Unterlegenheit als gottgewolltes Prinzip. So heißt es unmissverständlich in Sure 4, 33:

„Die Männer sind den Frauen überlegen wegen dessen, was Allah den einen vor den anderen gegeben hat, und weil sie von ihrem Vermögen (für die Frauen) auslegen. Die rechtschaffenen Frauen sind gehorsam und sorgsam in der Abwesenheit (ihrer Gatten), wie Allah für sie sorgte. Diejenigen aber, für deren Widerspenstigkeit ihr fürchtet – warnet sie, verbannt sie aus den Schlafgemächern[1] und schlagt sie. Und so sie euch gehorchen, so suchet keinen Weg wider sie; siehe Allah ist hoch und groß.“ (Rudolf und Werner)

In Sure 2, 228 heißt es:

„Und die Männer stehen (bei alledem) eine Stufe über ihnen (den Frauen, H. K.)“. (Paret)

Auch sind im folgenden Vers (Sure 4, 5) mit „Schwachsinnigen“ die Frauen und Kinder des männlichen Familienpatriarchen gemeint:

„Und gebt nicht euer Geld, das Gott euch zum Unterhalt bestimmt hat, den Schwachsinnigen (in die Hand)! Beschafft ihnen (vielmehr) damit Unterhalt und Kleidung! Und sprecht ihnen freundlich zu! (Paret)

In einer Überlieferung, die nach Al-Buchari auf den Gefährten des Propheten namens Abu Sai’d al-Chudri zurückgeht, hat Mohammed zu einer Gruppe von Frauen u. a. Folgendes gesagt: „’Frauen, gebt Almosen, denn mir wurde das Volk der Hölle gezeigt, und die meisten von denen, die dort waren, wart ihr.’ (…) Auch sah ich nie jemanden mit weniger Verstand und geringerer Religiosität als manche von euch! Und ihr könnt selbst einen Mann, der einsichtig, beherrscht und religiös ist, betören!’“ Nachdem Mohammed noch einmal betont hatte, dass die Zeugenschaft einer Frau nicht halb so viel Gewicht hat, wie die eines Mannes, sagte er: „’Seht ihr? Das ist, weil ihr weniger Verstand besitzt.’ Dann fragte er die Frauen: ‚Wenn die Frauen ihre Menstruation haben, dann beten sie nicht und halten keinen Ramadan ein, nicht wahr?’ Die Frauen bejahten auch das. Er erklärt: ‚Und das kommt von eurem geringeren Glauben.’“[2]

Die Unterlegenheit der Frauen ist demnach im orthodox-islamischen Begründungsdiskurs in dreifacher Hinsicht festgelegt: Ökonomisch (Morgengabe), kognitiv (weniger Verstand) und moralisch (geringerer Glauben).

Diese prinzipielle, angeblich gottgewollte Überlegenheit des Mannes bzw. Unterlegenheit der Frau liefert dann die normative Basis für ein umfassendes islamisches Regelsystem, das in einem eklatanten Gegensatz zu dem in Artikel 3 des deutschen Grundgesetzes festgeschriebenen Gleichheitsgrundsatz steht. Zudem verstößt natürlich das dem Mann eingeräumte koranische Züchtigungsrecht in massiver Weise gegen Artikel 2 Abs. 2 des Grundgesetzes (GG).

Hervorzuheben ist zudem der normativ vorgegebene Tatbestand, dass die islamische Ehe im Stile eines Kaufvertrages geschlossen wird, wobei die Frau auf die Eigenschaft einer austauschbaren Handelsware mit sexueller Grundfunktion beschränkt ist. Genau genommen bedeutet die Verheiratung für die Frau den Übergang von der patriarchalischen Vormundschaft des Vaters unter die Vormundschaft des Ehemannes. So heißt es in der Scharia:

„Falls die Braut Jungfrau ist, dürfen ihr Vater oder Grossvater sie ohne ihre Erlaubnis mit jemandem verheiraten, aber es wird empfohlen, ihre Erlaubnis einzuholen, falls sie die Pubertät (!) erreicht hat. Das Schweigen einer Jungfrau wird als Zustimmung gewertet.“[3]

Dementsprechend dominiert auch heute noch in der islamischen Welt der Modus der ‚versprochenen Zwangsheirat‘ bzw. der patriarchalisch kontrollierten ‚unfreien Gattenwahl‘.

Insgesamt gilt, dass die islamische Ehe weder auf Selbstbestimmung noch auf Partnerschaft basiert, sondern auf strukturell-normativer Unterordnung und weitgehender Entmündigung der Frau. Im Rahmen dieses islamisch-patriarchalischen Normengefüges ist das Bild der „anständigen Frau“ deckungsgleich mit der gehorsam-unterwürfigen Frau, die sich dem patriarchalischen Diktat folgsam beugt. Eine Frau mit einem eigenen Willen und einer eigenständigen Lebensführung ohne männliche Überwachung und Vormundschaft gilt demgegenüber als „unehrenhaft“. So bringt eine Tochter, die nicht auf ihre Eltern hört, z. B. den verordneten Ehemann ablehnt, Schande über die Familie. Genauer betrachtet ist Ehre der realisierte bzw. sich über normkonforme äußere Verhaltensweisen und Gehorsamshaltungen (inklusive Demutsgesten) beständig reproduzierende Anspruch auf Anerkennung als (patriarchale) Autorität.

Die Nichtbefolgung grundlegender, autoritär-hierarchisch vorgegebener und unhinterfragbarer Regeln und Normen (Verhaltensanforderungen) wird dann andererseits als Verletzung der Ehre, d. h. als Missachtung des kategorischen Herrschafts-, Respekt- und Anerkennungsanspruchs der Autoritätsperson(en) angesehen und dieser nach außen sichtbar gewordene Autoritätsverlust (Schande) zwecks Wiederherstellung der ursprünglichen Ehre massiv sanktioniert. Dabei bilden die Ehren- oder besser: Schandmorde nur die Spitze des Eisbergs bzw. das brutal-tödliche Endglied einer islamisch bestimmten, religiös-patriarchalischen Herrschaftskultur, das nur dann zum Tragen kommt, wenn dem extremen repressiven Unterwerfungsdruck der autoritär-patriarchalischen Familien in letzter Konsequenz widerstanden wird. In der Studie „Ehrenmorde in Deutschland 1996-2005“, in der von einer generellen Untererfassung von beträchtlichen 20% ausgegangen wird, wurde für den genannten Zeitraum eine Opferzahl der 78 untersuchten Fälle von 109 ausgewiesen. „Den 109 Opfern stehen 122 Täter entgegen, in 68% der Fälle wurde ein Täter ermittelt, in 14% zwei, in 13% drei, in drei Fällen vier Täter und in einem Fall fünf“ (Oberwittler/Kasselt 2011, S. 76). „Unter den Herkunftsländern dominiert die Türkei als Geburtsland der Täter mit 63% und in Hinblick auf die Staatsangehörigkeit mit 66%. Danach folgen arabische Länder (14%), Länder des ehemaligen Jugoslawien und Albanien mit 8% und Pakistan und Afghanistan mit 6%.“ (ebd. S. 85f.)

Dabei geht es den überindividuell-gruppenideologisch motivierten Tätern – im Gegensatz zu individuell-isoliert gesteuerten Eifersuchtsmorden – grundsätzlich um die islamisch-normativ verankerte Durchsetzung ihres patriarchalen Führungsanspruchs in ihrer Familie als Voraussetzung für die „ehrenhafte (Wieder-) Anerkennung durch das tradierte Kollektiv.

Denn gerade auch für das islamisch-patriarchalische Konzept der Ehre gilt, dass es mit einem rigiden, totalitär wirksamen Gruppendruck verbunden ist, dem sich der und die Einzelne mit jeweils ganz unterschiedlichen Anforderungen nur durch Ausstieg aus diesem geschlossenen Repressionsmilieu mit seinen absolut geltenden Regeln und Vorschriften entziehen können.

 

Zitierte Literatur:

 

Arsel, Ilhan: „Die Frauen sind eure Äcker“. Frauen im islamischen Recht. Übersetzt und herausgegeben von Arzu Toker. Aschaffenburg 2012.

Der Koran (herausgegeben von Kurt Rudolph und Ernst Werner), Leipzig 1984. 6. Auflage.

Der Koran. Übersetzung von Rudi Paret. 10. Auflage. Stuttgart 2007.

Noth, Albrecht: Früher Islam. In: Haarmann, Ulrich (Hg.): Geschichte der arabischen Welt. München 1987, S. 11 – 100.

Oberwittler, Dietrich; Kasselt, Julia: Ehrenmorde in Deutschland 1996-2005. Eine Untersuchung auf der Basis von Prozessakten. Herausgegeben vom Bundeskriminalamt (BKA) Kriminalistisches Institut. Köln 2011.

 

 

 

[1] „D. h., brecht den Verkehr mit ihnen ab.“ Anmerkung des Übersetzers in: Der Koran 1984, S. 102.

[2] Zit. n. Arsel 2012, S. 78.

[3] http://ncwdi.igc.org/html/shariavfc.html

 

(Osnabrück, 15.11.2012)

Recent Posts
0

Start typing and press Enter to search