Die AfD = In Gänze „gesichert rechtsextremistisch“? oder Rache der etablierten Parteien für den erlittenenen politisch-ideologischen Hegemonieverlust

 In Spätkapitalistische Systementwicklung

Das Bundesamt für Verfassungsschutz stuft die AfD in einem der Öffentlichkeit vorenthaltenen Geheimdokument als „gesichert rechtsextremistisch“ ein. Im Grunde will der politische Herrschaftsapparat damit die islam- und migrationskritische Mehrheit in Deutschland einschüchtern und diskreditieren.

Bei der Bundestagswahl am 23. Februar erreichte die AfD 20,8 Prozent der abgegebenen Stimmen und wurde damit mit Abstand stärkste Oppositionspartei. 10,8 Millionen Wahlberechtigte votierten mit ihrer Zweitstimme für die AfD. In Ostdeutschland wurde die AfD in allen fünf Flächenländern stärkste Kraft und holte mehr Stimmen als alle Ampel-Parteien zusammen.

Dieser Aufstieg der AfD trotz entgegengesetzter massenmedialer Propaganda war und ist im Wesentlichen das Resultat eines umfassenden Versagens der etablierten Parteien auf dem Gebiet der Islam- und Migrationspolitik. Während CDU/CSU, SPD, Grüne, FDP und Linkspartei jahrelang wie eine aufklärungsfeindliche Einheitspartei in Sachen Schönfärbung und Verharmlosung des Islam, pauschaler Verleumdung von Islamkritik und kontrafaktischer Verteidigung und Beschönigung der unregulierten und großenteils irregulären Masseneinwanderung agierten und bis jetzt weiterhin agieren, verspielten sie die Zustimmung großer Teile der Bevölkerung und trieben damit der AfD Wähler und Mitglieder in die Arme, die oftmals mit „gesichert rechtsextremistischer“ Ideologie überhaupt nichts im Sinn haben, sondern in der AfD schlicht das „kleinere Übel“ sehen. Infolgedessen kam es zu der paradoxen (um nicht zu sagen: sozialpathologischen) Konstellation, dass zum einen ein eigentlich klassisch linkes Projekt, nämlich die emanzipatorische Kritik an einer durch und durch antihumanistischen religiösen Herrschaftsideologie und ihren reaktionären Befolgern, von einer „rechtspopulistischen“ Partei adaptiert und wahlpolitisch monopolisiert werden konnte. Zum andern wird im Rahmen der postmodernen Geistesverwirrung emanzipatorische Religions- und Herrschaftskritik seitens der spätkapitalistischen Systemideologen in tatsächlich volksverhetzender Weise als „Islamophobie“ bzw. „antimuslimischer Rassismus“ stigmatisiert oder sogar in totaler Verkehrung der Sachverhalte generell „nazifiziert“[1]. Damit will man in perfider Manier von der – eigentlich verfassungswidrigen – Kumpanei mit einer grund- und menschenrechtwidrigen Weltanschauungsgemeinschaft ablenken. D. h.: Die Kritiker der Elche sind in Wahrheit selber welche.

Der Verfassungsschutzapparat als Repressions- und unlauteres Diskriminierungsinstrument

An Stelle einer „liberaldemokratischen“ und an Fakten orientierten kritischen Auseinandersetzung mit der AfD greifen die Funktionsträger des deutschen Parteienstaates nun zum Mittel der politisch-juristischen Repression und ausgrenzenden Etikettierung, um ihre Herrschaftsposition trotz gravierender Hegemonieverluste auch gegenüber der islam- und migrationskritischen Bevölkerungsmehrheit abzusichern. Ein zentraler Funktionsträger in diesem „Spiel“ ist der umstrittene Verfassungsschutz.

Bei genauerer Betrachtung erweist sich dieser als missbrauchsanfälliges politisches Herrschaftsinstrument der etablierten Parteien und des von ihnen besetzten Staatsapparats. Unter dem Vorwand, die „freiheitlich-demokratische Grundordnung“ (FDGO) zu schützen, dient er insbesondere dem letztendlich antidemokratischen Zweck, unliebsame oppositionelle Kräfte, die dem herrschenden Regierungskurs und dessen Legitimationsideologien widerstreben, systematisch zu diskreditieren, in die willkürlich dehnbare Verdachtszone der „Verfassungsfeindlichkeit“ zu schieben und möglichst umfassend auszuschalten. Dabei wird die FDGO unter der Hand mit der aktuellen Ausgestaltung des politischen Herrschaftssystems gleichgesetzt und im Interesse des Machterhalts der etablierten Parteien ausgelegt.

 

Die fehlende Seriosität der Urteilsanmaßung des Verfassungsschutzes liegt bereits darin, dass er keine klare und konkrete Definition von „rechts“ und „extremistisch“ vorlegt. Stattdessen werden diese Zuschreibungen zwecks ausgrenzender Stigmatisierung nur behauptet und in den vorliegenden Verlautbarungen einfach nur mit fragwürdigen und unklaren Zitatbeispielen unsauber angedichtet. Versteht man unter „rechts“ eine weltanschaulich-politische Position, die auf die Bewahrung oder Wiederherstellung einer zwischenmenschlichen Ungleichheitsordnung mit autoritär-repressiven Strukturen ausgerichtet ist und sich dafür entsprechender Legitimationsideologien bedient, dann gilt das in Deutschland quantitativ und qualitativ in erster Linie für die sich auf den Islam gründende Weltanschauungsgemeinschaft mit ihren diversen Verbänden, Vereinigungen und Vorhutorganisationen.

Zwar gibt es in der AfD kritikwürdige Personen mit Einstellungen und Verlautbarungen, die sich dem Spektrum rechter Ideologeme zuordnen lassen[2] und auf eine tendenziell verharmlosende Relativierung des Naziregimes hinauslaufen. Allerdings trifft das bei weitem nicht auf die gesamte Mitgliedschaft zu und findet zudem keine Verankerung im Parteiprogramm. Darüber hinaus ist auch eine durchgängige und in Gänze vorhandene „extremistische“ Ausrichtung der AfD eine an den Haaren herbeigezogene Unterstellung, für die der Verfassungsschutz den einwandfreien Beweis dahingehend vorlegen müsste, dass die Partei aktiv und aggressiv-kämpferisch die Beseitigung der FDGO betreibt.

Um ihre substanzlose Zuschreibung „gesichert rechtsextremistisch“ der Öffentlichkeit nahezubringen, führt der Verfassungsschutz laut vorliegenden Meldungen lediglich einige polemisch überspitzte Zitate von AfD-Funktionären in Bezug auf Muslime und Migranten an, die allerdings weit unterhalb der im Internet zirkulierenden hasserfüllten Äußerungen von Muslimen gegenüber Ungläubigen liegen. In summa werden diese Aussagen dann dahingehend aufgebauscht, indem man daraus ein „ethnisches Volksverständnis“ konstruiert, mit dem die AfD „Muslime ausgrenze“ und ihnen „die gesellschaftliche Teilhabe abspreche“. Letztendlich folgt daraus, dass die pauschale Bestimmung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ lediglich aus zugespitzten Äußerungen gegenüber Muslimen abgeleitet wird. Mit diesem untauglichen Generalverdacht verkennen das Bundesamt für Verfassungsschutz und seine Weisungsgeber in geradezu skandalöse Weise folgende diesbezüglichen Sachverhalte (für die es mehrere tausend Seiten Belegliteratur gibt[3]):

1) Der Islam, der seinen Befolgern als absolute Richtschnur dient, ist seinerseits eine monotheistisch überhöhte Weltanschauung, die den Grundwerten und menschenrechtlichen Regelungen moderner säkular-demokratischer Gesellschaftsordnungen umfassend widerspricht.

2) Ein wesentlicher Inhalt der islamischen Weltanschauungslehre ist eine explizite gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit gegenüber Ungläubigen (Christen, Juden, Atheisten etc.)

3) Die islamischen Normen verletzen systematisch die Gleichberechtigung von Männern und Frauen.

4) Der Islam verstößt gegen wesentliche Grundrechte wie zum Beispiel die negative Religionsfreiheit oder die freie Wahl des Ehepartners.

5) Insgesamt befinden sich der Islam und seine undistanzierten Befolger in einem objektiven und subjektiven Gegensatzverhältnis zu den Grundwerten und Normen einer freiheitlich-säkularen Gesellschaftsordnung und Lebensgemeinschaft.

Die reaktionäre Hauptbedrohung der freiheitlich-säkularen Gesellschafts- und Lebensordnung in Deutschland, Österreich, der Schweiz und anderen europäischen Ländern liegt heute nicht im einheimischen ‚Rechtspopulismus‘, sondern vielmehr im bereits viel stärker aufgestellten zugewanderten ‚Rechtsextremismus‘ islamischer Prägung. Umso mehr islamisch sozialisierte und sozialisierende Menschen mit ihren patriarchalischen, antijüdischen, homophoben, aufklärungsresistenten etc. Einstellungen im Kontext unregulierter Massenimmigration in die europäischen Länder gelangen, desto negativer und gewalttätiger werden sich die zukünftigen Zerrüttungs-, Spaltungs- und Niedergangsprozesse auf allen gesellschaftlichen Ebenen zuspitzen.

Auch Nichtmitglieder und Nichtwähler der AfD, die eine freiheitlich-demokratische Grundüberzeugung besitzen und deshalb auch eine kritische Haltung gegenüber dem Islam einnehmen, sollten sich nicht beirren lassen und den Diskurs des Verfassungsschutzes und seiner Weisungsgeber im eigenen Grundinteresse offensiv zurückweisen. Denn – wie bereits per Aufruf dargelegt wurde: Der Islam und seine Komplizen stehen „rechts“[4].

Anmerkungen:

[1] Kollaboration mit dem Islam und seinen Befolgern war bekanntlich Sache der Nazis. Siehe den Artikel unter diesem Link und die dort angegebene Literatur: https://hintergrund-verlag.de/analyse-der-islamischen-herrschaftskultur/wider-den-rechtsextremismus-innerhalb-und-ausserhalb-der-islamischen-communities/

[2] Siehe hierzu https://hintergrund-verlag.de/rezensionen/hartmut-krauss-von-wem-geht-die-neurechte-hauptgefahr-aus/

[3] Siehe die Literaturliste unter diesem Link: http://www.gam-online.de/Literatur.html

[4] http://www.gam-online.de/text-Islam%20und%20seine%20Komplizen.html

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