Mehrheit der Schweizer für ein islamisches Verhüllungsverbot in der Öffentlichkeit

 In Analyse der islamischen Herrschaftskultur

Die Schweizer haben mit knapper Mehrheit für ein Verhüllungsverbot gestimmt. Damit wird es Musliminnen künftig verboten sein, in der Öffentlichkeit Burka und Niqab zu tragen

 

Im Gegensatz zu Deutschland verfügen die Staatsbürgerinnen und -bürger der Schweiz über das wichtige realdemokratische Werkzeug der Volksabstimmung und sind deshalb in der Lage, der herrschaftskonformen politischen Klasse sowie den islamapologetischen/antiislamkritischen Medien ein Stück weit in den Arm zu fallen bzw. die Grenzen ihrer manipulativen Wirkungsmacht aufzuzeigen.

Wie bereits bei der Abstimmung über Minarette (2009) ( http://www.glasnost.de/autoren/krauss/schweiz.html ) hat sich auch diesmal eine – allerdings knappe – Mehrheit für ein Verbot der islamisch begründeten Gesichtsverschleierungen ausgesprochen und damit demonstriert, dass die an kritisch-aufgeklärter Vernunft orientierte Überzeugung und Haltung bei großen Teilen der Bevölkerung noch nicht ganz verschwunden ist. Denn es ist natürlich ein Ausdruck unsäglicher (postmoderner) Dekadenz, unter dem Banner des Diversitätsfetisch gegenüber Burka, Niqab und Hidschab falsche Toleranz zu signalisieren und damit die von orthodox-islamischen Kräften angestrebte Ausbreitung und Sichtbarmachung islamischer Herrschaftskultur von Seiten der etablierten politisch-medialen Kräfte zu bekräftigen.

Generell zielt das Bestreben der orthodoxen Scharia-Muslime darauf ab, ihre feindselige Ablehnung gegenüber der säkular-menschenrechtlichen Normordnung der „Ungläubigen“ möglichst umfassend zu markieren und letztendlich einen gottesherrschaftlichen Zivilisationsbruch auf europäischem Boden herbeizuführen.

Während der militant-djihadistische Flügel der islamischen Gemeinschaft darauf ausgerichtet ist, mit einschüchterndem Terror und Gewaltaktionen „Schrecken in die Herzen der Ungläubigen“ zu pflanzen, ist die Strategie der nichtmilitanten „Islamist:innen“ auf Folgendes gerichtet:

1) Gegengesellschaftliche Abschottung bzw. normative Abriegelung der zugewanderten Muslime gegenüber der „Kultur der Ungläubigen“ zwecks Wahrung der desintegrativen orthodox-islamischen Identität.

2) Durchsetzung islamischer Sonderrechte auf möglichst vielen gesellschaftlichen Systemebenen unter Ausnutzung der staatlich vorherrschenden Laisser-faire-Haltung gegenüber dem Islam. (Z. B. Kopftuch für Lehrerinnen; bekenntnisreligiöser Islamunterricht im öffentlichen Schulsystem, öffentlich finanzierte islamische Theologieinstitute, Imamausbildung auf Kosten der ungläubigen Mehrheitsgesellschaft; Durchsetzung des Muezzinrufs, Schächten, Beschneidung, partielle Anerkennung schariarechtlicher Regelungen etc.)

3) Islamische Infiltration von Parteien, Medien, Bildungssystem, öffentlicher Verwaltung, kommunalen Institutionen im Interesse nicht nur der Islamschönfärbung, sondern insbesondere auch der Diffamierung von fortschrittlich-demokratischer Islamkritik unter dem demagogischen Vorwand des „Antirassismus“. D.h. Hier inszeniert sich die Avantgarde einer erzreaktionären (ultrarechten) und auf zersetzende Expansion ausgerichteten grund- und menschenrechtswidrigen Weltanschauungsgemeinschaft als subventions- und förderungsfähiges Netzwerk.

In diesem strategischen Kontext nimmt die islamische Bekleidungssymbolik in Form von Burka, Niqab, Hidschab und Kopftuch u.a. folgende funktionalen Bedeutungen wahr:

 

  1. Sie ist zunächst nicht einfach religiöses Unterwürfigkeitsabzeichen, sondern das ostentative Zugehörigkeitssymbol zur antisäkularen, grund- und menschenrechtswidrigen Weltanschauungsgemeinschaft des Islam und indiziert damit auch eindeutige Zustimmung zum ungläubigenfeindlichen Grunddiskurs der islamischen Quellen (Koran, Sunna, Sira, Scharia).

 

  1. Sie markiert die bereits bestehende quantitative Präsenz islamischer Herrschaftskultur im Zuwanderungsland sowie das „Funktionieren“ der islamisch-patriarchalischen Kontrollherrschaft über Geist und Körper der islamdogmatisch „zweitrangigen“ und gehorsamspflichtigen Frauen.

 

  1. Sie ist – diskriminierender /„kulturrassistischer“ – Ausdruck der Abgrenzung gegenüber der als moralisch minderwertig verachteten Kultur und „Sittlichkeit“ der Ungläubigen bzw. Nichtmuslime.

 

  1. Sie trennt zwischen ehrbaren Frauen und den „Schlampen“ (die sich aus orthodox-islamischer Sicht wegen ihrer Freizügigkeit über „Übergriffe“ nicht wundern dürfen).

 

  1. Sie ist Ausdruck einer normativen Kultur, die nicht auf Verinnerlichung von Triebkontrolle, sondern auf äußere „Reizverbergung“ konzentriert ist und deshalb auch von nichtmuslimisch sozialisierten europäischen Männern durchaus als Diskriminierung wahrgenommen werden kann. (Die sexualisierte Selbstüberschätzung lautet: „Wenn wir uns als ‚ehrbare‘ muslimische Frauen nicht verschleiern, fallen die alle über uns her.“)

 

Allgemein bekannte Tatsache ist zudem, dass in zahlreichen islamisch dominierten Gesellschaften, Gemeinschaften und Sozialmilieus das Tragen von Kopftüchern, Schleiern und Ganzkörperverhüllungen erzwungene Pflicht ist und im Falle von Zuwiderhandlung drakonisch bestraft wird.

Angesichts dieser unleugbaren Sachlage muss auch die immer wieder vorgebrachte These, die islamischen Bekleidungen seien angeblich ein unschuldiges Ausdrucksmittel der Identitätsfindung und Selbstachtung junger islamischer Frauen, als inakzeptable Ausrede, wenn nicht gar als groteske Zumutung, zurückgewiesen werden. Wer seine Identität und Selbstachtung nur über ein Symbol auszudrücken weiß, das bekanntermaßen auch repressiven und totalitären Kräften als Ausdrucksmittel und Erkennungszeichen dient, der darf sich in seiner faktisch nicht vorhanden Abgrenzungs- und Distanzierungsfähigkeit gegenüber diesen Kräften auch nicht beklagen, wenn er auf begründete Ablehnung stößt. Oder anders: Wenn die islamischen Bekleidungsformen unleugbar sowohl ein Machtsymbol der orthodoxen und radikalislamischen Kräfte sind und in zahlreichen islamisch geprägten Gemeinschaften nachweislich als integraler Bestandteil einer repressiven Erzwingungskultur fungieren, in der Unbotmäßigkeit blutig bestraft wird, so ist deren Tauglichkeit als Identitätssymbol und Stärkungsmittel der Selbstachtung hinlänglich diskreditiert. Diese ‚bedeutungsanalytische‘ Selbstreflexion ist durchaus auch nach Anerkennung strebenden Migrantinnen abzuverlangen.

Die symbolisch bestärkte Haltung, dass sich die zugewanderten Angehörigen und Bekenner einer vormodern-rückständigen sowie autoritär-repressiven Weltanschauung – noch dazu mit dogmatisch ausgeprägter gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit gegenüber Anders- und Ungläubigen – in herrenmenschlicher Überlegenheit wähnen, setzt auf Seiten der nichtmuslimischen Mehrheitsgesellschaft potenziell und tendenziell „natürlich“ negative Emotionen frei, die man nicht in jedem Fall so einfach als „hate speech“ etc. wegdiffamieren kann. Die beste Lösung der angestauten Polarisierungen wäre schlicht und ergreifend eine progressive Machtveränderung in Richtung einer umfassenden Politik der zivilisierten De-Islamisierung.

 

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