Die Europäische Union. Struktur und Ideologie eines neoliberalen Konzepts der Global Governance

 In Spätkapitalistische Systementwicklung

Michael Mansion

 

Die Europäische Union.

Struktur und Ideologie eines neoliberalen Konzepts der Global Governance

 

Das, was wir augenblicklich die EU nennen, hat schon eine etwas längere Geschichte und nannte sich zuvor EFTA und EWG. Der grundsätzliche Gedanke einer europäischen Vereinigung ist allerdings noch viel älter und geht bis auf Karl den Großen zurück.

Da wir einem mittelalterlichen Staats- und Gesellschaftsverständnis entwachsen sind, kann das Zusammenwachsen der europäischen Staaten nur vor dem zentralen Hintergrund der drei letzten Kriege zwischen Deutschland und Frankreich (1870/71, 1914/18 und 1939/45) sowie den daraus resultierenden Folgen gesehen werden.

Die furchtbaren Kriegseindrücke und Leiden brachten die ehemaligen Feinde dank der Weitsicht ihrer damaligen Lenker (Konrad Adenauer, Charles de Gaulle, Robert Schuman, Jean Monnet und Alcide de Gasperi) an den Verhandlungstisch. Ein dauerhafter Frieden zwischen Deutschland und Frankreich (Deutsch-Französischer Freundschaftsvertrag) war dabei das Fundament Europas und ist es auch weiterhin.

Im Vordergrund standen verständlicherweise zunächst wirtschaftliche Interessen, jedoch zugleich die daran geknüpfte Erwartung, daraus möge sich eine kulturelle Nähe mit politischer Dimension entwickeln lassen, welche in den historisch christlich formierten Nationen Europas bei einer ähnlich gewachsenen Prozesswirklichkeit und dem daraus resultierenden gesellschaftlichen Habitus (P. Bourdieu) keine wesentlichen Probleme aufwürfe. Religiöser Mythos und Vergeschichtlichung spiegeln die Matrix eines Kulturraumes, der Identifikation und Teilhabe ermöglicht.

Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) ist 1957 zunächst aus der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) hervorgegangen, gründete auf der Beendigung der Feindseligkeiten zwischen Deutschland und Frankreich und sollte einen Beitrag zur Stabilisierung des Wirtschaftswachstums im europäischen Binnenmarkt leisten. Die Souveränität der Mitgliedsstaaten wurde kaum eingeschränkt. Vor allem Staatshaushalt und Währungspolitik blieben in der Hand der gewählten nationalen Parlamente.

Der Versuch der Europäischen Kommission, ihre Kompetenzen zu erweitern, stieß in Frankreich z.Z. von Charles de Gaulle auf Widerstand, weil man dort eine von Washington unabhängige Außen- und Sicherheitspolitik bevorzugte, der sich die Bundesrepublik unter Kanzler Adenauer deshalb nicht anschließen wollte, weil sich die Französische Nationalversammlung zuvor einer Europäischen Verteidigungsgemeinschaft (EVG) widersetzt hatte. Für eine deutsch-französische Waffenbrüderschaft schien es kurz nach dem 2. Weltkrieg noch zu früh.

Lange Wirtschaftsflauten mit deutlich vermindertem Wachstum in den führenden kapitalistischen Ländern in den 1970er Jahren führten zu einem langsameren Anwachsen des Faktors Produktivität mit sinkender Beschäftigung und wachsender Ungleichheit.

Ein radikaler Politikwechsel, angetrieben vom anglo-amerikanischen Vorbild durch Kürzung von Sozialausgaben, der Privatisierung von Versorgungsleistungen und einer Deregulierung der Finanzmärkte, erfasste ganz Westeuropa in den 1980ern und hat sich dort bei einer Zunahme an EU- Mitgliedsstaaten institutionalisiert und eine riesige Niedriglohnzone geschaffen.

Es folgte eine groß angelegte Übertragung von bislang nationalen Befugnissen, von der Wirtschafts- und Währungsunion 1990 über den Stabilitätspakt 1997, bis zur sog. Binnenmarktvereinbarung 2011 an die supranationale EU-Bürokratie. Dieses Modell hatte seinen ökonomisch neoliberal orientierten Vordenker in F.von Hayek.

Es hat einige Zeit gedauert, bis der hilflos wirkende Souverän das Ausmaß dieser Maßnahmen wenigstens partiell erkannte, wobei die Brüsseler politische Klasse den in mehreren Referenden zum Ausdruck gebrachten (Volks-)Willen missachtete und diktatorische Haushaltsregeln verankerte, denen sich mittlerweile eine ganze Reihe zusätzlicher Vorbehalte (siehe Klima-Vorbehalt) hinzugesellen, sowie fortgesetzte Versuche von Eingriffen in nationales Recht durch den EUGh.

Privatisierung und Reduzierung öffentlicher Versorgungsleistungen, eine weitestgehende Aufhebung der demokratischen Kontrolle durch den Souverän und die Deregulierung der Produktionsfaktoren sind drei wesentliche Grundprinzipien der EU, die sich inzwischen längst auf nationaler Ebene (aber auch sonstwo) durchgesetzt haben. Das Zurückdrängen des demokratischen Prinzips ist in der Struktur der EU angelegt und verwehrt z.B. bis heute ein Mitspracherecht bei der Zusammensetzung der Bevölkerung im Zusammenhang mit der Migration.

Seit dem Prozess einer Erweiterung der Gemeinschaft gibt es bis zum heutigen Tage insgesamt 28 (ohne England 27) Mitglieder innerhalb der EU. Die Menschen dieser verfassungsrechtlich autonomen und zur Union gehörenden Nationalstaaten verbindet ganz wesentlich die Idee von einem freien und selbstbestimmten Leben, welches aufgrund der historischen Erfahrungen keine Selbstverständlichkeit ist. Die theoretischen Grundlagen hierfür haben ihre Wurzeln in der europäischen Aufklärung[1], deren ganz wesentlich praktizierten Elemente im Kampf gegen den Feudalismus einerseits und in der Religionskritik andererseits aus der französischen Revolution heraus erwachsen sind.

Die Erweiterung der zur Europäischen Union gehörenden Staatengemeinschaft nach Osten wurde auch möglich durch den Zerfall der Sowjetunion und dem Verlust ihrer Einflussbereiche mit der gleichzeitigen Folge, dass sich auch die NATO als das westliche Militärbündnis nach Osten ausdehnte[2], ein Problem, welches in Russland mit Sorge gesehen wird.

Ebenso problematisch ist die vergleichsweise wirtschaftliche Schwäche der hinzugekommenen Länder vor dem Hintergrund der Euro-Einheitswährung, der sich bislang jedoch nicht alle Ost-Europäer angeschlossen haben. Es ist nicht nachweisbar, dass die Gemeinschaftswährung Europa insgesamt ein höheres Wirtschaftswachstum gebracht hat. Sie hat jedoch den Ländern Südeuropas akute Notzustände beschert, da sie in Ermangelung einer eigenen Währung nicht mehr auf- bzw. abwerten können. Interessanterweise lässt sich statistisch nachweisen, dass die Schweiz als Nichtmitglied der größte Profiteur der EU ist.

Die Einführung des Euro war auf Druck von Großbritannien und Frankreich entstanden, die sich nach der deutsch/deutschen Vereinigung nicht mehr einer zu starken DM ausgesetzt sehen wollten. Der Vorgang wurde von einem erheblichen Marketing-Aufwand unterschiedlicher Lobby-Gruppen begleitet. Aus Sicht der Wirtschaftswissenschaft ist der Euro eine abgewertete Transferwährung.

Diese erwies sich für Deutschland als dem stärksten Wirtschaftsraum jedoch nicht als hinderlich, sondern führte auch weiterhin (Stichwort Exportweltmeister) zu einer wachsenden ökonomischen Disparität im gesamten europäischen Wirtschaftsraum. Dieser hatte zuvor mit Hilfe des Euro die schwachen, meist agrarisch strukturierten EU-Partner ermuntert, mit dem „billigen“ Euro riesige Schuldenlasten (Euro-Kredite) zu erzeugen, die z.T. in die Zahlungsunfähigkeit mündeten. Dies betrifft Länder wie Spanien, Portugal, Griechenland, Irland und Italien.

Die Installation und das ständige Wachsen einer großen zentralen Verwaltung in Brüssel und Straßburg hat es sich u.a. zur Aufgabe gemacht, in den Ländern der EU gleiche Lebens- und Arbeitsverhältnisse (EU-Carta) herstellen zu wollen. Dies würde einen etwa gleichen Lebensstandard voraussetzen, was sich nicht erschließt, weil Agrarstaaten nicht das gleiche Wohlstandsniveau wie Industriestaaten generieren können. Dies bedeutet zugleich, dass die erwünschten Angleichungen nur über schuldenbasierte Finanztransfers zu leisten sind, was wiederum eine Bereitschaft (hierzu) seitens der Geberländer oder des Geberlandes und seiner Bevölkerung voraussetzt[3].

Die beschlossene und umgesetzte Arbeitnehmer-Freizügigkeit hat dagegen zu einem Transfer von gut ausgebildeten Fachkräften aus Ost-Europa vornehmlich nach Großbritannien und nach Deutschland geführt mit der Folge, dass es sich um einen einseitigen Transfer handelt, der den Partnern im Osten erheblichen Schaden zufügt, während die bevorzugten Einwanderungsländer davon profitieren[4]. Zugleich wird sich dadurch die Konkurrenz auf den jeweiligen Arbeitsmärkten verschärfen, was nur bei einem Nachfrageüberhang ohne Konflikte verläuft.

Um nun den Euro nicht scheitern zu lassen (Merkel: Scheitert der Euro, dann scheitert Europa), tätigt die EZB (Europäische Zentralbank) Stützungskäufe in Form von sog. Staatsanleihen. Zugleich wurde massenhaft Geld in Umlauf gebracht, um das Wirtschaftsgeschehen nach der sog. Bankenkrise wieder in Fahrt zu bringen. Diese Politik des „leichten Geldes“ (Eurorettung) dauert an und generiert fortlaufend eine enorm wachsende Schuldenlast, die auf kommende Generationen zukommen wird, zumal der größte Teil dieser Schulden nicht mehr erstattet werden kann, weil sich in den Schuldnerländern wirtschaftlich nichts grundsätzlich geändert hat. Diese müssten ja plötzlich zu Industrienationen werden, was für die klassischen Industriestaaten bedeutet, dass man ihnen eine solche Chance einräumen müsste. Ein solcher Wille ist nicht erkennbar.

Hier ist fiskalpolitisch ein kapitaler Fehler begangen worden, weil man so unterschiedlich starke bzw. schwache Partner nicht in einem einzigen Wirtschaftsraum haben kann, der annähernd gleiche Bedingungen und Verhältnisse anstrebt. Das ist zugleich dann ein großes und völlig ungelöstes Problem, wenn man im Euro bleiben will[5]. Ein Ausstieg aus der Gemeinschaftswährung wurde von zahlreichen europäischen Ökonomen aufgrund der dramatischen Lage angedacht, wobei das Problem bei einer Beendigung des Euro-Experiments eher darin besteht, dass die Reaktion der internationalen Finanzmärkte nicht perfekt einzuschätzen ist, in jeden Falle jedoch ein Risiko darstellt, dem man gerne ausweichen würde. Dabei ist die Theorie, dass eigentlich Deutschland den Euro verlassen müsste, um die zunehmende Schieflage von Schulden und Euro-Rettung im Euro-Raum aufzuhalten, unter Ökonomen sehr wohl diskutabel. Medial hat sie den Charakter eines Hochverrates und ist deshalb tabu.

Ein weiteres, höchst fragwürdiges und nur im Zusammenhang mit einer Global Governance zu erklärendes Ziel der EU ist die „Überwindung der Nationalstaaten“ und ihre Auflösung in einer europäischen Gesamtunion als „Vereinigte Staaten von Europa“. Was sich gut anhört übersieht, dass alle Mitgliedsstaaten der EU eine eigene, voneinander z.T. sehr unterschiedliche Geschichte und Entwicklung vom Mittelalter bis in die Moderne und vor allem hinsichtlich der Rechts- und Sozialstaatlichkeit hinter sich haben. Die jeweils andere Sprache kommt hinzu. Zum großen Teil sehr unterschiedliche Lebensgewohnheiten und kulturelle Verbindlichkeiten prägen den Alltag[6].

Die mit einer gewissen Besessenheit vorgetragene Theorie, wonach es de jure zwar Nationalstaaten, jedoch im europäischen Raum keine wesentlich unterschiedlichen nationalen Kulturen gäbe, fand vor einiger Zeit in der Feststellung von Robert Habeck (Grüne) eine gesteigerte Entsprechung mit dessen Behauptung, es gäbe kein Nationalvolk.

Offensichtlich ist eine Denkfigur „modern“, die den (wertfreien) Begriff Gesellschaft u.o. Bevölkerung dem des/eines Nationalstaates voranstellt bzw. dadurch ersetzt, um zum „Nationalen“ auf Distanz zu gehen, als handele es sich um eine schwere Krankheit.

„Der Versuch, eine europäische Identität in einer weitestgehend säkularen Gesellschaft mit dem Etikett eines christlichen Abendlandes auf den drei Säulen Athen, Rom, Jerusalem im Sinne einer Wertegemeinschaft oder eines jüdisch-christlichen Kulturerbes auszubuchstabieren, wirkt auch eher hilflos“ (Friedhelm Hengsbach SJ.)

Der Prozesswirklichkeit von Lebens-, Aneignungs- und Lernprozessen von Generationen in ihrer Zeit und Epoche entzogen, entsteht so eine amorphe Zuweisung ohne Vergeschichtlichung als ein Ausdruck von Beliebigkeit und beliebiger Kompatibilität, wo sich diese Haltung auch auf fremde Kulturen bezieht, die man (naiv) integrieren möchte.

Vor diesem Hintergrund erscheint die „Überwindung der Nationalstaaten“ als Projekt in seiner ganzen Absurdität, Anmaßung und Rechtlosigkeit.

Hier offenbart sich der Antagonismus eines Konstrukts, das längst ein Eigenleben um seiner selbst angenommen hat und wesentliche Energie darauf verwendet, sich als etwas darzustellen, das als unverzichtbar im politischen Denkraum wahrgenommen werden soll.

Dabei sei der Hinweis erlaubt, dass sich die aktuelle deutsche Innen- und Außenpolitik durch eine deutliche Delegitimierung des Nationalen ausweist, wie Prof. Erich Weede unterstellt und auf Max Weber Bezug nimmt, der diesbezüglich auf zwei verlorene Kriege im Sinne einer Deutung verweist. Auch hier wird jede auch vorsichtige Kritik am Apparat in den Bereich einer Europafeindlichkeit verwiesen. Ein Ende der Nationalstaatlichkeit der EU-Länder wäre der Eintritt in eine Zone ohne verbindliche Rechtsstaatlichkeit, aufgelöst in den „Vereinigten Staaten von Europa“ ohne ein europäisches Volk und ergo ohne Verfassung.

Es gibt eine theoretische kluge Nähe zu Montesquieu[7] und seiner Einsicht, dass die Größe eines Staatsgebietes und seine Staatsform im Sinne einer notwendigen Begrenzung in Bezug auf eine verfassungsmäßig überschaubare und zu garantierende Ordnung miteinander korrespondieren, was zugleich ein supranationales Ansinnen ausschließen muss.

Hierbei ist die Frage einer institutionellen Struktur von großer Bedeutung, weil sie im Idealfall gleichsam die Architektur für den sozialen Prozess der Willensbildung von unten nach oben bietet. Aus Gründen der Praktikabilität sind jedoch gewisse Kompromisse nötig (G. Buchholz):

  1. a) Die Verfassung (Volksabstimmung plus Plebiszite).
  2. b) Noch überschaubare nationalstaatliche Einheiten mit praktizierter Subsidiarität.
  3. c) Ein mehr oder minder starkes Koordinationszentrum.
  4. d) Dieses ist durch eine Länderkammer direkt politisch zu kontrollieren. So könnte eine effiziente Struktur und Organisation für einen stabilen Staatenbund aussehen, wobei man versuchen sollte, hier etwas von der Schweiz zu lernen (G. Buchholz).

Bei allen Gemeinsamkeiten der kulturell-religiös gewachsenen und der ökonomischen Gesellschaftlichkeiten bleiben nicht unerhebliche Unterschiede vor allem aber im Bereich der Rechts- und Sozialstaatlichkeit. Ein in Szene gesetzter übergeordneter „Europäischer Gesamt-Staat“ hätte keine, ihm vom Souverän gegebene Verfassung, weil es kein „Europäisches Volk“ gibt, weshalb nur der/ein Nationalstaat aufgrund der ihm vom Souverän gegebenen Verfassung ein Rechts- und Sozialstaat sein kann. Eine ihm wie immer auch übergeordnete Gemeinschaft ist dazu weder imstande noch staatsrechtlich befugt.

Der Versuch eines Eingriffes in die Länderverfassungen oder ihres Übergehens etwa durch den EUGh hat den Charakter eines Staatsstreiches (Schachtschneider/Vosgerau[8]).

Es sind hier einige wesentliche Defekte aufzuführen (G. Buchholz):

Der erste ist, dass die europäischen Verträge als Quasi-Verfassung nicht vom „Demos“ bestätigt worden sind, sondern: Ganz im Gegenteil!

Der zweite ist, dass das Parlament falsch zusammengesetzt und außerdem gegenüber der Exekutive relativ machtlos ist. Es ist in dieser Form als Willensbildungsorgan ungeeignet.

Der dritte ist, dass die EU-Kommission als Exekutive zugleich Legislative ist (Richtlinienkompetenz usw.), denn die nationalen Exekutiven bilden den Ministerrat, der wiederum als eine Legislative fungiert; zusammen mit der EU-Kommission.

Der vierte Defekt ist, dass auch die EU-Justiz unter einem inakzeptablen Legitimationsmangel leidet und außerdem mit dem nationalen Verfassungsrecht kollidiert.

Im Rahmen der offiziellen EU-Politik konkurriert zudem die von Merkel vorgeschlagene „Gemeinschaftsmethode“ (Kommission, Parlament und Ministerrat) mit der Unionsmethode der einstimmigen Beschlüsse des Europäischen Rates, der zwar über eine Gesetzgebungskompetenz verfügt, sich aber inzwischen die Funktion einer Quasi-Exekutive angemaßt hat.

Das Nebeneinander von vier kollektiven Akteuren, die jeweils für sich eine Letztkompetenz beanspruchen (der Europäische Rat, die Staaten der Euro-Zone, die völkerrechtliche Verträge jenseits des Unionsrechtes vereinbaren, die Organe der ordentlichen Gesetzgebung und die Europäische Zentralbank) ist auch nicht hilfreich.

„Zudem flackert hin und wieder eine Debatte über eine EU der zwei Geschwindigkeiten auf (…), ein Szenario, das eine Dualität und Distanz zwischen ‚Drinnen und Draußen‘ anzeigt und in Spannungen und Konflikten enden kann“ (F. Hengsbach).

Dies bedeutet zusammengefasst, dass das gesamte System der demokratischen Verfassungsfundierung, der demokratischen Willensbildung, der Gewaltenteilung zwischen Legislative, Exekutive und Judikative vollständig pervertiert ist, weshalb es in dieser Formierung abzuschaffen ist. (G. Buchholz)

Eine supranationale Zusammenführung (Europäischer Gesamtstaat mit Sitz in Brüssel) mit eigenem Finanzminister (Bankenunion) übersieht nicht nur diese Befindlichkeiten, sondern (wie erwähnt) auch den Fakt, dass es kein europäisches Gesamtvolk gibt. Durch die beabsichtigten Vereinheitlichungen, Homogenisierungen, Zentralisierungen und Normierungen werden die Vielfalt der Kulturen und die Freiheit des Individuums bedroht. Dieses Ansinnen ist auch verfassungsrechtlich durch nichts gedeckt und entbehrt jeder juristisch nachvollziehbaren Grundlage.

Dass die EU als Staatengemeinschaft ein Europa der Nationen sein sollte, steht deshalb außer Frage und ist einzufordern. Frieden, gegenseitige Achtung und Rücksichtnahme sowie ein fairer Handel ohne einseitig positive Handelsbilanzen (wie z.B. derzeit durch Deutschland) sind gute und erstrebenswerte Ziele und Umgangsweisen.

Auch eine Hilfe für Menschen in Not aus außereuropäischen Kulturen ist positiv zu beurteilen und ist Teil der Verfassungswirklichkeit. Dabei darf jedoch nicht außer Acht gelassen werden, dass ein Staat seine Existenz aufs Spiel setzt, wenn er vorgibt, seine Grenzen nicht sichern zu können. Dann hört er nämlich auf ein Staat zu sein (U. Vosgerau).

Seinen inneren Frieden setzt er aufs Spiel, wenn er das eigene Land mit Migranten flutet, die aus vormodernen und antiliberalen Kulturen kommen und die ihre, in einer Demokratie nicht zu akzeptierenden Spielregeln, in ihren kulturellen Gemeinschaften offensiv durchsetzen und zugleich das Rechtssystem des Gastlandes ablehnen (T. Nagel u. Abdel Hakim Ourghi).

Das im Grundgesetz verankerte Asylrecht ist nach dem Kriege aufgrund der Erfahrungen mit den Vertreibungen im europäischen Kulturraum verfasst worden. Der Parlamentarische Rat hat sich mit Sicherheit im Mai 1949 keine Situation vorstellen können, in welcher Hunderttausende aus dem Nahen und Mittleren Osten sowie aus Afrika die europäischen Grenzen überwinden wollen, um in die Sozialsysteme aufgenommen zu werden, in denen sie in Ermangelung von Arbeitsplätzen verbleiben werden.

Migration kann sehr wertvoll, aber auch sehr schädlich sein (H. Krauss), und deshalb muss jedes Land die Freiheit behalten, über Ausmaß und Qualität seiner Einwanderung selbst zu bestimmen. Der Versuch der EU, eine Art von Migrationszwang (Europäische Migrationsagenda) für alle beteiligten Länder zu fordern, bzw. eine Art von Bestrafung bei nicht Beachtung von Vorgaben auf dieser Ebene, ist langfristig kontraproduktiv, anmaßend, undemokratisch und wird die derzeitige Krise der EU verschärfen.

Am Beispiel Großbritanniens ist zu sehen und zu lernen, was man besser nicht machen sollte, denn die Briten sind keineswegs antieuropäisch in einem ihnen unterstellten Sinne, sondern sie haben eine sehr alte Rechtstradition und lehnen eine Bevormundung durch den EUGh ab. Die enormen Verwerfungen auf ihrem angespannten Arbeitsmarkt sowie die Wohnsituation in den Städten (niemand weiß mehr, wie viele Menschen in London eigentlich leben) zwingt zum Überdenken der sog. Arbeitnehmerfreizügigkeit und einer höchst fragwürdigen und letztendlich schädlichen Migrationspolitik. Auch daher ihre Ablehnung gegenüber einem Brüsseler Diktat (Douglas Murray[9]).

Für junge Menschen ist es zweifellos interessant, ohne Visumzwang durch Europa reisen zu können und mit nur einer Währung zu bezahlen (was in Ost-und Nord-Europa ohnehin nicht immer geht), aber man muss sehen, dass der Euro (auch) ein Problem (siehe Euro-Rettung) darstellt. In ihm ein Holiday-Versprechen zu sehen, ist Ausdruck naiver Kurzsichtigkeit. Erfolgreich Handel getrieben hat man auch schon lange bevor es die EU gab auf der Grundlage der „Römischen Verträge“ von 1957 und den WTO-(World Trade-Organization)Vereinbarungen.

Die EU hat diesen Handel nicht begründet, wenngleich für große und international aufgestellte Unternehmen vereinfacht. Sie sind die Gewinner, nicht jedoch die lohnabhängigen Bürgerinnen und Bürger. Zugleich ist es nicht gelungen, das europäische Steuersystem anzugleichen und zu vereinfachen, woraus sich sowohl ungerechte Bevorzugungen oder Benachteiligungen für die Unternehmen, als auch „Geschäftsideen“ entwickeln konnten, die im Gewande von Steueroasen[10] Kapital anlocken und Steuern dort zu vermeiden helfen, wo eine Wertschöpfung (wirklich) stattgefunden hat.

Erheblich gestiegene Preise und zu geringe Löhne haben die Einkünfte einer Mehrzahl der Haushalte erheblich gemindert und die Renten halbiert. Es rächt sich zudem die von Tony Blair und Gerhard Schröder vertretene Theorie, dass ein breiter Parteienkonsens in der politischen Mitte einer Rechts/Links-Polarität vorzuziehen sei.

„Der Rückbau des Sozialstaates, der Verzicht auf eine staatliche Einbettung einer kapitalistischen Wirtschaft und die Übernahme einer moderierenden Funktion der Regierung (…), haben zu vertikalen und horizontalen Rissen in der Gesellschaft geführt“ (F. Hengsbach)

Leider sieht es mit der viel zitierten Sprachkompetenz gerade zwischen den Kernländern Deutschland und Frankreich trotz zahlreicher Initiativen eher schlecht aus. Die Sprachkompetenz auf beiden Seiten hat sich nahezu halbiert. Hier muss unbedingt sehr viel mehr geschehen.

Europa wäre zudem gut beraten, sich eine eigene Bildungsagenda zu schaffen, die sich nicht zwingend am US-Vorbild orientiert (Bachelor/Master). Zugleich ist eine bedrohliche Einschränkung des freien Wortes, vor allem an den Universitäten im Zusammenhang mit aufgeblasenen Gender Studies (G. Buchholz) und einer moralisierenden Sprachregelung zu beobachten, welche sich als „Erfüllungssemantik“ der offiziösen EU-Politik begreift.

Diesem Trend muss mit aller zu Gebote stehenden Kritik begegnet werden!

Ausbeutung durch Billigarbeit der vor allem aus Ost-Europa eingewanderten Arbeitnehmer als ein Teil des Systems der Global Governance und einer neoliberal formierten Orientierungslosigkeit muss strukturell schon im Vorfeld verhindert und der Rechtsbruch hart bestraft werden, was eine Reihe bisher nicht getroffener Entscheidungen voraussetzt.

Ein systematisches und primär von Deutschland betriebenes Lohndumping, die Lähmung der gewerkschaftlichen Arbeit und die Abschaffung der Flächen-Tarifverträge, sind z.T. ein Ausdruck des Dilemmas und der neoliberalen EU-Agenda.

Eine unterschiedliche Vertrags-Struktur der europäischen Arbeitsmärkte sorgt für einen „Grauen Markt“ im Bereich einer juristisch bisweilen schwierigen wie unklaren Vertragslage, auch hinsichtlich der anzuerkennenden Ausbildung und der Ausbildungstitel, bis hin in den Bereich der aus dem Ständewesen tradierten deutschen Handwerksordnung mit ihrer in Europa einmaligen Meisterprüfungsverordnung. Diese mag ein Qualitätsmerkmal sein, welches, eine Ausnahmeregelung markierend, im Grunde jedoch gegen die EU-Normierungen verstößt, damit zugleich jedoch einen Sonderstatus geltend macht, welcher sich offensichtlich einer Hinterfragung bezüglich einheitlicher Regelungen entziehen kann. Bei der Anerkennung von Arbeits-Titeln eingewanderter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entsteht hier ein schwer lösbares Problem, wenn sich jemand z.B. in einem Handwerksberuf selbstständig machen will. Die Frage ist, wann Umfang und Stärke einer Lobbygruppe ausreichen, Sonderrechte erfolgreich geltend zu machen.

Es verwundert auch, wenn es zu einer Art von Wettbewerb im Bereich der Straßenverkehrsordnungen den einzelnen EU-Ländern kommt, begleitet von einem lächerlich überzogenen Strafmaß, während eine meist ungestrafte Korruption auch in Europa als Teil des politischen Alltags längst um sich gegriffen hat und arabisch/türkische Familienclans die Unterwelt von Großstädten dominieren.

Was die Menschen in Europa sehr verbittert, sind Brüsseler „Kleinlichkeiten“, von der Grillverordnung bis zur Ölivenöl-Flaschen-Verordnung. Hier entstehen Vorschriften ohne Not, die niemand gebraucht hätte, während es zugleich in Europa keinen länderübergreifenden wirksamen Tierschutz gibt.

Die EU ist gut beraten, wenn sie die Idee vom europäischen Superstaat begräbt, und die Bürgerinnen und Bürger möchten wohl auch lieber von denen regiert werden, die sie gewählt haben und nicht von den Kommissaren einer Brüsseler Zentralverwaltung.

Das derzeitige Europäische Parlament kann im Grunde gar nicht wirksam werden, weil es weder ein EU-Volk noch ergo einen EU-Staat gibt. Es gilt deshalb ungebrochen das Recht der Nationalstaaten. Die fortgesetzte Missachtung dieses Grundsatzes bis hin zum Verbotsversuch eines Streiks in Großbritannien durch den EUGh, weil dieser angeblich gegen die Arbeitnehmerfreizügigkeit verstoßen habe, ist Verfassungsbruch und wird bei versuchter Fortsetzung solcher Ansinnen das Konstrukt der EU zerreißen. Es sollte nicht so weit kommen, dies nicht mehr bedauern zu müssen.

Hinzu kommen Grenzwertverordnungen auf unterschiedlichen Ebenen, die sich auf wissenschaftlich nicht verifizierbare Grundlagen stützen und in Gesetzeskraft gegossen werden.

Problematisch ist auch der Verkauf der sog. CO²-Zertifikate wegen deren erwiesener Wirkungslosigkeit und die Vorstellung von einer staatlich verordneten Klimarettung, die Gesetzeskraft erlangen soll.

Auch ungewöhnliche Wetterphänomene über längere Zeiträume sind kein Indiz für eine fundamentale Klimaänderung. Grundsätzlich hat sich das Max Planck-Institut zu dieser Frage in dem Sinne positioniert, dass es keine verlässlich einheitlichen Zahlen gibt, auf die man sich in einem wissenschaftlichen Sinne theoriebildend berufen könnte. Es sei – so die Wissenschaftler – in der Erdzeitgeschichte zudem ungewöhnlich, wenn beide Polkappen vereist seien.

Selbstverständlich entlässt diese Einsicht die gesamte Menschheit und hier vor allem die Menschen in den Industrieregionen, die einen hohen Ressourcenverbrauch aufweisen, nicht aus der Pflicht, das globalkapitalistische Wirtschaftssystem hinsichtlich seiner Zielsetzungsstrategie neu zu denken. Ein theoretischer Fundus (hierfür)[11] ist vorhanden und bedarf eines breit angelegten Diskurses auch und vor allem in den Gewerkschaften.

Eine gefährliche Tendenz offenbart sich auf der Ebene von EU-Verordnungen, welche unsere Schlüsselindustrien in einem direkten Sinne betreffen. Wenn die verordneten und vor allem auch künftigen Grenzwerte aktuell technisch nicht einzuhalten sind, wie aus glaubwürdigen Ingenieurkreisen zu hören ist, dann kann dem nur dann seriös widersprochen werden, wenn es hierzu wissenschaftlich verifizierbare und international anerkannte Expertisen gibt.

Wenn es nachweislich weltweit keine bessere Technik (Diesel) gibt als die in Deutschland produzierte, dann kann man zweifellos dennoch und möglicherweise begründbar für ihre Abschaffung werben, müsste die Folgen jedoch im Sinne eines Mehrheitswohles für die Gesellschaft sorgsam abwägen. So dies nicht geschieht, ist es als ein Angriff auf den Technikstandort Deutschland und die hier arbeitenden Menschen zu werten und damit als ein feindlicher Akt.

Die EU sollte sich deshalb selbst einen Rückbau verordnen, welcher geeignet ist, eine in den wesentlichen Fragen der Sicherheit und Zusammenarbeit solidarisch handelnde Gemeinschaft von autonomen Nationalstaaten aneinander zu binden und als eine der Aufklärung verpflichtete Wertegemeinschaft in Erscheinung treten zu lassen.

In Ermangelung eines „Europäischen Gesamtvolkes“ kann an eine zentrale Verwaltung durch ein übergeordnetes Konstrukt gleich welchen Namens in einem rechtsstaatlichen Sinne nicht gedacht werden.

Durch die geographische Verbindung der Völker Europas auf einer Landmasse sind alle Bestrebungen zu unterstützen, die auf einem friedlichen und konstruktiven Austausch von Ideen sowie Waren und Dienstleistungen auf der Basis eines fairen Austausches beruhen.

Europa muss zudem verteidigungsbereit und verteidigungsfähig sein. Die Verträge mit den Partnern sind einzuhalten (siehe NATO-Vertrag)[12]. Die Vorstellung, Deutschland könne sich auch gemeinsam mit Frankreich gegen einen massiven etwa thermonuklearen Militärschlag effektiv verteidigen, ist naiv.

Der relativ hohe Wohlstand Europas ist durch eine fortlaufende Schuldenpolitik ebenso in Gefahr wie durch unzureichende Investitionen in den produktiven Sektor sowie Forschung und Entwicklung und eine sozialstaatliche Überlastung durch fortgesetzten Zuzug von Migranten ohne Aussicht auf Arbeit und damit auf eine eigene Substituierung.

Das Modell Europa muss im Sinne einer zukunftsfähigen Idee ökonomisch in dem Sinne neu gedacht werden, dass die Kapitalverwertung mit einer Zielidee zu verbinden ist, welche über das Bestehende hinausweist. Dies wäre das Konzept einer sozialstaatlichen Praxis im 21. Jahrhundert in Erkenntnis einer mechanisch und digital enorm vereinfachten Wertschöpfung auf hohem Niveau, welche eine angemessene Partizipation am gesellschaftlichen Reichtum durch die Akteure ebenso dringend einfordert, wie einen Ausbau der Mitbestimmung durch die Produzenten.

Abschließend:

Die aktuell auf ideologische Gefolgschaftstreue getrimmte Republik erweckt den Eindruck, dass ein in welchen Farben auch immer gemischtes Parteiensystem den wesentlichen gesellschaftlichen Herausforderungen nicht gewachsen ist.

Ein medial verordneter Neusprech nebst einem „Haltungsjournalismus“ als modernem Agit-Prop der neuen Zivilgesellschaft bis hin zu klassischen Zensurmaßnahmen hat Konjunktur.

Das Beharren auf einer eigenen kulturellen Identität als Grundlage für das Aufrechterhalten einer als Staatsvolk konstituierten Gesellschaft soll unmöglich gemacht werden, um der neuen Gesellschaft der Diversität und der Beliebigkeit den Weg zu ebnen. Der Import von erklärten Feinden der demokratischen Zivilgesellschaft wird dabei als unvermeidbarer Preis für eine „Bunte Republik“ dargestellt.

Damit ist die Grenze zu einem Totalitarismus der neuen Art erreicht und bereits überschritten. Hier gilt es, einen aktiven Widerstand gegen die selbsternannten neoliberalen sog. Eliten zu formieren.

Leider verhindert bislang ein zutiefst bürgerlicher Unmut gegen alles Revolutionäre, trotz vielfach vorhandener Einsicht in notwendige Veränderung, jeden wirksamen Widerstand, während nicht unerhebliche Teile der Intelligenz nachgerade hündisch kriechend dem Zeitgeist ihre Referenz erweisen wie Diederich Hesling in Heinrich Manns „Der Untertan“. Sie können oder wollen es nicht wahrhaben, dass sich eine neofeudalistische Beutegemeinschaft, bestehend aus Medien, Parteien, Kirchen, Konzernen, Gewerkschaften und NGO´s des Staates längst bemächtigt hat, um ihn via supranationalem Großkonstrukt zu entmachten und der Geschichte zu überantworten. Dies alles zudem garniert mit einer „Ethik selbstloser Zudringlichkeit“ (Franz Werfel 1946 in: „Stern des Ungeborenen“).

Ein Ende der Nationalstaatlichkeit wäre ein Eintritt in eine Zone ohne verbindliche Rechtssicherheit, da diese durch und in eine/r übergeordnete/n Formation nicht zu leisten ist, denn ein solcher „Ersatz“ müsste schließlich für alle mehrheitsfähig sein, was zu umgehen wäre, jedoch um den Preis der Demokratie. Nur das Volk eines national verfassten Staates in seinen definierten Grenzen kann sich eine Verfassung geben. Die EU in Brüssel kann es nicht.

(Mai 2019)

[1] Literatur d. Aufklärung 1720 – 1800. Dialektik d. Aufklärung: Horkheimer/Adorno.

[2] NATO Kommentar: 20 Jahre Ost-Erweiterung. (Vertragsbruch als Geniestreich).

[3] Der EU-Entwicklungsfonds (EEF) ist ein vom EU-Haushalt abgetrenntes Konstrukt. Hierzu: E. Altvater u. N Sekler: Solidarische Ökonomie.

[4] Das Institut der Deutschen Wirtschaft nennt für den Zeitraum 2010 – 2017 die Zahl von 1,4 Mill. Zugleich sank die Arbeitslosenzahl dieser Bevölkerungsgruppe in diesem Zeitraum von 15,2 auf 8,3%.

[5] Die Euro-Transferwährung könnte bei einer erneuten Finanzkrise deutlich abwerten. Hierzu: H.W. Sinn u. R. Hickel.

[6] Hierzu: Jürgen Kuczynski: „Über den Alltag des Deutschen Volkes“ u. R.P. Sieferle (Gesamtwerk).

[7] Franz. Philosoph und Soziologe 1689 – 1755. Hierzu auch: H.P. Martin/H. Schumann: „Die Globalisierungsfalle“.

[8] Beide Verfassungsrechtler stimmen in der ablehnenden Haltung zu dieser EU-Agenda überein.

[9] Douglas Murray: „Der Selbstmord Europas“.

[10] Hierzu: Lobby Control Germany u. Korruptionsindex Europa 2017 u. Transparency International.

[11] Hierzu: Horst Müller: „Das Konzept Praxis im 21. Jahrhundert“ u. W. Schmied Kowarzik (Praxisphilosophie).

[12] Hierzu: Wolfgang Ischinger „Geheimer NATO-Bericht“ /Der Spiegel: 20.10.17.

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