Offener Brief an das Institut der deutschen Wirtschaft Köln

 In Stellungnahmen

Betr.: IW policy paper 2/2014 – „12 gute Gründe für Zuwanderung“

 

Osnabrück, 23. Januar 2014

Offener Brief an das Institut der deutschen Wirtschaft Köln

Betr.: IW policy paper 2/2014 – „12 gute Gründe für Zuwanderung“

 

Sehr geehrter Prof. Hüther,

sehr geehrte Frau Kemeny,

sehr geehrter Dr. Geis,

sehr geehrte Damen und Herren,

in Ihrer Studie „12 gute Gründe für Zuwanderung“ unterstellen und verallgemeinern Sie den realitätsabstrakten Typus einer homogen positiven („bereichernden“) Zuwanderung in Gestalt von (hoch-)qualifizierten, integrationsfähigen und kulturell-normativ konvergenten Migranten mit guten Deutschkenntnissen.

Leider entspricht dieser Typus nicht der konkret-empirischen Realität der deutschen Einwanderungsgesellschaft. Zwar gibt es Teilgruppen mit Eigenschaftsmerkmalen des von ihnen entworfenen Typus. Aber im Rahmen einer wissenschaftlich differenzierten und realitätsbezogenen Betrachtungsweise sind die akkumulierten Effekte und strukturellen Verfestigungen vergangener disparater Zuwanderung ebenso zu berücksichtigen wie die sozialökonomischen und soziokulturellen Ambivalenzen aktueller Immigration. Das gilt auch für den Kontext der asymmetrischen europäischen Arbeitnehmerfreizügigkeit zwischen Ländern mit gravierenden Wohlstandsunterschieden. (Gleichzeitige Zuwanderung von Akademikern und Analphabeten)

Insbesondere bleiben in Ihrer Studie u. a. folgende relevanten Tatsachen völlig ausgeblendet:

„Während nur 15 % der Bevölkerung ohne Migrationshintergrund im Alter von 20 bis 64 Jahren keinen beruflichen Abschluss haben, gilt dies für 44% der Befragten mit Migrationshintergrund. Am höchsten liegt der Anteil der Unqualifizierten mit 72 % bei den in Deutschland lebenden Menschen türkischer Herkunft, von denen fast jede/r Fünfte (18,2 %) Deutsche/r ist.“(8. Bericht der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration über die Lage der Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland, Juni 2010, S. 126). Auch die von Ihnen angesprochene Struktur der Zuwanderungspopulation der 2000er Jahre besagt, dass der Anteil der Personen ohne beruflichen Abschluss mit 40 Prozent deutlich höher liegt als der Akademikeranteil mit 29,1 Prozent. Zwar mag die Zuwanderung von Personen mit mehrheitlich geringer Qualifikation und habitualisierten Niedriglohnerfahrungen punktuell und kurzfristig den Lohnsenkungsstrategien von bestimmten Unternehmergruppen dienlich sein. Allerdings werden dann – wie schon im Fall der „Gastarbeiterimmigration“ der 1960er Jahre – die Folgekosten der unternehmerischen Teilinteressen der Gesamtgesellschaft (öffentliche Haushalte, Steuerzahler, Kommunen, Bildungssystem, Allgemeinbevölkerung etc.) aufgebürdet (Privatkapitalistische Nutzung von Vorteilen/Sozialisierung von Nachteilen).

Aktuell spiegelt sich dieser Sachverhalt darin, dass eine recht große Zahl von Zuwanderern aus Rumänien, Bulgarien, Griechenland, Spanien Portugal und Italien ihr Niedrigeinkommen mit staatlichen Transferzahlungen „aufstocken“ müssen. Das bedeutet: Es wird zum Teil zugleich im Interesse bestimmter Unternehmergruppen in den deutschen (Niedriglohn-)Arbeitsmarkt und entgegen den Allgemeininteressen in das Sozialtransfersystem eingewandert. So sind nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit im Juni 2013 36 Prozent der 27.000 Leistungsbezieher aus Rumänien und Bulgarien sog Aufstocker gewesen. Generell wird eingeräumt, dass Neuzuwanderer in der Regel ein unterdurchschnittliches Einkommen erzielen und deshalb häufiger aufstocken müssen. (Nürnberger Nachrichten vom 17. Januar 2014, S. 4)

Grundsätzlich gilt darüber hinaus, dass aufgrund des deutlich geringeren durchschnittlichen Qualifikationsniveaus auch der Anteil der Langzeitarbeitslosen (Erfahrung mit länger als 12 Monate andauernder Arbeitslosigkeit) bei Menschen mit Migrationshintergrund generell und bei männlichen Türken mit 43,6% besonders hoch ist(zum Beispiel im Vergleich zu Polen mit 28,9%).

Während türkisch-muslimische Zuwanderer einerseits im Durchschnitt das schlechteste Qualifikationsprofil und deshalb eine besonders hohe Rate von Arbeitslosengeld-II-Beziehern aufweisen, leben sie andererseits vergleichsweise in größeren Bedarfsgemeinschaften mit einem höheren Kinderanteil und daraus resultierend mit einem höheren Transfereinkommen.

Im Vergleich zu ausländischen Männern haben ausländische Frauen „häufiger keine abgeschlossene Berufsausbildung (56% zu 40%). Dies ist vor allem bei türkischen Frauen der Fall (70%); der entsprechende Anteil liegt bei Polinnen nur bei 24%“ (BAMF: Fortschritte der Integration 2010, S. 15f.). Damit korrespondiert, dass Türkinnen sehr viel seltener ganz- oder halbtagserwerbstätig sind als Frauen anderer Ausländergruppen (aus Polen, Italien, Ex-Jugoslawien und Griechenland).

Infolge der schulischen Ausbildungs- und beruflichen Qualifikationsmängel ist der Anteil von Migranten an den Arbeitslosen und Transfereinkommensbeziehern überproportional hoch. Während ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung lediglich ca. 20 Prozent beträgt, waren im Juni 2013 36% der Arbeitslosen Menschen mit Migrationshintergrund. Von diesen wiederum bekamen knapp drei Viertel Arbeitslosengeld II („Hartz IV“). „Das heißt, dass sie vorher keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I in einem Arbeitsverhältnis erworben haben. Zwei von drei Personen haben zudem keinen formalen Berufsabschluss aufzuweisen. In der Gruppe ohne Migrationshintergrund ist es lediglich ein Drittel.“

(http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/menschen-wirtschaft/bundesagentur-fuer-arbeit-jeder-dritte-arbeitslose-hat-auslaendische-wurzeln-12677000.html)

Prinzipiell ist kritisch anzumerken, dass die ausgebrochene Euphorie über die vermehrte Zuwanderung von Fachkräften nicht nur die gleichzeitig noch stärkere Zuwanderung von Unqualifizierten übertüncht, sondern auch von der folgenden fatalen Konstellation ablenkt: Einerseits wird ein binnengesellschaftlicher Fachkräftemangel beklagt, andererseits aber die hohe Zahl an Schulabbrechern und ausbildungsunfähigen Schulabgängern übergangen. So verlassen jedes Jahr ca. 50.000 Jugendliche das Schulsystem ohne Abschluss. Unabhängig davon gaben 2010 im Rahmen einer Untersuchung der Deutschen Industrie und Handelskammer 54 Prozent der über 15.000 antwortenden Unternehmen an, aufgrund von gravierenden Defiziten der Auszubildenden eine betriebsinterne Nachhilfe durchzuführen. Auch im Dezember 2013 konstatierte der Zentralverband des Deutschen Handwerks, dass trotz verbesserter PISA-Ergebnisse noch immer viele Schüler nicht die erforderliche Ausbildungsreife mitbrächten. Dabei betreffen die Defizite nicht nur Mängel in den Elementarbereichen Lesen, Rechtschreibung und Rechnen, sondern auch in den sog. Schlüsselqualifikationen wie Disziplin, Teamfähigkeit und Pünktlichkeit.

Die Ausbildungsbetriebe reagieren auf das abgesunkene Kompetenzniveau des auch quantitativ reduzierten Nachwuchses mittlerweile dahingehend, dass sie aus der Not eine Tugend machen, die kaum noch aussagekräftigen Schulnoten einfach ignorieren und eigene Eignungstests durchführen.

Wie der Präsident des Bundesinstituts für Berufsbildung, Manfred Cremer, im ARD-Magazin „Plusminus“ am 17. August 2010 erklärte, kommen jährlich 150.000 Jugendliche mit Migrationshintergrund auf den Ausbildungsmarkt, von denen ca. 70 Prozent aufgrund von Ausbildungsunreife keinen Ausbildungsplatz finden. Bei diesen Jugendlichen fehle es nicht nur an Kenntnissen und Fertigkeiten in Deutsch und Mathematik, sondern auch an sozialer Basiskompetenz und Disziplin. Ein im genannten Fernsehbeitrag zu Wort kommender Projektleiter veranschaulichte die Defizite: „Ich kann nicht zur Arbeit kommen, meine Jeans ist noch nass, das gibt’s. Oder die Schlange beim Mediamarkt war zu lang, deshalb kam ich zu spät.“ Aufschlussreich auch folgende Angaben zur Politischen Ökonomie gescheiterter Integration: In kaum einem andern Land ist Schule so teuer wie in Deutschland. „5400 Euro zahlen wir pro Jahr je Schüler. Macht nach neun Jahren Hauptschule schon fast 50.000. Muss dann wie bei vielen Migranten nachqualifiziert werden kommen bis zu 25.000 dazu – insgesamt also 75.000 Euro, bevor die Lehre beginnt. Geld, das sich dann nur langsam rechnet. 5000 Euro Plus pro Jahr für die Staatskasse. Denn wer eine Ausbildung hat, einen Beruf, der zahlt Steuern und Sozialbeiträge. Die Investition amortisiert sich nach 15 Jahren. Bei immer mehr jungen Migranten geht diese Rechnung nicht mehr auf.“

(http://www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,wgor1j4qj2vp34r1~cm.asp)

Wesentliche Kausalfaktoren des schulischen Misserfolgs von Migrantenkindern sind primärsozialisatorisch produzierte Selbstbenachteiligungen in Gestalt von verinnerlichten vormodernen Rollenmustern und Einstellungen einerseits sowie in Form von eklatanten Sprachdefiziten andererseits. So steigt von Jahr zu Jahr die Zahl von Kindern, bei denen bei der Einschulung ein lernbehindernder Sprachförderungsbedarf festgestellt wird. In Bundesländern und Großstädten mit starker Konzentration von Zuwanderern braucht fast jedes zweite Kind eine gezielte Sprachförderung. Landesweit dürften ca. 20 bis 25 Prozent der Erstklässler betroffen sein. Die hierfür erforderlichen Kosten zur Defizitbearbeitung tauchen dann weder in pauschal zuwanderungseuphorischen Bilanzen auf, noch werden die entsprechenden Fördermaßnahmen hinreichend evaluiert.

Zu den Auswirkungen inadäquat gesteuerter bzw. deregulierter Zuwanderung auf das Bildungsniveau der Aufnahmegesellschaft vgl. http://www.hintergrund-verlag.de/texte-kapitalismus-krauss-zuwanderung-und-bildung.html

Was die IW-Studie zudem ignoriert, sind die negativen Folgen des brain-drain-Effekts auf die Herkunftsländer, d. h. die widerspruchs- und problemverschärfenden Auswirkungen der Abwerbung von Fachkräften und Hochqualifizierten aus Krisenländern und Nationen, die im Vergleich mit Deutschland sozialökonomisch zurückgeblieben sind. Die Abwanderung von Fachkräften und Hochqualifizierten führt nämlich dort zur Vertiefung und Erweiterung von Rückständen und Defiziten in unterschiedlichen Gesellschaftsbereichen, beschleunigt die Krisendynamik und forciert die Erzeugung von zukünftigen Wirtschaftsflüchtlingen, die sich nicht undifferenziert und pauschal als „Bereicherung“ verabsolutieren lassen.

Fazit:

Grundsätzlich gilt es, sich von zwei realitätswidrigen Dogmen bzw. Vorurteilen zu befreien, die sich unversöhnlich gegenüber stehen und zwecks politischer Stimmungsmache beständig aktualisiert werden:

Zum einen das xenophile Klischee, wonach alle Ausländer/Immigranten ohne nähere Erfassung und Bewertung von Eigenschaftsmerkmalen per se eine gesellschaftliche Bereicherung darstellen.

Zum anderen das xenophobe Klischee, wonach alle Ausländer/Immigranten ohne nähere Erfassung und Bewertung von Eigenschaftsmerkmalen per se eine gesellschaftliche Belastung darstellen.

Demgegenüber benötigen wir die Durchsetzung einer differenzierten Sichtweise sowie einer ebenso differenzierten „Willkommenskultur“ auf der Grundlage einer vorurteilsfreien Beschaffenheitsanalyse konkreter Zuwanderergruppen:

†  Offene Türen für qualifizierte, bildungsorientierte und integrationswillige Immigranten, die sich den Leitideen der kulturellen Moderne anpassen bzw.diese befürworten;

†  Beendigung der Alimentierung, rechtlichen Duldung und offiziellen Ignorierung bis Verharmlosung von integrationsunwilligen Zuwanderern mit einem vormodernen, antiemanzipatorischen, reaktionär-menschenrechtsfeindlichen Einstellungs-, Bewusstseins- und Handlungsprofil bis hin zur erweiterten Reproduktion grundrechtsfreier Zonen und krimineller Gegenmilieus mit eigener „Paralleljustiz“ auf Kosten der Allgemeinheit.

Mit freundlichen Grüßen

Karin Vogelpohl

Hartmut Krauss

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